Vergabestelle

Samtgemeinde Lühe

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Ausschreibungen

  • Neubau und Sanierung der Grundschule Hollern-Twielenfleth
    Samtgemeinde Lüheauf Anfragegeschlossen 03.07.2026
  • Allgemeine Beschreibung:Die Samtgemeinde Lühe beabsichtigt, im Jahr 2026 insgesamt sechs Bushaltestellen innerhalb der Samtgemeinde zu erneuern. Alle Haltestellen sollen barrierefrei umgestaltet werden.Angaben zu den Baustellen:Die Bushaltestellen sind über die Ortsteile der Samtgemeinde Lühe verteilt. Die genaue Lage ist der Übersichtskarte zu entnehmen.Lage der Baustellen:Die Bushaltestellen sind über die Ortsteile der Samtgemeinde Lühe verteilt. Die genaue Lage ist Übersichtskarte zu entnehmen.Bushaltestelle Bergfried, Richtung HorneburgDie Bushaltestelle befindet sich in der Gemeinde Guderhandviertel in der Straße Bergfried. Bushaltestelle wird neu hergestellt.Bushaltestelle Bergfried, Richtung SteinkirchenDie Bushaltestelle befindet sich in der Gemeinde Guderhandviertel in der Straße Bergfried. Bushaltestelle wird neu hergestellt.Bushaltestelle Siebenhöfen, Richtung StadeDie Bushaltestelle befindet sich an der L140 Siebenhöfen in der Gemeinde Hollern-Twielenfleth.Bushaltestelle Siebenhöfen, Richtung GrünendeichDie Bushaltestelle befindet sich an der L140 Siebenhöfen in der Gemeinde Hollern-Twielenfleth.Bushaltestelle Neuenkirchen Dorfstraße, Richtung HorneburgDie Bushaltestelle befindet sich in der Gemeinde Neuenkirchen an der K36 Dorfstraße.Bushaltestelle Neuenkirchen Dorfstraße, Richtung SteinkirchenDie Bushaltestelle befindet sich in der Gemeinde Neuenkirchen an der K36 Dorfstraße.Verkehrslenkungsmaßnahmen:Die Planung der Absperrmaßnahmen im Bereich der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer und ist rechtzeitig mit der Verkehrsbehörde des Landkreises Stade abzustimmen. Die Erreichbarkeit der an die Baustelle angrenzenden Grundstücke ist zu gewährleisten. Die Fußgängerführung im Baustellenbereich ist jederzeit durch entsprechende Verkehrssicherungsmaßnahmen zu gewährleisten.Anschlussmöglichkeiten an Ver- und EntsorgungsleitungenAn allen Bushaltestellen ist die Möglichkeit eines Anschlusses an die Strom- und Wasserversorgung gegeben. Die Beschaffung von Wasser sowie die Möglichkeit eines Stromanschlusses und Entsorgung von Abwasser ist Sache des AN und wird nicht vom AG gestellt. Lager- und Arbeitsplätze:Lager- und Arbeitsplätze stehen innerhalb der abgesperrten Baustellenflächen in geringem Umfang zur Verfügung. Darüber hinausgehende Flächen stehen nicht zur Verfügung. Für sämtliche in Anspruch genommenen Flächen ist vom AN am Ende der Baumaßnahme vom Auftragnehmer der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Reststoffe und Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Die Arbeitsbereiche sind teilweise durch Zäune, Mauern, Hecken oder andere Grundstückseinfriedungen auf den privaten Grundstücken begrenzt.Schutz von Bäumen:Die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und R SBB sind unbedingt einzuhalten.Leitungen im Baubereich:Vor Baubeginn sind bei den Versorgungsträgern Auskünfte über die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie von Erdkabel einzuholen. Von den Bauarbeiten berührte Rohre, Kabel und dergleichen sind mit entsprechender Vorsicht und gemäß den Vorschriften der Leitungsinhaber zu behandeln.Bauablauf:Der Bauablauf erfolgt entsprechend einem von dem AN vorzulegenden und mit dem AG abzustimmenden Terminplan. Die Bestellung der Wartehallen und Leuchten hat unmittelbar nach derAuftragserteilung zu erfolgen. Die Bestellbestätigung ist der Bauleitung vorzulegen und der anvisierte Liefertermin ist mitzuteilen. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine geförderte Maßnahme. Termine und Fristen sind somit zwingend einzuhalten.Bushaltestelle Bergfried, Richtung Horneburg:Die barrierefreie Fahrbahnrandhaltestelle wird neu hergestellt. Die Bushaltestelle wird mit einem Buswartehaus ausgestattet. In Verlängerung der Haltestelle sowie am gegenüberliegendenFahrbahnrand werden taktile Elemente angeordnet um auf die Überquerungsmöglichkeit der Fahrbahn zur Haltestelle auf der anderen Seite hinzuweisen. Im Bereich der Haltestelle wird eine Leuchte aufgestellt. Es wird ein Anschluss an die Zufahrt zum Seniorenheim Bergfried baulich hergestellt.Bushaltestelle Bergfried, Richtung Steinkirchen:Die barrierefreie Fahrbahnrandhaltestelle wird neu hergestellt. Hierfür ist in Teilen der Rückbau des Lühedeichs erforderlich. Die Deichböschung wird mittels Winkelstützwänden abgefangen zurVergrößerung der Wartefläche. Aufgrund der Arbeiten am Deich ist diese Maßnahme außerhalb der Sturmflutsaison innerhalb des Sommerhalbjahres vom 01.04. bis 31.10. auszuführen. DieBushaltestelle wird mit einem Buswartehaus ausgestattet und eine Leuchte wird aufgestellt.Bushaltestelle Siebenhöfen, Richtung Stade:Die Fahrbahnrandhaltestelle wird barrierefrei ausgebaut und das Buswartehaus erneuert. Die vorhandene Busbucht wird zurück gebaut. Die vorhandene Oberflächenentwässerung ist nichtfunktionstüchtig und wird im Zuge der Erneuerung der Bushaltestelle neu geordnet. Bushaltestelle Siebenhöfen, Richtung Grünendeich:Die Haltestelle wird barrierefrei ausgebaut und eine neue Wartehalle aufgestellt. Der Rad- und Gehweg werden angeglichen. In Verlängerung der Haltestelle sowie am gegenüberliegendenFahrbahnrand werden taktile Elemente angeordnet um auf die Überquerungsmöglichkeit der Fahrbahn zur Haltestelle auf der anderen Seite hinzuweisen. Bushaltestelle Neuenkirchen Dorfstraße, Richtung Horneburg:Die barrierefreie Fahrbahnrandhaltestelle wird neu hergestellt. Hierfür ist in Teilen der Rückbau des Lühedeichs erforderlich. Die Deichböschung wird mittels Winkelstützwänden abgefangen zurVergrößerung der Wartefläche. Aufgrund der Arbeiten am Deich ist diese Maßnahme außerhalb der Sturmflutsaison innerhalb des Sommerhalbjahres vom 01.04. bis 31.10. auszuführen.Bushaltestelle Neuenkirchen Dorfstraße, Richtung Steinkirchen:Die barrierefreie Fahrbahnrandhaltestelle wird neu hergestellt. Die Bushaltestelle wird mit einem neuen Buswartehaus ausgestattet und eine Leuchte wird aufgestellt.Angaben zur Ausführung:Verkehrssicherung:Alle für die Verkehrssicherung und Umleitung erforderlichen Maßnahmen sind durch den AN unter seiner Verantwortung zu planen und auszuführen. Der AN übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und stellt den AG in soweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Dem AG bleibt es jedoch vorbehalten,von sich aus Anweisungen zu geben, soweit er hierzu als Aufsichtsbehörde verpflichtet und berechtigt ist. Die Baustelle und Baustofflagerplätze sind vom AN vorschriftsmäßig abzuschranken, zubeschildern, zu beleuchten und zu bewachen. Die Baustoffe sind außerhalb der Straße so zu lagern, dass vor und während des Bauzustandes die Belange des Verkehrs und der Grundstücksanlieger gewahrt werden. Die Straßenverkehrsordnung sowie die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" (ZTV-SA), die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA 21) und die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR A5.2) sind zu beachten. Sichern vorhandener Leitungen und Absteckpunkte:Absteckpunkte und Grenzsteine sind durch den Auftragnehmer zu sichern. Markierungen, die durch den AN beseitigt wurden, werden auf dessen Kosten durch einen öffentlich bestelltenVermessungsingenieur wiederhergestellt.Eignungsprüfungen:Sofern für die zur Verwendung gelangenden Baustoffe und Baustoffgemische Eignungsprüfungen und/oder Eignungsbeurteilungen/-nachweise sowie Zulassungsbescheide erforderlich sind, sind diese rechtzeitig vor der ersten Verwendung des Baustoffes/Baustoffgemisches dem AG mit allenerforderlichen Anlagen einzureichen. Die Kosten hierfür trägt der AN. Kontrollprüfungen:Die Kontrollprüfungen werden vom AG im erforderlichen Umfang durchgeführt. Verantwortlich ist hierfür die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers. Der Umfang der erforderlichen Prüfungenergibt sich aus dem anzuwendenden Technischen Regelwerk.Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:- Übersichtskarten M 1 : 25.000- Übersichtslagepläne M 1 : 5.000- Lageplan und Ausbauquerschnitte M 1 : 250/50 Blatt 4.1 bis 4.3Abrechnung:Die Kapitel 1, 2 und 3 sind jeweils getrennt abzurechnen. Rechnungsempfänger sind für die Bushaltestellen Kapitel 1 die Gemeinde Guderhandviertel, für das Kapitel 2 die Gemeinde Hollern-Twielenfleth und für das Kapitel 3 die Gemeinde Neuenkirchen.
    Samtgemeinde Lüheauf Anfragekeine Frist angegeben
  • Containeranlage Hörne 15
    Samtgemeinde Lüheauf Anfragekeine Frist angegeben

Geschlossene Ausschreibungen sind zur Einordnung des Marktes aufgeführt und nicht verlinkt.

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