CPV-Code

Überwachung der Feinstaubkonzentration – Ausschreibungen (CPV 90731800)

CPV 90731800 (Überwachung der Feinstaubkonzentration): öffentliche Ausschreibungen für Feinstaubmessung und Luftqualitätsdienstleistungen. Vergabedaten, Auftraggeber & passende Aufträge mit Bond.

Was umfasst der CPV-Code 90731800?

Der CPV-Code 90731800 – Überwachung der Feinstaubkonzentration klassifiziert öffentliche Aufträge für Dienstleistungen zur messtechnischen Erfassung, Analyse und Berichterstattung von Feinstaubimmissionen (PM10, PM2,5) in der Außen- und Innenraumluft. Dazu zählen der Betrieb und die Wartung von Feinstaubmessstationen im Rahmen nationaler Luftqualitätsmessnetze, Sondermessungen an verkehrsbelasteten Standorten und in der Nähe von Industrieanlagen, die Auswertung und Berichterstattung von Messdaten gegenüber Behörden sowie die Beratung zur Feinstaubreduktion im Kontext kommunaler Luftreinhaltepläne.

CPV 90731800 ist als Unterkategorie innerhalb der Dienstleistungen im Umweltschutz und der Abteilung Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste eingeordnet. Die Klassifikation folgt dem Regelwerk der Europäischen Kommission (SIMAP) und der Verordnung (EG) Nr. 213/2008.

Ausschreibungen mit CPV 90731800 in Zahlen

In den ausgewerteten öffentlichen Vergabedaten aus Deutschland (2021–2026) sind für CPV 90731800 bislang keine bzw. nur vereinzelte eigenständige Ausschreibungen erfasst. Feinstaubüberwachungsdienstleistungen werden häufig im Rahmen übergeordneter Vergaben der Gruppe 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) oder des Elterncodes 90731 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung) ausgeschrieben – etwa als Teil von Luftmessnetzbetriebs-Aufträgen, Luftreinhalteprogrammen oder im Zuge von Genehmigungsverfahren nach BImSchG.

Typische Untergruppen und Leistungen

Da CPV 90731800 keine weiteren Unterkategorien aufweist, lassen sich typische Leistungen dieses Codes wie folgt beschreiben:

  • Betrieb und Wartung stationärer Feinstaubmessstationen (PM10, PM2,5) im Auftrag von Landesumweltämtern
  • Sondermessungen der Feinstaubbelastung an Hotspots (z. B. stark befahrene Kreuzungen, Industriestandorte)
  • Quellencharakterisierung und Herkunftsanalyse (Quellenzuordnung) von Feinstaubimmissionen
  • Auswertung und Berichterstattung von Feinstaubmessdaten gegenüber EU-Behörden und nationalen Stellen
  • Beratung zu technischen Maßnahmen zur Feinstaubreduktion an öffentlichen Einrichtungen und Straßen

Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 90731800

  • Betrieb eines landesweiten Feinstaubmessnetzes: Ein Landesumweltamt schreibt den mehrjährigen Betrieb, die Qualitätssicherung und die Datenübermittlung eines Netzes von Feinstaubmessstationen gemäß der EU-Luftqualitätsrichtlinie aus.
  • Feinstaubsondermessung an einem Schulstandort: Eine Kommunalbehörde vergibt die zeitlich befristete Feinstaubmessung an einer verkehrsnahen Schule zur Grundlage von Schutzmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler.
  • Quellencharakterisierung Feinstaub in einer Industrieregion: Eine Landesbehörde beauftragt die chemische Analyse und Quellencharakterisierung erhöhter Feinstaubwerte in einer Industrieregion zur Ableitung von Minderungsmaßnahmen.

Aktuelle Ausschreibungen mit CPV 90731800 sind über TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen wie dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) einsehbar.

Für wen ist CPV 90731800 relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Typische Auftraggeber sind Landesumweltämter, kommunale Umwelt- und Gesundheitsämter, das Umweltbundesamt sowie öffentliche Straßenbaulastträger. Sie vergeben Aufträge zur Erfüllung von EU-Berichtspflichten zur Luftqualität, zur Erstellung von Luftreinhalteplänen und zur Durchführung von Schutzmaßnahmen an gefährdeten Standorten.

Unternehmen und Bieter

Typische Bieter sind akkreditierte Messinstitute und Umweltanalytiklabore, Ingenieurbüros mit Fachkunde in der Immissionsschutzmesstechnik sowie spezialisierte Anbieter für Luftqualitätsmessgeräte und -systeme. Gefordert werden in der Regel Akkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025, Referenzmessmethoden gemäß TA Luft bzw. EU-Normen sowie einschlägige Betriebserfahrung. Informationen zu Vergabevorschriften bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE).

Wie hilft Bond bei CPV 90731800?

Tender Match – Ausschreibungen automatisch finden (CPV 90731800)

Mit tender.match erhalten Messinstitute und Umweltdienstleister im Bereich Feinstaubüberwachung automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 90731800 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU und filtert passende Aufträge nach Region, Leistungsspektrum und Unternehmensprofil.

Company Match – Die richtigen Partner und Zulieferer finden (CPV 90731800)

Für Feinstaubmessprojekte, die verschiedene Fachkompetenzen (Messtechnik, Analytik, Berichtswesen) verbinden, bietet company.match Zugang zu qualifizierten Partnern aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen.

Häufige Fragen zu CPV 90731800

Was bedeutet der CPV-Code 90731800?

Der CPV-Code 90731800 steht für Überwachung der Feinstaubkonzentration – Dienstleistungen zur messtechnischen Erfassung, Analyse und Berichterstattung von Feinstaubimmissionen (PM10, PM2,5) im öffentlichen Auftrag. Er ist Teil der CPV-Gruppe 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) innerhalb der Abteilung 90.

Welche Vergabevorschriften gelten für Ausschreibungen mit CPV 90731800?

Als Dienstleistungsauftrag gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung). Oberhalb des EU-Schwellenwerts für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ist die VgV (Vergabeverordnung) maßgeblich.

Wie finde ich Ausschreibungen mit CPV 90731800?

Ausschreibungen mit CPV 90731800 werden auf TED für europaweite Verfahren sowie auf nationalen Plattformen wie dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) veröffentlicht. BOND aggregiert automatisch alle relevanten Ausschreibungen aus über 1.000 Portalen und filtert sie nach Unternehmensprofil und Region.

Welche EU-Grenzwerte gelten für Feinstaub?

Für Feinstaub (PM10) gilt ein EU-Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ (darf an max. 35 Tagen pro Jahr überschritten werden) sowie ein Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³. Für PM2,5 gilt ein Jahresmittelgrenzwert von 25 µg/m³ gemäß der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG).

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