Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) 2026
Das AVPQ ist das amtliche Präqualifizierungsverzeichnis für Liefer- und Dienstleistungsunternehmen in Deutschland. Eintragung, Wirkung und Nutzung erklärt.
Definition: Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) ist ein von der IHK-Organisation geführtes, öffentlich zugängliches Register, in das Liefer- und Dienstleistungsunternehmen nach Prüfung ihrer Eignung eingetragen werden und das im Rahmen von Vergabeverfahren als vereinfachter Eignungsnachweis anerkannt wird.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 52 VgV; Art. 64 Richtlinie 2014/24/EU
Was ist das AVPQ?
Das AVPQ ist das zentrale amtliche Präqualifizierungssystem für Liefer- und Dienstleistungsunternehmen in Deutschland und entspricht auf nationaler Ebene dem, was Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU als „offizielle Liste zugelassener Wirtschaftsteilnehmer" vorsieht. Es wurde durch die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit Bundesministerien entwickelt und wird von den IHKs bundesweit einheitlich geführt.
Das AVPQ entlastet Unternehmen von der wiederkehrenden Vorlage von Eignungsnachweisen: Ein eingetragenes Unternehmen kann sich im Vergabeverfahren auf seine AVPQ-Registrierung berufen und muss die entsprechenden Nachweise nicht erneut einreichen.
Was wird im AVPQ geprüft?
Im Rahmen der AVPQ-Eintragung prüft die IHK die Eignung des Unternehmens anhand standardisierter Kriterien.
Geprüfte Nachweise umfassen typischerweise:
- Handelsregistereintrag oder vergleichbarer Nachweis der Existenz
- Gewerbeerlaubnis / Berufsqualifikation
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und der Sozialkassen
- Erklärung zu Ausschlussgründen (z.B. keine Insolvenz, keine schwere Berufsverfehlung)
- Referenznachweise (sofern gefordert)
Die Eintragung hat eine begrenzte Laufzeit (in der Regel ein Jahr) und muss erneuert werden.
Nutzung im Vergabeverfahren
Auftraggeber müssen die AVPQ-Eintragung als gleichwertigen Eignungsnachweis anerkennen. § 52 VgV legt fest, dass öffentliche Auftraggeber keine weiteren Nachweise verlangen dürfen, die durch die AVPQ-Eintragung bereits abgedeckt sind. Bieter können im Angebot einfach auf ihre AVPQ-Nummer verweisen.
Unterschied zu PQ VOB
Das AVPQ (nach VgV) ist für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, das PQ VOB für Bauleistungen konzipiert. Beide Systeme folgen demselben Grundprinzip der Vorabprüfung und Zertifizierung, sind aber von unterschiedlichen Trägerorganisationen entwickelt worden und decken unterschiedliche Leistungsarten ab.
FAQ
Wie kann sich ein Unternehmen in das AVPQ eintragen lassen? Die Eintragung erfolgt über die zuständige IHK. Das Unternehmen reicht die erforderlichen Unterlagen ein, zahlt eine Gebühr und erhält nach positiver Prüfung eine AVPQ-Nummer.
Gilt das AVPQ auch im EU-Oberschwellenbereich? Ja. Nach § 52 VgV und Art. 64 Richtlinie 2014/24/EU wird die AVPQ-Eintragung auch für EU-weite Vergaben anerkannt.
Was kostet die AVPQ-Eintragung? Die Gebühren variieren je nach IHK und Unternehmensgröße. Informationen erteilt die zuständige IHK.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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