Amtsblatt der Europäischen Union im Vergaberecht 2026
Das Amtsblatt der EU ist das offizielle Publikationsorgan für EU-weite Vergabebekanntmachungen. Aufbau, Supplement (TED) und Bedeutung für Bieter erklärt.
Definition: Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU) ist das offizielle Veröffentlichungsorgan der EU-Institutionen; im Vergaberecht ist insbesondere sein Supplement (früher „S-Reihe", heute TED – Tenders Electronic Daily) von Bedeutung, da dort alle EU-weiten Vergabebekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber verpflichtend zu veröffentlichen sind.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 51 Richtlinie 2014/24/EU; Verordnung (EU) Nr. 216/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 (eForms)
Was ist das Amtsblatt der EU im Vergabekontext?
Das Amtsblatt der Europäischen Union ist das einzige rechtsverbindliche Veröffentlichungsmedium für EU-weite Vergabebekanntmachungen und garantiert damit die unionsweite Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens. Auftraggeber, die Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte vergeben, sind verpflichtet, ihre Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt zu veröffentlichen (Art. 51 Richtlinie 2014/24/EU). Die Veröffentlichung im Supplement ist Voraussetzung dafür, dass die Mindestfristen für Angebote und Teilnahme in Gang gesetzt werden.
Aufbau des Amtsblatts
Das Amtsblatt erscheint in zwei Hauptreihen:
- Reihe L (Legislativakte): Verbindliche Rechtsakte der EU wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse
- Reihe C (Mitteilungen und Bekanntmachungen): Nicht verbindliche Handlungen, Stellungnahmen, Bekanntmachungen
Für das Vergaberecht ist das Supplement (S-Reihe / TED) maßgeblich, das seit 2016 ausschließlich elektronisch verfügbar ist und täglich veröffentlicht wird.
TED – Tenders Electronic Daily
TED (Tenders Electronic Daily) ist die Datenbank und Plattform, über die das Supplement zum Amtsblatt der EU elektronisch zugänglich ist und auf der alle EU-weiten Vergabebekanntmachungen veröffentlicht, gesucht und heruntergeladen werden können.
TED ist unter https://ted.europa.eu zugänglich und bietet:
- Täglich mehrere tausend neue Bekanntmachungen
- Suchfilter nach CPV-Code, Land, Auftraggeber, Auftragsart
- Downloadmöglichkeit im XML- und PDF-Format
- Alertfunktion (E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Bekanntmachungen)
- Zugang zu historischen Bekanntmachungen
eForms – neue Standardformulare seit 2023
Seit dem 25. Oktober 2023 sind die eForms-Standardformulare (Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780) für alle EU-weiten Vergabebekanntmachungen verbindlich. Die eForms lösen die bisherigen Standardformulare (Verordnung (EU) Nr. 842/2011) ab und bringen strukturierte, maschinenlesbare Datenformate, mehr Transparenz und bessere Auswertbarkeit. Auftraggeber müssen Bekanntmachungen in den neuen eForms erstellen und über das TED-eSender-System einreichen.
Bedeutung für Bieter
Für Bieter ist TED die primäre Quelle für EU-weite Ausschreibungsinformationen. Eine strukturierte TED-Überwachung nach relevanten CPV-Codes und Länderfiltern ist ein wesentliches Instrument des Vertriebsmanagements für Unternehmen, die im öffentlichen Beschaffungsmarkt aktiv sind. Viele kommerzielle Anbieter bieten TED-basierte Ausschreibungsdienste mit erweiterten Filterfunktionen an.
FAQ
Ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU kostenlos? Ja, die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen im TED ist für öffentliche Auftraggeber kostenfrei. Der Zugang zu TED ist für Bieter ebenfalls kostenlos.
In welchen Sprachen werden Bekanntmachungen veröffentlicht? Bekanntmachungen werden in der jeweiligen Amtssprache des Auftraggeberlandes veröffentlicht. Eine maschinelle Übersetzung in andere EU-Sprachen ist über TED verfügbar.
Was ist der Unterschied zwischen Vorinformation und Bekanntmachung im Amtsblatt? Die Vorinformation (Prior Information Notice, PIN) ist eine optionale Ankündigung einer geplanten Vergabe und kann die Angebotsfristen verkürzen. Die eigentliche Bekanntmachung leitet das förmliche Vergabeverfahren ein.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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