Angebot im Vergaberecht
Das Angebot ist die verbindliche Willenserklärung eines Bieters zur Erbringung einer ausgeschriebenen Leistung zu einem bestimmten Preis.
Definition: Ein Angebot im vergaberechtlichen Sinne ist die rechtsverbindliche Willenserklärung eines Unternehmens, die ausgeschriebene Leistung zu den in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen und zu einem bestimmten Preis zu erbringen, und die den Auftraggeber bei Annahme zur Vertragsschließung berechtigt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU, BVergG 2018, GWB/VgV
Was ist ein Angebot?
Das Angebot ist die zentrale Handlung des Bieters im Vergabeverfahren: Mit seiner Abgabe erklärt ein Unternehmen verbindlich, die ausgeschriebene Leistung zu den vorgegebenen Bedingungen und zu einem bestimmten Preis erbringen zu wollen. Das Angebot richtet sich an den öffentlichen Auftraggeber und bildet die Grundlage für die Angebotsprüfung, die Wertung und letztlich für die Zuschlagserteilung. Ohne ein ordnungsgemäß eingereichtes Angebot ist eine Beteiligung am Vergabeverfahren nicht möglich.
Das Angebot muss alle vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote können – und müssen in vielen Fällen – vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bedeutung und Funktion
Das Angebot ist das Herzstück des Wettbewerbs im Vergabeverfahren: Erst durch die Gegenüberstellung mehrerer Angebote kann der Auftraggeber das wirtschaftlich günstigste Angebot ermitteln und den Zuschlag erteilen. Aus rechtlicher Sicht ist das Angebot eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang beim Auftraggeber wirksam wird. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter der sogenannten Bindewirkung: Er ist an sein Angebot für die gesamte Dauer der Bindefrist gebunden und kann es in dieser Zeit nicht einseitig widerrufen oder ändern.
Anforderungen an ein wirksames Angebot
Damit ein Angebot im Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollständigkeit: Alle geforderten Angaben, Preise, Erklärungen und Nachweise müssen enthalten sein.
- Fristgerechtheit: Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sein. Verspätet eingegangene Angebote sind zwingend auszuschließen.
- Formgerechtheit: Das Angebot muss in der vorgeschriebenen Form eingereicht werden (z. B. elektronisch über eine Vergabeplattform, in Schriftform oder mit qualifizierter elektronischer Signatur).
- Inhaltliche Eignung: Das Angebot darf keine unzulässigen Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten (Alternativangebote nur bei ausdrücklicher Zulassung).
Bindefrist
Die Bindefrist bezeichnet den Zeitraum, während dessen der Bieter an sein Angebot gebunden ist und dieses nicht zurückziehen darf. Die Bindefrist wird vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegt und muss ausreichend lang sein, um die Prüfung, Wertung und Zuschlagserteilung zu ermöglichen. Nach Ablauf der Bindefrist ohne Zuschlag erlischt die Bindungswirkung, sofern der Bieter nicht einer Verlängerung zugestimmt hat.
Rechtsgrundlage
Das Angebot im Vergaberecht ist durch europäisches und nationales Recht umfassend geregelt.
- EU: Art. 21, 22, 56 Richtlinie 2014/24/EU (Vertraulichkeit, elektronische Kommunikation, Prüfung der Angebote)
- Österreich: §§ 117 ff. BVergG 2018 (Angebotsfrist, Öffnung, Prüfung und Wertung)
- Deutschland: §§ 53 ff. VgV, § 16 VOB/A (Prüfung und Wertung von Angeboten)
Verwandte Begriffe
FAQ
Was passiert, wenn ein Bieter sein Angebot nach Abgabe zurückziehen möchte? Während der Bindefrist ist ein einseitiger Rückzug des Angebots nicht zulässig. Der Bieter ist rechtlich an sein Angebot gebunden. Ein Rückzug würde in der Regel zur Inanspruchnahme einer allfälligen Vadium (Sicherstellung) führen und kann Schadenersatzansprüche des Auftraggebers begründen.
Darf ein Auftraggeber ein unvollständiges Angebot nachfordern? In bestimmten Grenzen ist eine Mängelbehebung (Nachreichung fehlender Unterlagen) möglich. Fehlende Preisangaben oder inhaltliche Mängel können jedoch grundsätzlich nicht nachgebessert werden. Die genauen Regeln richten sich nach dem jeweiligen nationalen Vergaberecht.
Können mehrere Angebote von einem Unternehmen eingereicht werden? Grundsätzlich darf ein Unternehmen nur ein Hauptangebot einreichen. Alternativangebote sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich erlaubt. Mehrere Hauptangebote desselben Bieters führen in der Regel zum Ausschluss aller seiner Angebote.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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