Glossar

Angebotsprüfung im Vergaberecht

Die Angebotsprüfung ist die formelle und inhaltliche Kontrolle eingereichter Angebote durch den Auftraggeber nach der Angebotsöffnung.

Definition: Die Angebotsprüfung ist das vom Auftraggeber nach der Öffnung der Angebote durchzuführende strukturierte Prüfverfahren, in dem alle eingereichten Angebote zunächst auf formelle Ordnungsmäßigkeit und anschließend auf inhaltliche Plausibilität und Eignung geprüft werden, bevor sie in die Angebotswertung einbezogen werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU, BVergG 2018, § 16 VgV/VOB/A


Was ist die Angebotsprüfung?

Die Angebotsprüfung ist der unverzichtbare Schritt zwischen der Angebotsöffnung und der Angebotswertung: Nur Angebote, die die Prüfung erfolgreich durchlaufen haben, dürfen anschließend gewertet und für die Zuschlagserteilung berücksichtigt werden. Die Prüfung erfolgt stets in zwei aufeinanderfolgenden Stufen – zuerst formell, dann inhaltlich. Schlägt ein Angebot auf einer der beiden Stufen durch, ist es auszuschließen; eine Einbeziehung in die Wertung wäre vergaberechtswidrig.

Die Angebotsprüfung dient der Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht zum Nachteil jener Bieter berücksichtigt werden, die sich korrekt an alle Vorgaben gehalten haben.

Bedeutung und Funktion

Die Angebotsprüfung ist das zentrale Instrument des Auftraggebers, um sicherzustellen, dass nur regelkonforme, vollständige und wirtschaftlich plausible Angebote in die Wertung gelangen. Sie schützt sowohl den Auftraggeber vor ungeeigneten Angeboten als auch die Bietergemeinschaft vor einem verfälschten Wettbewerb.

Stufe 1: Formelle Prüfung

Die formelle Prüfung stellt sicher, dass das Angebot alle äußeren Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Einreichung erfüllt. Geprüft wird insbesondere:

  • Rechtzeitigkeit: Ist das Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen?
  • Vollständigkeit: Enthält das Angebot alle geforderten Erklärungen, Nachweise und Preisangaben?
  • Formgerechtheit: Wurde das Angebot in der vorgeschriebenen Form eingereicht (z. B. elektronisch, mit erforderlicher Signatur)?
  • Unzulässige Änderungen: Hat der Bieter die Vergabeunterlagen unzulässig abgeändert?

Angebote, die diese formellen Anforderungen nicht erfüllen, sind vom Vergabeverfahren auszuschließen. In bestimmten Grenzen kann der Auftraggeber fehlende Unterlagen nachfordern (Mängelbehebung), jedoch nur, wenn es sich um nicht preisrelevante Unterlagen handelt.

Stufe 2: Inhaltliche Prüfung

Die inhaltliche Prüfung bewertet, ob das Angebot den sachlichen Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und ob die angebotenen Preise und Leistungen wirtschaftlich plausibel sind. Geprüft wird insbesondere:

  • Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung: Entspricht das Angebot den technischen und qualitativen Anforderungen?
  • Prüfung der Preisstruktur: Sind die Einheits- und Gesamtpreise nachvollziehbar und wirtschaftlich erklärbar?
  • Auskömmlichkeit: Erscheinen die angebotenen Preise zur Leistungserbringung ausreichend?

Vertiefte Angebotsprüfung bei ungewöhnlich niedrigen Preisen

Erscheinen die angebotenen Preise eines Bieters im Vergleich zu den übrigen Angeboten oder zur Kostenschätzung des Auftraggebers ungewöhnlich niedrig, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen. Der betreffende Bieter wird aufgefordert, die Preisgestaltung schriftlich zu erläutern und zu begründen. Kann er die Preise nicht plausibel erklären, ist das Angebot auszuschließen. Die vertiefte Prüfung dient dem Schutz vor Dumpingangeboten, die in der Ausführungsphase zu Qualitätseinbußen oder Vertragsstreitigkeiten führen können.

Rechtsgrundlage

Die Angebotsprüfung ist auf allen Ebenen des Vergaberechts geregelt.

  • EU: Art. 69 Richtlinie 2014/24/EU (ungewöhnlich niedrige Angebote)
  • Österreich: §§ 123 ff. BVergG 2018 (Prüfung der Angebote, vertiefte Angebotsprüfung)
  • Deutschland: § 16 VgV, § 16d VOB/A (Prüfung und Wertung, ungewöhnlich niedrige Angebote)

Verwandte Begriffe

FAQ

Muss der Auftraggeber den Bieter vor einem Ausschluss anhören? Bei der vertieften Angebotsprüfung wegen ungewöhnlich niedriger Preise ist der Bieter zwingend zur Stellungnahme aufzufordern. Bei formellen Mängeln hängt eine Anhörungspflicht vom jeweiligen nationalen Recht und der Art des Mangels ab.

Können Rechenfehler in einem Angebot korrigiert werden? Offensichtliche Rechenfehler (z. B. falsch addierte Einzelpreise) können in engen Grenzen berichtigt werden. Grundlage ist dabei in der Regel der Einheitspreis. Eine weitgehende inhaltliche Anpassung des Angebots ist jedoch unzulässig.

Wie lange hat der Auftraggeber Zeit für die Angebotsprüfung? Das Vergaberecht sieht keine starre Frist für die Angebotsprüfung vor. Sie muss jedoch innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden, da die Bindefrist der Bieter läuft und ein zu langes Zuwarten deren Interessen beeinträchtigt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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