Glossar

Angebotswertung im Vergaberecht 2026

Angebotswertung im öffentlichen Vergaberecht: Ablauf, Zuschlagskriterien, Wertungsmatrix und rechtliche Anforderungen in Österreich und Deutschland.

Definition: Die Angebotswertung ist der vergaberechtlich geregelte Prozess, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach formeller Angebotsprüfung alle zulässigen Angebote anhand der vorab bekannt gemachten Zuschlagskriterien bewertet, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU, § 127 GWB, § 58 VgV, § 127 BVergG 2018, § 16d VOB/A


Was ist die Angebotswertung?

Die Angebotswertung ist das Herzstück des Vergabeverfahrens und entscheidet darüber, welches Unternehmen den öffentlichen Auftrag erhält. Sie folgt zwingend den vorab in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen veröffentlichten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung. Jede nachträgliche Änderung der Wertungsmethodik ist vergaberechtswidrig und kann zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen.

Der Grundsatz des wirtschaftlich günstigsten Angebots (Best-Value-Prinzip) gilt im gesamten europäischen Vergaberecht. Dabei ist nicht automatisch das preisgünstigste, sondern das nach Preis-Leistungs-Verhältnis beste Angebot zu beauftragen.

Stufen der Angebotswertung

Die Angebotswertung gliedert sich in mehrere aufeinanderfolgende Stufen, die zwingend einzuhalten sind.

1. Stufe: Formelle Prüfung

Zunächst werden alle Angebote auf formelle Vollständigkeit und Einhaltung der Formvorschriften geprüft. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, wesentliche Unterlagen fehlen oder die Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind auszuschließen. Formelle Mängel können unter bestimmten Voraussetzungen durch Nachforderung behoben werden.

2. Stufe: Eignung der Bieter

In einem zweistufigen Verfahren wird die Eignung (Befugnis, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit) der Bieter geprüft. Im offenen Verfahren erfolgt dies häufig simultan mit der Angebotsprüfung; die Eignung ist jedoch stets vor der inhaltlichen Wertung zu beurteilen.

3. Stufe: Inhaltliche Angebotsprüfung

Es wird geprüft, ob die Angebote den technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und keine unzulässigen Änderungen enthalten. Angebote mit wesentlichen Abweichungen von den Mindestanforderungen sind zwingend auszuscheiden.

4. Stufe: Preisangemessenheitsprüfung

Ungewöhnlich niedrige Angebote sind zu hinterfragen; der Bieter erhält Gelegenheit zur Aufklärung. Kann die Seriosität des Preises nicht nachgewiesen werden, ist das Angebot auszuscheiden (§ 60 VgV / § 16d VOB/A).

5. Stufe: Wertung nach Zuschlagskriterien

Im letzten Schritt werden die verbleibenden Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung bewertet und in eine Rangfolge gebracht.

Zuschlagskriterien und Wertungsmatrix

Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird durch eine Wertungsmatrix ermittelt, die Preis und qualitative Kriterien kombiniert. Typische Zuschlagskriterien sind:

KriteriumTypische Gewichtung
Preis / Gesamtkosten40–70 %
Qualität / Konzept20–40 %
Lieferfrist / Ausführungsfrist5–15 %
Service / Garantie5–10 %
Nachhaltigkeitsaspekte5–15 %

Die Gewichtungen sind verbindlich vorab festzulegen. Eine rein preisliche Wertung ist nur für einfache, standardisierte Leistungen zulässig.

Dokumentation der Wertung

Der gesamte Wertungsvorgang ist lückenlos zu dokumentieren, da er im Nachprüfungsverfahren vollständig überprüfbar sein muss. Der Vergabevermerk muss die angewandte Methodik, die Punktevergabe und das Ergebnis der Wertung nachvollziehbar darstellen.

Rechtliche Anforderungen

Drei Grundsätze prägen die Angebotswertung: Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Jede Abweichung von den bekannt gemachten Kriterien ist angreifbar. Bieter haben ein Recht auf Information über das Wertungsergebnis (Bieterinformation vor Zuschlagserteilung, § 134 GWB / § 143 BVergG 2018).

Verwandte Begriffe

FAQ

Darf der Auftraggeber die Zuschlagskriterien nach Eingang der Angebote ändern? Nein. Eine nachträgliche Änderung der Zuschlagskriterien oder ihrer Gewichtung ist vergaberechtswidrig und führt zur Anfechtbarkeit des Vergabeverfahrens.

Muss immer das billigste Angebot den Zuschlag erhalten? Nein. Das Vergaberecht schreibt das wirtschaftlich günstigste Angebot vor, das nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln ist. Rein preisliche Wertung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Was ist eine Wertungsmatrix? Eine Wertungsmatrix ist ein strukturiertes Bewertungssystem, das die verschiedenen Zuschlagskriterien mit ihrer jeweiligen Gewichtung darstellt und die Punktevergabe für jedes Angebot systematisch erfasst.

Können qualitative Kriterien höher gewichtet werden als der Preis? Ja, sofern dies sachlich gerechtfertigt und vorab bekannt gemacht ist. Bei komplexen Leistungen kann Qualität eine höhere Gewichtung erhalten als der Preis.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.