Glossar

Anschreiben im Vergaberecht 2026

Anschreiben im Vergaberecht: Funktion, Inhalt und rechtliche Bedeutung des Begleitschreibens zur Angebotsabgabe oder Aufforderung in öffentlichen Verfahren.

Definition: Das Anschreiben im Vergaberecht ist ein Begleitschreiben, das entweder vom Auftraggeber an Bieter (z.B. Aufforderung zur Angebotsabgabe) oder von Bietern an den Auftraggeber (z.B. als Deckblatt des Angebots) gerichtet wird und wesentliche Informationen zum Vergabeverfahren oder zum Angebot enthält.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018, VgV, VOB/A, UVgO


Was ist ein Anschreiben im Vergaberecht?

Das Anschreiben erfüllt im Vergabeverfahren eine Doppelfunktion: Als auftragggeberseitiges Dokument leitet es die Angebotsphase ein; als bieterseitiges Dokument begleitet es das eingereichte Angebot. In der Praxis ist das Anschreiben oft das erste inhaltliche Dokument, das die Verfahrensbeteiligten wahrnehmen, und gibt den formellen Rahmen des weiteren Verfahrens vor.

Anschreiben des Auftraggebers

Das Anschreiben des Auftraggebers – auch als Aufforderungsschreiben bezeichnet – informiert ausgewählte Unternehmen über die wesentlichen Verfahrensparameter und fordert sie zur Angebotsabgabe auf. Es enthält typischerweise:

  • Bezeichnung und Aktenzeichen des Vergabeverfahrens
  • Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands
  • Angebotsabgabefrist und Einreichungsmodalitäten
  • Hinweise auf beigefügte Vergabeunterlagen
  • Ansprechpartner und Kontaktdaten
  • Hinweise auf Vertraulichkeit und Datenschutz

Im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren ist das Anschreiben an die ausgewählten Bewerber zentrales Kommunikationsmittel und muss alle für die Angebotserstellung notwendigen Informationen enthalten.

Anschreiben des Bieters

Das Anschreiben des Bieters dient als strukturiertes Deckblatt des Angebots und enthält die wichtigsten Kerndaten auf einen Blick. Es umfasst in der Regel:

  • Firma und Anschrift des Bieters
  • Ausschreibungsbezeichnung und Aktenzeichen
  • Datum der Angebotsabgabe
  • Angebotssumme (brutto und netto)
  • Bindefrist
  • Unterschrift des Vertretungsberechtigten

Inhaltlich bindende Erklärungen (z.B. Preisangaben) sind in den offiziellen Vergabeformularen zu machen; das Anschreiben hat primär informativen Charakter.

Formvorschriften

Bei der elektronischen Angebotsabgabe sind Anschreiben häufig durch standardisierte Formulare in der Vergabeplattform ersetzt; dennoch besteht die Möglichkeit, begleitende Schreiben hochzuladen. Wesentliche Formvorschriften für die Angebotsabgabe selbst finden sich in den Vergabeunterlagen; das Anschreiben als solches ist selten formell vorgeschrieben, in der Praxis aber allgemein üblich.

FAQ

Ist ein Anschreiben bei der Angebotsabgabe zwingend erforderlich? In der Regel nicht. Die Pflichtbestandteile eines Angebots ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Ein Anschreiben ist eine Formalität, die in der Praxis erwartet wird, aber nur dann zum Ausschluss führt, wenn es explizit als Pflichtdokument vorgeschrieben ist.

Was ist der Unterschied zwischen Anschreiben und Angebotsschreiben? Das Angebotsschreiben ist das rechtlich bindende Dokument, mit dem der Bieter sein Angebot verbindlich abgibt. Das Anschreiben ist ein informelles Begleitschreiben ohne eigenständigen rechtlichen Verpflichtungscharakter.

Kann ein Anschreiben des Auftraggebers rechtsverbindliche Festlegungen enthalten? Ja. Wenn das Anschreiben des Auftraggebers verbindliche Verfahrensregeln oder Fristen enthält, sind diese für das Verfahren maßgeblich.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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