Glossar

Architekten- und Ingenieurleistungen im Vergaberecht 2026

Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen: Besonderheiten, Verfahrensarten, HOAI-Bezug und Rechtsgrundlagen im öffentlichen Vergaberecht 2026.

Definition: Architekten- und Ingenieurleistungen sind freiberufliche Planungs- und Überwachungsleistungen im Bauwesen, die öffentliche Auftraggeber gesondert nach den Regeln des Vergaberechts für Dienstleistungsaufträge beschaffen müssen, wobei die intellektuelle und kreative Natur der Leistung besondere Verfahrensregeln rechtfertigt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Anhang XIV, § 73 VgV, HOAI 2021, BVergG 2018


Was sind Architekten- und Ingenieurleistungen im Vergaberecht?

Architekten- und Ingenieurleistungen (kurz: A+I-Leistungen) nehmen im Vergaberecht eine Sonderstellung ein, weil sie intellektuelle und kreative Bestandteile aufweisen, die eine rein preisliche Wertung ungeeignet erscheinen lassen. Sie umfassen insbesondere Leistungen der Gebäudeplanung, der Tragwerksplanung, der technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro), der Freianlagenplanung sowie Sonderfachleistungen wie Bauphysik oder Brandschutz. Hinzu kommen Ingenieurleistungen im Infrastrukturbereich (Straßen-, Tunnel-, Brückenbau).

Diese Leistungen fallen als Dienstleistungsaufträge unter das Vergaberecht, wobei für sie in Deutschland die VgV (§§ 73 ff.) und in Österreich das BVergG 2018 besondere Regelungen vorsehen.

Verfahrensbesonderheiten

Aufgrund ihrer intellektuellen Natur sind A+I-Leistungen besonders gut für das nicht offene Verfahren nach vorherigem Teilnahmewettbewerb oder für den wettbewerblichen Dialog geeignet. In der Praxis kommen folgende Verfahrensarten zur Anwendung:

  • Offenes Verfahren: Bei standardisierten Planungsleistungen mit klarer Beschreibung
  • Nicht offenes Verfahren: Bei komplexeren Planungsaufgaben; Vorauswahl anhand von Eignungsnachweisen
  • Verhandlungsverfahren: Bei besonderer Komplexität oder wenn eine exakte Leistungsbeschreibung vorab nicht möglich ist
  • Planungswettbewerb: Spezialverfahren für städtebauliche, architektonische oder gestalterische Leistungen (§§ 69 ff. VgV)

Honorarrecht (HOAI)

In Deutschland regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Vergütungsrahmen für Planungsleistungen; sie ist jedoch seit dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) nicht mehr als zwingendes Preisrecht anwendbar. Mindest- und Höchstsätze der HOAI dürfen von Vertragsparteien unterschritten bzw. überschritten werden, was erhebliche Auswirkungen auf die Angebotswertung hat. Der Auftraggeber muss nunmehr sorgfältig prüfen, wie er das Honorar in der Ausschreibung und in der Wertung handhabt.

In Österreich gibt es keine vergleichbare zwingende Honorarordnung; die Vergütung richtet sich nach den Marktbedingungen und der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

Eignungsanforderungen

Für A+I-Leistungen können spezifische Eignungsanforderungen gestellt werden, die der besonderen Qualifikation der Leistungserbringer Rechnung tragen. Dazu gehören:

  • Berufszulassung als Architekt/Ingenieur (Kammermitgliedschaft)
  • Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsaufgaben
  • Nachweis von Schlüsselpersonal mit spezifischer Qualifikation
  • Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe

Wertungskriterien

Bei A+I-Leistungen spielen qualitative Kriterien wie Herangehensweise, Projektorganisation und Qualifikation des Teams häufig eine bedeutendere Rolle als der reine Preis. Typische Wertungskriterien sind:

  • Honorarangebot (Preis)
  • Qualität des Projektteams / Referenzen der Schlüsselpersonen
  • Methodisches Konzept / Projektansatz
  • Verfügbarkeit und Kapazität

FAQ

Ab welchem Auftragswert gilt EU-weite Ausschreibungspflicht für A+I-Leistungen? Für Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber gilt der Schwellenwert von 143.000 EUR (Stand 2024/2025). Unterhalb dieses Wertes greifen nationale Regeln.

Ist ein Planungswettbewerb verpflichtend? Nein, ein Planungswettbewerb ist eine Option, aber keine Pflicht. Er eignet sich besonders für Aufgaben mit hohem gestalterischen Anspruch.

Können A+I-Leistungen gemeinsam mit der Bauausführung vergeben werden (GU-Modell)? Ja, im Generalunternehmer- oder Totalunternehmermodell werden Planung und Bau gemeinsam vergeben. Dies hat Vor- und Nachteile und ist gesondert zu bewerten.

Welche Leistungsphasen nach HOAI sind vergaberechtlich relevant? Grundsätzlich alle neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. In der Praxis werden häufig nur Teile der Leistungsphasen ausgeschrieben.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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