Glossar

Auftragsvolumen im Vergaberecht 2026

Auftragsvolumen: Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags als Grundlage für die Wahl des Vergabeverfahrens und die Anwendung von EU-Schwellenwerten.

Definition: Das Auftragsvolumen ist der geschätzte oder tatsächliche Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags, der maßgeblich für die Wahl des Vergabeverfahrens, die Anwendbarkeit der EU-Schwellenwerte und die Bekanntmachungspflichten des Auftraggebers ist.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 5, BVergG 2018 §§ 14–18, GWB § 3 VgV


Was ist das Auftragsvolumen?

Das Auftragsvolumen – auch Auftragswert oder Schätzwert genannt – ist die finanzielle Grundgröße, anhand derer der öffentliche Auftraggeber das anzuwendende Vergaberegime bestimmt. Es umfasst alle Zahlungen, die der Auftraggeber voraussichtlich für die Gesamtlaufzeit des Auftrags leisten wird, einschließlich Optionen, Verlängerungsmöglichkeiten und etwaiger Prämien für Wettbewerbsteilnehmer.

Der Auftragsgegenstand darf nicht mit dem Ziel aufgeteilt werden, den Auftragswert künstlich unter die Schwellenwerte zu drücken. Eine solche Umgehung des Vergaberechts durch unzulässige Losaufteilung ist verboten und kann zur Nichtigkeit des Vertrages führen.

Berechnung des Auftragsvolumens

Bei der Berechnung des Auftragsvolumens sind alle Vergütungsbestandteile einzubeziehen, die für den Auftraggeber im Rahmen des Auftrags anfallen.

Bei Rahmenvereinbarungen und dynamischen Beschaffungssystemen ist der geschätzte Gesamtwert aller im Rahmen der Laufzeit voraussichtlich vergebenen Einzelaufträge maßgeblich. Bei Aufträgen mit unbestimmter Laufzeit wird der monatliche Auftragswert mit 48 multipliziert (4-Jahres-Regel).

Bei der Schätzung sind zu berücksichtigen:

  • Grundleistungen (Basiszeitraum)
  • Optionale Verlängerungen und Optionen
  • Prämien und Nebenleistungen
  • Umsatzsteuer ist bei der Schätzung nicht einzubeziehen (Nettobetrag)

Schwellenwerte 2024/2026

Das Auftragsvolumen entscheidet, ob die strengen EU-Vergabevorschriften oder die einfacheren nationalen Regelungen anzuwenden sind.

AuftragsartÖffentliche AuftraggeberSektorenauftraggeber
Lieferaufträge143.000 EUR443.000 EUR
Dienstleistungsaufträge143.000 EUR443.000 EUR
Bauaufträge5.538.000 EUR5.538.000 EUR

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst; die nächste Überprüfung erfolgt zum 1. Jänner 2026.

FAQ

Was passiert, wenn der Auftraggeber das Auftragsvolumen falsch schätzt? Eine zu niedrig angesetzte Schätzung kann zur Anwendung eines falschen Verfahrens führen. Wenn die Schätzung sorgfältig und in gutem Glauben erfolgte, sind die Rechtsfolgen begrenzt. Eine absichtliche Unterschätzung zur Umgehung von Schwellenwerten ist vergaberechtswidrig.

Muss das Auftragsvolumen in den Vergabeunterlagen angegeben werden? Der geschätzte Auftragswert ist in der Auftragsbekanntmachung anzugeben (eForms-Pflichtfeld). In der Praxis wird er häufig auch in den Vergabeunterlagen genannt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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