Glossar

Ausführungsfristen im Vergaberecht 2026

Ausführungsfristen: Vertraglich vereinbarte Zeiträume für die Erbringung öffentlich ausgeschriebener Leistungen. Bedeutung im Vergabe- und Baurecht.

Definition: Ausführungsfristen sind die in den Vergabeunterlagen und im Vertrag festgelegten Zeiträume, innerhalb derer der Auftragnehmer die ausgeschriebene Leistung vollständig und vertragsgerecht zu erbringen hat.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB/A § 7 Abs. 1, VOB/B §§ 5–6, BVergG 2018, ÖNORM B 2110


Was sind Ausführungsfristen?

Ausführungsfristen definieren den zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen zu erbringen hat, und sind damit ein zentrales Element jedes öffentlichen Beschaffungsvertrags. Sie werden bereits in den Vergabeunterlagen festgelegt und bilden damit eine verbindliche Vertragsgrundlage, auf die Bieter ihre Angebote abstimmen müssen.

Im Baubereich unterscheidet man typischerweise:

  • Beginn der Ausführung: Datum des Baubeginns nach Auftragserteilung
  • Zwischenfristen: Meilensteine für Teilleistungen (z.B. Rohbaufertigstellung)
  • Fertigstellungsfrist: Datum der vollständigen Leistungserbringung

Bedeutung für die Angebotskalkulation

Bieter müssen bei der Angebotserstellung die Realisierbarkeit der vorgegebenen Ausführungsfristen kritisch prüfen, da unrealistisch kurze Fristen zu Vertragsstrafen und Mehrkosten führen können. Wenn ein Bieter die Ausführungsfristen für nicht einhaltbar hält, hat er grundsätzlich zwei Optionen: Er reicht entweder ein Nebenangebot mit alternativen Fristen ein (sofern zugelassen) oder er rügt die Fristen vor Angebotsabgabe.

Vertragsstrafen bei Fristüberschreitung

Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen kann der Auftraggeber Vertragsstrafen geltend machen, sofern diese in den Vergabeunterlagen vereinbart wurden. In Österreich gilt die ÖNORM B 2110, in Deutschland die VOB/B als Grundlage für die Behandlung von Fristüberschreitungen. Die Höhe der Vertragsstrafe ist durch das Gebot der Verhältnismäßigkeit begrenzt.

FAQ

Können Ausführungsfristen nach Vertragsabschluss geändert werden? Ja, durch einvernehmliche Vertragsänderung, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist (keine wesentliche Vertragsänderung im Sinne von Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU).

Was passiert bei behinderungsbedingten Fristüberschreitungen? Wenn der Auftragnehmer die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat (z.B. durch Behinderungen seitens des Auftraggebers, höhere Gewalt), ist er von Vertragsstrafen befreit und kann Fristverlängerung verlangen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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