Glossar

Auslobungsverfahren im Vergaberecht 2026

Auslobungsverfahren (Wettbewerb): Planungs- und Ideenwettbewerb im Vergaberecht für Architektur- und Ingenieurleistungen. Ablauf, Rechtsgrundlagen und Preisrichter.

Definition: Das Auslobungsverfahren (auch: Planungswettbewerb oder Wettbewerb) ist ein besonderes Vergabeverfahren, das öffentliche Auftraggeber für die Beschaffung von Plänen oder Entwürfen auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus, der Architektur und des Ingenieurwesens einsetzen, um durch einen Wettbewerb unter Planern die beste kreative Lösung zu ermitteln.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 78–82, BVergG 2018 §§ 166–176, GWB § 103 Abs. 6, VgV §§ 69–79, RPW 2013


Was ist das Auslobungsverfahren?

Das Auslobungsverfahren ist die vergaberechtlich geregelte Form des Planungs- oder Ideenwettbewerbs und stellt ein eigenständiges Vergabeverfahren neben den klassischen Verfahren (offenem Verfahren, Verhandlungsverfahren etc.) dar. Es ist speziell auf die Besonderheiten kreativer Planungsleistungen zugeschnitten, bei denen die Qualität der Lösung und nicht allein der Preis im Vordergrund steht.

Im Unterschied zu anderen Vergabeverfahren endet das Auslobungsverfahren nicht zwingend mit der Vergabe eines Folgeauftrags. Die Wettbewerbsteilnehmer reichen anonyme Entwürfe ein, die von einer unabhängigen Jury (Preisrichter) bewertet werden. Preisträger erhalten eine Vergütung (Preisgeld), und der Auftraggeber behält sich in der Regel das Recht vor, einem oder mehreren Preisträgern einen Folgeauftrag im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu erteilen.

Arten des Auslobungsverfahrens

Das Vergaberecht unterscheidet zwischen offenem und nichtoffenem Auslobungsverfahren.

  • Offenes Auslobungsverfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann teilnehmen. Der Auftraggeber muss eine Bekanntmachung veröffentlichen. Die Zahl der Teilnehmer ist nicht begrenzt.
  • Nichtoffenes Auslobungsverfahren: Der Auftraggeber wählt vorab eine begrenzte Zahl von Teilnehmern aus (im Oberschwellenbereich mindestens fünf). Die Vorauswahl erfolgt anhand transparenter und nichtdiskriminierender Kriterien.

Preisrichter und Jury

Die Bewertung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten erfolgt durch ein unabhängiges Preisgericht (Jury), dessen Zusammensetzung und Unabhängigkeit im Auslobungsverfahren besonders geregelt ist. Mindestens ein Drittel der Preisrichter muss die gleiche oder eine gleichwertige Qualifikation wie die Wettbewerbsteilnehmer besitzen. Die Preisrichter dürfen keine Interessenkonflikte haben und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Preisgericht bewertet die eingereichten Arbeiten anonym – die Identität der Teilnehmer wird erst nach Abschluss der Bewertung bekannt. Dies sichert die Objektivität der Beurteilung.

Bekanntmachung und Fristen

Im Oberschwellenbereich muss das Auslobungsverfahren auf TED bekannt gemacht werden. Der geschätzte Gesamtwert der auszulobenden Preise und Zahlungen an die Teilnehmer ist dabei anzugeben. Nach Abschluss des Wettbewerbs ist eine Wettbewerbsbekanntmachung (Ergebnis) zu veröffentlichen.

In Österreich gilt ergänzend die ÖNORM A 7706 (Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure). In Deutschland sind die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) des BMWSB maßgeblich.

Verhältnis zu Folgeaufträgen

Ein wesentlicher Vorteil des Auslobungsverfahrens ist die Möglichkeit, im Anschluss an den Wettbewerb einem oder mehreren Preisträgern einen Folgeauftrag im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung zu erteilen. Diese Möglichkeit muss jedoch in der Auslobungsbekanntmachung angekündigt werden. Ohne diese Ankündigung ist eine direkte Vergabe unzulässig.

FAQ

Ist das Auslobungsverfahren für alle Planungsleistungen geeignet? Nein. Das Auslobungsverfahren eignet sich vor allem für Leistungen mit starkem gestalterischem oder konzeptionellem Anteil, z.B. Architektenleistungen für bedeutende öffentliche Gebäude. Routinierte Planungsleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren vergeben.

Ab welchem Auftragswert ist das Auslobungsverfahren EU-weit bekannt zu machen? Der Schwellenwert für Wettbewerbe richtet sich nach dem Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge (143.000 EUR für zentrale Regierungsbehörden, 221.000 EUR für sonstige öffentliche Auftraggeber, Stand 2024).

Haben alle Wettbewerbsteilnehmer Anspruch auf ein Preisgeld? In der Regel erhalten nur die Preisträger (erste, zweite, dritte Plätze) ein Preisgeld. Alle anderen Teilnehmer haben lediglich einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung, sofern diese in der Auslobung zugesagt wurde.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.