Ausschreibung Vergaberecht 2026
Ausschreibung im Vergaberecht: Formelles Verfahren zur Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber. EU-weit oder national.
Definition: Eine Ausschreibung ist das förmliche Verfahren, mit dem öffentliche Auftraggeber den Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag eröffnen, indem sie Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern und dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätze des öffentlichen Vergaberechts einhalten.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU, BVergG 2018, GWB/VgV/VOB/A
Was ist eine Ausschreibung?
Eine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts bezeichnet das strukturierte, rechtlich geregelte Verfahren, durch das ein öffentlicher Auftraggeber Unternehmen zur Abgabe von Angeboten für einen bestimmten Auftrag auffordert. Der Begriff ist der zentrale Oberbegriff des öffentlichen Beschaffungswesens und umfasst sämtliche Verfahrensschritte von der Bedarfsfeststellung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Die Ausschreibung dient dazu, den Wettbewerb unter potenziellen Auftragnehmern zu fördern, öffentliche Mittel effizient einzusetzen und Transparenz sowie Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen.
Im weiteren Sinne wird „Ausschreibung" häufig synonym für das gesamte Vergabeverfahren verwendet. Im engeren, technischen Sinne bezeichnet sie vor allem das offene oder nicht offene Verfahren mit schriftlicher Aufforderung zur Angebotsabgabe. In Österreich und Deutschland ist die Terminologie durch das jeweilige nationale Recht leicht unterschiedlich geprägt, folgt jedoch denselben unionsrechtlichen Grundsätzen.
Zweck und Bedeutung
Die Ausschreibungspflicht sichert den Kern des europäischen Binnenmarktes: fairen Wettbewerb, Transparenz und die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Steuergelder. Ohne förmliche Ausschreibung würden öffentliche Auftraggeber Leistungen nach Belieben vergeben können, was zu Vetternwirtschaft, Marktverzerrungen und Verschwendung öffentlicher Ressourcen führen würde. Das EU-Vergaberecht, umgesetzt durch die Vergaberichtlinien von 2014, verpflichtet die Mitgliedstaaten daher, ab bestimmten Auftragswerten (den sogenannten EU-Schwellenwerten) ein transparentes Ausschreibungsverfahren mit europaweiter Bekanntmachung durchzuführen.
Das öffentliche Beschaffungswesen in der EU hat ein Volumen von mehreren Billionen Euro jährlich. Ausschreibungen sind damit nicht nur rechtliche Pflicht, sondern ein zentrales Instrument der Wirtschaftspolitik.
Arten der Ausschreibung
EU-weite Ausschreibung (Oberschwellenbereich)
Die EU-weite Ausschreibung ist die Grundform der öffentlichen Vergabe für Aufträge, die die unionsrechtlichen Schwellenwerte überschreiten. Sie ist in der Richtlinie 2014/24/EU (klassischer Bereich) sowie den Richtlinien 2014/25/EU (Sektoren) und 2014/23/EU (Konzessionen) geregelt. Auftraggeber sind verpflichtet, eine TED-Bekanntmachung (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, kurz: TED – Tenders Electronic Daily) zu veröffentlichen, sodass Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, sich zu bewerben oder ein Angebot einzureichen.
Die aktuellen EU-Schwellenwerte (Stand 2024/2025) betragen:
| Auftragsart | Öffentliche Auftraggeber | Sektorenauftraggeber |
|---|---|---|
| Lieferaufträge | 143.000 EUR | 443.000 EUR |
| Dienstleistungsaufträge | 143.000 EUR | 443.000 EUR |
| Bauaufträge | 5.538.000 EUR | 5.538.000 EUR |
Nationale Ausschreibung (Unterschwellenbereich)
Im Unterschwellenbereich greifen die nationalen Vergabevorschriften, die zwar an die europäischen Grundsätze angelehnt sind, aber weniger strenge Formvorschriften aufweisen. Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte werden national bekannt gemacht, etwa über Ausschreibungsplattformen oder amtliche Bekanntmachungsblätter. In Österreich gilt das BVergG 2018 auch für den Unterschwellenbereich, in Deutschland die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie die VOB/A für Bauleistungen.
Öffentliche Ausschreibung
Bei der öffentlichen Ausschreibung (auch: offenes Verfahren) kann eine unbegrenzte Zahl von Unternehmen ein Angebot einreichen. Es gibt keine Vorauswahl der Bieter. Alle interessierten Unternehmen erhalten Zugang zu den Vergabeunterlagen und können sich am Wettbewerb beteiligen. Die öffentliche Ausschreibung ist die transparenteste und am häufigsten verwendete Form im Oberschwellenbereich.
Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung ist ein zwei- oder mehrstufiges Verfahren, bei dem der Auftraggeber zunächst Teilnahmeanträge einholt und anschließend nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert. Sie entspricht im Oberschwellenbereich dem nicht offenen Verfahren (Art. 28 Richtlinie 2014/24/EU). Die Anzahl der aufzufordernden Unternehmen ist in der Regel auf ein Minimum und Maximum beschränkt (mindestens fünf im Oberschwellenbereich).
Verfahrensschritte einer Ausschreibung
Eine Ausschreibung folgt einem gesetzlich strukturierten Ablauf, der die Gleichbehandlung aller Bieter sicherstellt.
- Bedarfsermittlung und Leistungsbeschreibung – Der Auftraggeber definiert den Beschaffungsbedarf und erstellt eine detaillierte Leistungsbeschreibung.
- Bekanntmachung – Im Oberschwellenbereich Veröffentlichung im TED; im Unterschwellenbereich national.
- Bereitstellung der Vergabeunterlagen – Alle Bieter erhalten dieselben Unterlagen.
- Angebotsfrist – Bieter reichen ihre Angebote bis zum Ablauf der Frist ein.
- Angebotseröffnung und Prüfung – Formelle und inhaltliche Prüfung der Angebote.
- Angebotswertung – Anwendung der vorab festgelegten Zuschlagskriterien.
- Zuschlagserteilung und Bekanntgabe – Der Zuschlag wird dem wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt; alle Bieter werden informiert.
- Stillhaltefrist – Vor Vertragsabschluss müssen unterlegene Bieter ausreichend Zeit für Nachprüfungsanträge erhalten (mindestens 15 Tage, Art. 2b Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG).
Rechtsgrundlage
Das Ausschreibungsrecht basiert auf einem mehrstufigen Normengefüge aus EU-Richtlinien, nationalem Gesetz und untergesetzlichen Regelwerken.
- Richtlinie 2014/24/EU – Klassische Vergabe (öffentliche Auftraggeber)
- Richtlinie 2014/25/EU – Sektorenvergabe
- Richtlinie 2014/23/EU – Konzessionsvergabe
- Richtlinie 89/665/EWG i.d.F. Richtlinie 2007/66/EG – Rechtsmittel
Nationale Umsetzung
Österreich (BVergG 2018)
In Österreich ist das Ausschreibungsrecht im Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018, BGBl. I Nr. 65/2018) geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Oberschwellenbereich (OSB) und dem Unterschwellenbereich (USB). Im OSB gelten die europäischen Mindestfristen und Transparenzpflichten uneingeschränkt. Im USB sind vereinfachte Verfahren möglich. Die Ausschreibungsunterlagen müssen grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden (§ 83 BVergG 2018). Österreichs wichtigste Bekanntmachungsplattform ist das Lieferanzeiger-System sowie die europäische TED-Plattform für den Oberschwellenbereich.
Deutschland (GWB / VgV / UVgO / VOB)
In Deutschland richtet sich das Ausschreibungsrecht im Oberschwellenbereich nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, §§ 97 ff.) und der Vergabeverordnung (VgV). Für Bauleistungen gilt zusätzlich die VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Im Unterschwellenbereich regelt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Die Bekanntmachung erfolgt über das Deutsche Bekanntmachungsportal (DTVP, eVergabe-Plattformen) sowie im Oberschwellenbereich über TED.
Verwandte Begriffe
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Ausschreibung und Vergabeverfahren? Der Begriff „Ausschreibung" bezeichnet vor allem die bekannte Verfahrensform (offene oder beschränkte Ausschreibung), während „Vergabeverfahren" der Oberbegriff für alle Verfahrensarten ist, einschließlich Verhandlungsverfahren, wettbewerblichem Dialog und Innovationspartnerschaft.
Ab wann muss eine Ausschreibung EU-weit veröffentlicht werden? Sobald der geschätzte Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschreitet – für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber aktuell 143.000 EUR (ohne Umsatzsteuer).
Wo werden EU-weite Ausschreibungen veröffentlicht? Im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, das über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily) elektronisch zugänglich ist.
Kann ein Auftraggeber eine bereits veröffentlichte Ausschreibung widerrufen? Ja, ein Widerruf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. wenn kein wirtschaftliches Angebot eingelangt ist), muss aber begründet und bekannt gemacht werden.
Was passiert, wenn die Ausschreibungspflicht missachtet wird? Eine vergaberechtswidrige Direktvergabe (sogenannte „De-facto-Vergabe") kann von übergangenen Bietern vor dem zuständigen Vergabekontrollorgan angefochten werden. Die Konsequenzen reichen von der Nichtigerklärung des Vertrages bis zu Schadenersatzansprüchen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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