Ausschreibungsarten im Vergaberecht 2026
Ausschreibungsarten im Vergaberecht: Überblick über offene, beschränkte und freihändige Ausschreibung sowie Sonderverfahren nach EU-Recht und nationalem Recht.
Definition: Ausschreibungsarten bezeichnen die unterschiedlichen Verfahrensformen, in denen öffentliche Auftraggeber Leistungen ausschreiben können, wobei die Wahl der Ausschreibungsart vom Auftragswert, der Leistungsart und den gesetzlichen Voraussetzungen abhängt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 26–32, BVergG 2018 §§ 25–60, GWB §§ 119–121, VgV §§ 14–17
Überblick: Ausschreibungsarten im Vergaberecht
Das öffentliche Vergaberecht kennt eine Vielzahl von Ausschreibungsarten, die sich in Offenheit, Stufen und Verhandlungsmöglichkeiten unterscheiden. Die Wahl der richtigen Ausschreibungsart ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Vergabeverfahren: Eine falsche Verfahrenswahl kann zur Anfechtbarkeit des gesamten Verfahrens führen.
Offene Ausschreibung (Offenes Verfahren)
Die offene Ausschreibung ist die transparenteste und meistgenutzte Ausschreibungsart, bei der eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen ein Angebot einreichen kann. Sie ist im Oberschwellenbereich die Standardverfahrensart. Alle interessierten Unternehmen erhalten uneingeschränkten Zugang zu den Vergabeunterlagen und können ein Angebot einreichen. Eine Vorauswahl der Bieter findet nicht statt.
Beschränkte Ausschreibung (Nicht offenes Verfahren)
Bei der beschränkten Ausschreibung wählt der Auftraggeber in einem ersten Schritt (Teilnahmewettbewerb) eine begrenzte Anzahl geeigneter Unternehmen aus, die anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Oberschwellenbereich müssen mindestens fünf Bewerber aufgefordert werden. Sie ist zulässig, wenn der Auftraggeber sie in der Auftragsbekanntmachung ankündigt; eine besondere Begründungspflicht besteht im EU-Verfahren nicht.
Verhandlungsverfahren
Das Verhandlungsverfahren ermöglicht dem Auftraggeber, mit Bietern über den Inhalt der Angebote zu verhandeln. Es ist nur unter gesetzlich definierten Voraussetzungen zulässig (z.B. bei komplexen Aufträgen, bei denen Spezifikationen nicht vorab festgelegt werden können, oder nach einer erfolglosen offenen Ausschreibung). Das Verhandlungsverfahren kann mit oder ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt werden.
Wettbewerblicher Dialog
Der wettbewerbliche Dialog ist ein besonderes Verfahren für besonders komplexe Aufträge, bei denen der Auftraggeber seinen Bedarf nicht in einer Leistungsbeschreibung vorab vollständig definieren kann. Er ist dreistufig: Bekanntmachung – Dialog mit ausgewählten Teilnehmern zur Entwicklung der Lösung – Einreichung von Angeboten auf Basis der erarbeiteten Lösung.
Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft ist eine Sonderform, die die Entwicklung einer innovativen Leistung und deren anschließende Beschaffung in einem einzigen Verfahren kombiniert. Sie ist geeignet, wenn am Markt keine geeignete Lösung vorhanden ist und der Auftraggeber eine neue Lösung entwickeln und dann beschaffen möchte.
Direktvergabe / Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
Die Direktvergabe ist die einfachste Form der Beschaffung, bei der der Auftraggeber einen Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung oder Wettbewerb direkt an ein Unternehmen erteilt. Sie ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. bei sehr geringen Auftragswerten oder in Ausnahmesituationen wie echter Dringlichkeit) zulässig.
Nationale Besonderheiten
In Österreich (BVergG 2018) und Deutschland (UVgO, VOB/A) gibt es im Unterschwellenbereich vereinfachte Verfahrensarten, darunter die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die freihändige Vergabe.
FAQ
Welche Ausschreibungsart ist die häufigste? Im EU-weiten Oberschwellenbereich ist das offene Verfahren die häufigste Ausschreibungsart. Im Unterschwellenbereich dominiert die beschränkte Ausschreibung.
Darf ein Auftraggeber die Ausschreibungsart frei wählen? Nein. Die Ausschreibungsart muss den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Das offene Verfahren hat Vorrang; andere Verfahrensarten setzen spezifische Tatbestandsvoraussetzungen voraus.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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