Glossar

Ausschreibungssoftware im Vergaberecht 2026

Ausschreibungssoftware: Digitale Tools für Auftraggeber und Bieter zur Erstellung, Verwaltung und Einreichung von Vergabeunterlagen und Angeboten.

Definition: Ausschreibungssoftware umfasst digitale Anwendungen, die öffentliche Auftraggeber bei der Erstellung und Verwaltung von Vergabeverfahren sowie Bieter bei der Angebotserstellung und elektronischen Einreichung unterstützen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 22, BVergG 2018 §§ 45–58, VgV §§ 9–10, eVergabe-Verpflichtungen


Was ist Ausschreibungssoftware?

Ausschreibungssoftware ist der Oberbegriff für alle digitalen Werkzeuge, die den Prozess der öffentlichen Vergabe – von der Bedarfsermittlung über die Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung – elektronisch unterstützen. Seit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Vergabe (eVergabe) in der EU sind Ausschreibungssoftwarelösungen für alle größeren öffentlichen Auftraggeber unverzichtbar geworden.

Das Vergaberecht schreibt seit dem 18. Oktober 2018 für den Oberschwellenbereich die vollständige elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren vor (Art. 22 Richtlinie 2014/24/EU). Ausschreibungssoftware muss dabei bestimmte technische Anforderungen erfüllen, u.a. hinsichtlich IT-Sicherheit, Verschlüsselung und Zeitstempelung.

Funktionen für Auftraggeber

Auftraggeber-seitige Ausschreibungssoftware unterstützt den gesamten Vergabeprozess von der internen Planung bis zur Dokumentation.

Typische Funktionen:

  • Erstellung von Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnisse, Eignungsanforderungen)
  • Verwaltung von Vergabeverfahren und Dokumentation im Vergabevermerk
  • Elektronische Bekanntmachung (TED-Anbindung, eForms)
  • Verwaltung eingehender Angebote (verschlüsselt bis zur Öffnung)
  • Wertungsunterstützung (Bewertungsmatrizen, Zuschlagskriterienwertung)
  • Erstellung von Bieternachrichten und Zuschlagsentscheidungen
  • Berichtswesen und Statistik

Funktionen für Bieter

Bieter-seitige Software ermöglicht die strukturierte Erstellung und elektronische Einreichung von Angeboten.

Typische Funktionen:

  • Digitaler Abruf von Vergabeunterlagen
  • Strukturierte Erfassung von Preisen (Leistungsverzeichnis-Bearbeitung)
  • Signatur und verschlüsselte Einreichung von Angeboten
  • Verwaltung von Vergabeplattform-Zugängen
  • Erinnerungsfunktionen für Angebotsfristen
  • Archivierung eingreichter Angebote

Wichtige Ausschreibungssoftwarelösungen

Für Auftraggeber

  • eVergabe Bund (DTVP) – Deutschland
  • Vergabe.NRW / eVergabe Bayern – Länderplattformen Deutschland
  • Österreichisches Bundesvergabeportal – Österreich
  • SAP SRM / SAP Ariba – Große öffentliche Auftraggeber

Für Bieter und Auftraggeber

  • subreport ELVIS
  • DTVP (Deutsches Vergabeportal)
  • cosinex bieter cockpit
  • Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ)

eVergabe-Pflicht und technische Standards

Die elektronische Angebotseinreichung setzt eine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur voraus, um die Authentizität und Unversehrtheit der Angebote sicherzustellen. Ausschreibungssoftware muss daher mit den gängigen Signaturlösungen kompatibel sein.

FAQ

Ist Ausschreibungssoftware für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend? Im Oberschwellenbereich ist die elektronische Vergabe seit Oktober 2018 verpflichtend (mit wenigen Ausnahmen). Im Unterschwellenbereich wächst die Verpflichtung durch nationale Regelungen, ist aber nicht überall vollständig durchgesetzt.

Welche Kosten entstehen für Bieter durch Ausschreibungssoftware? Bieter dürfen grundsätzlich nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für die Nutzung von Vergabeplattformen belastet werden. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass Vergabeunterlagen kostenlos zugänglich sein müssen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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