Glossar

Auswahlkriterien im Vergaberecht 2026

Auswahlkriterien im Vergaberecht: Kriterien zur Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb. Unterschied zu Eignungs- und Zuschlagskriterien.

Definition: Auswahlkriterien sind im Vergaberecht die Maßstäbe, anhand derer der öffentliche Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens, Verhandlungsverfahrens oder wettbewerblichen Dialogs aus dem Kreis der geeigneten Bewerber eine begrenzte Anzahl für die Einladung zur Angebotsabgabe auswählt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 65, BVergG 2018 §§ 106–108, GWB § 51, VgV § 51


Was sind Auswahlkriterien?

Auswahlkriterien kommen zum Einsatz, wenn mehr geeignete Bewerber vorhanden sind, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, und erlauben dem Auftraggeber eine qualitative Auswahl der einzuladenden Bieter. Sie unterscheiden sich grundlegend von Eignungskriterien (die das Mindestmaß der Befähigung festlegen) und von Zuschlagskriterien (die das wirtschaftlich günstigste Angebot bestimmen):

  • Eignungskriterien: Muss/Nicht-Muss – geeignet oder nicht geeignet
  • Auswahlkriterien: Rangierung unter geeigneten Bewerbern für die Einladung zur Angebotsphase
  • Zuschlagskriterien: Wertung der Angebote geeigneter und ausgewählter Bieter

Zulässige Auswahlkriterien

Auswahlkriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand verknüpft und in der Auftragsbekanntmachung vorab veröffentlicht werden. Zulässige Auswahlkriterien umfassen:

  • Anzahl der vergleichbaren Referenzprojekte der letzten Jahre
  • Qualifikationsniveau des einzusetzenden Personals
  • Erfahrung mit ähnlichen Projekten (Schwierigkeitsgrad, Volumen)
  • Technische Ausstattung und Kapazität
  • Zertifizierungen und Qualitätsmanagementsysteme

Unzulässig sind Auswahlkriterien, die diskriminierend sind (z.B. Bevorzugung lokaler Anbieter) oder die einen unverhältnismäßigen Aufwand für Bewerber verursachen.

Mindestanzahl einzuladender Bewerber

Das EU-Vergaberecht schreibt Mindestanzahlen für die zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber vor, um einen echten Wettbewerb zu gewährleisten.

VerfahrensartMindestanzahl
Nicht offenes Verfahren5
Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung3
Wettbewerblicher Dialog3

Sind weniger geeignete Bewerber vorhanden, kann der Auftraggeber das Verfahren mit der geringeren Anzahl fortführen, sofern der Wettbewerb noch gegeben ist.

FAQ

Müssen Auswahlkriterien in der Bekanntmachung veröffentlicht werden? Ja. Auswahlkriterien und ihre Gewichtung sind zwingend in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen vorab anzugeben.

Kann ein Bewerber die Auswahlentscheidung anfechten? Ja. Wenn ein geeigneter Bewerber nicht zur Angebotsabgabe eingeladen wurde, kann er die Auswahlentscheidung im Nachprüfungsverfahren anfechten, sofern er die Fristen einhält.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.