AVV Klima im Vergaberecht 2026
AVV Klima: Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen in Deutschland. Anwendungsbereich, Anforderungen und Umsetzung.
Definition: Die AVV Klima (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen) ist eine verbindliche Verwaltungsvorschrift der deutschen Bundesverwaltung, die öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtet, bei der Beschaffung bestimmter Produkte und Dienstleistungen Klimaschutzanforderungen als Mindestanforderungen oder Zuschlagskriterien zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: AVV Klima (Bundesanzeiger 2022); § 97 Abs. 3 GWB
Was ist die AVV Klima?
Die AVV Klima ist ein zentrales Instrument der deutschen Bundesregierung, um die öffentliche Beschaffung als Hebel für den Klimaschutz einzusetzen. Sie wurde im Jahr 2022 erlassen und ist für die unmittelbare Bundesverwaltung (Bundesministerien, nachgeordnete Behörden) verbindlich. Ihr Ziel ist es, Treibhausgasemissionen über den öffentlichen Einkauf zu reduzieren, indem Klimaschutzanforderungen systematisch in Vergabeverfahren integriert werden.
Rechtlich stützt sich die AVV Klima auf § 97 Abs. 3 GWB, der es Auftraggebern ausdrücklich erlaubt, soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte als Zuschlagskriterien zu berücksichtigen, sowie auf die EU-Vergaberichtlinien, die strategische Beschaffung fördern.
Anwendungsbereich
Die AVV Klima gilt unmittelbar für Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung; Länder, Kommunen und Sektorenauftraggeber sind nicht direkt gebunden, können die Vorschrift aber als Orientierung nutzen.
Die Vorschrift erfasst verschiedene Produktkategorien, darunter:
- Fahrzeuge und Flotte (Pkw, Lkw, Busse)
- IT-Geräte und Büroausstattung
- Gebäude und Energiebezug (Ökostrom)
- Textilien und Büromaterial
- Catering und Verpflegungsleistungen
- Baumaßnahmen (Energieeffizienz)
Anforderungen und Kriterien
Die AVV Klima unterscheidet zwischen Mindestanforderungen (die alle Angebote erfüllen müssen) und Zuschlagskriterien (die den Zuschlag beeinflussen).
Typische Klimaschutzanforderungen:
- CO₂-Äquivalent-Obergrenzen für Fahrzeuge
- Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte
- Nachweise über den Einsatz erneuerbarer Energien
- Recyclingquoten und Kreislaufwirtschaftsanforderungen
- Lebenszykluskosten-Berechnungen statt reiner Anschaffungspreisbetrachtung
Bedeutung für Bieter
Unternehmen, die Aufträge der Bundesverwaltung anstreben, müssen die Klimaschutzanforderungen der AVV Klima kennen und in ihre Angebotsstrategie einbeziehen. Dies kann bedeuten, dass CO₂-Zertifikate, Umweltmanagementsysteme (z.B. EMAS, ISO 14001) oder Nachhaltigkeitsberichte als Nachweise gefordert werden. Bieter ohne entsprechende Klimanachweise riskieren den Ausschluss oder niedrigere Wertungspunkte bei Zuschlagskriterien.
Verhältnis zur grünen Beschaffung
Die AVV Klima ist ein Baustein der umfassenderen „Grünen Beschaffung" und ergänzt andere Verpflichtungen wie die AVV Druck (klimafreundliche Druckerzeugnisse) und die Leitlinien für sozial verantwortliche Beschaffung.
FAQ
Gilt die AVV Klima auch für Bundesländer und Kommunen? Nein, sie gilt unmittelbar nur für die Bundesverwaltung. Viele Länder haben jedoch eigene Vorschriften zur nachhaltigen Beschaffung erlassen.
Wie wird die Einhaltung der AVV Klima kontrolliert? Die Einhaltung wird durch interne Vergabeberichte und das Beschaffungsmonitoring des Bundesministeriums des Innern überwacht.
Kann die AVV Klima Angebote deutlich verteuern? Ja, Klimaschutzanforderungen können zu höheren Anschaffungskosten führen. Die AVV Klima verpflichtet jedoch zur Lebenszykluskosten-Betrachtung, bei der klimafreundliche Produkte oft wirtschaftlicher sind.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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