Baukonzession im Vergaberecht 2026
Baukonzession: Vergabe von Bauleistungen gegen das Recht zur Nutzung des Bauwerks. Definition, Abgrenzung und Rechtsgrundlagen nach EU-Konzessionsrichtlinie.
Definition: Eine Baukonzession ist ein Vertrag, durch den ein öffentlicher Auftraggeber einem Unternehmen die Erbringung von Bauleistungen überträgt und als Gegenleistung das Recht zur Nutzung des errichteten Bauwerks (Betriebsrecht) sowie gegebenenfalls eine Zahlung gewährt, wobei das Betriebsrisiko wesentlich auf den Konzessionär übergeht.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionsrichtlinie), BVergG 2018 §§ 177–200, GWB §§ 148–154
Was ist eine Baukonzession?
Die Baukonzession ist eine besondere Form der öffentlichen Auftragsvergabe, die sich vom klassischen Bauauftrag dadurch unterscheidet, dass der Auftragnehmer seine Vergütung nicht als direkte Zahlung vom Auftraggeber erhält, sondern durch das Recht zur wirtschaftlichen Verwertung des errichteten Bauwerks. Das Kernelement der Baukonzession ist der Übergang des Betriebsrisikos auf den Konzessionär: Er muss Nachfrageunsicherheiten und wirtschaftliche Risiken selbst tragen.
Typische Baukonzessionen:
- Mautstraßen und -tunnel: Das Unternehmen errichtet die Infrastruktur und finanziert sich durch Mauteinnahmen
- Parkgaragen: Errichtung und Betrieb gegen Parkgebühren
- Stadien und Arenen: Bau und Betrieb gegen Einnahmen aus Veranstaltungen
- PPP-Modelle (Public Private Partnerships) im Hochbaubereich
Abgrenzung zum Bauauftrag
Das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zwischen Baukonzession und Bauauftrag ist das Betriebsrisiko. Trägt der Auftragnehmer das wesentliche Nachfragerisiko (d.h. er kann im schlechtesten Fall keine ausreichenden Einnahmen erzielen), liegt eine Konzession vor. Ist der Auftragnehmer hingegen für seine Leistung in voller Höhe durch den Auftraggeber entgolten (unabhängig von der Nutzung), handelt es sich um einen Bauauftrag.
Der EuGH und die Richtlinie 2014/23/EU konkretisieren: Ein wesentlicher Teil des Betriebsrisikos muss auf den Konzessionär übergehen. Ein rein formaler Risikotransfer ohne wirtschaftliche Substanz reicht nicht aus, um eine Konzession zu begründen.
Rechtsgrundlagen
Baukonzessionen unterliegen einem eigenen Regelwerk: der Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionsrichtlinie).
Der Schwellenwert für Konzessionen beträgt einheitlich 5.538.000 EUR (Stand 2024). Unterhalb dieses Wertes gelten nationale Regelungen; die EU-Grundfreiheiten (Transparenz, Gleichbehandlung) sind aber auch im Unterschwellenbereich zu beachten, wenn das Vorhaben grenzüberschreitendes Interesse weckt.
Vergabeverfahren für Baukonzessionen
Im Unterschied zu klassischen Vergabeverfahren sind Auftraggeber bei Konzessionen freier in der Gestaltung des Verfahrens. Sie müssen jedoch:
- Eine Konzessionsbekanntmachung auf TED veröffentlichen
- Die Vergabegrundsätze (Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung) einhalten
- Die Vergabeentscheidung auf vorab definierten Zuschlagskriterien stützen
- Eine Stillhaltefrist vor Vertragsabschluss einhalten
FAQ
Unterliegen Baukonzessionen den gleichen Fristen wie Bauaufträge? Nein. Das Konzessionsrecht ist weniger formalisiert als das klassische Vergaberecht. Es gibt keine gesetzlichen Mindestfristen für die Angebotserstellung, aber der Auftraggeber muss den Bietern ausreichend Zeit einräumen.
Was ist der Unterschied zwischen Baukonzession und Dienstleistungskonzession? Bei der Baukonzession steht die Errichtung eines Bauwerks im Vordergrund; die Vergütung erfolgt durch das Betriebsrecht am Bauwerk. Bei der Dienstleistungskonzession wird eine Dienstleistung erbracht; die Vergütung besteht im Recht zur Erhebung von Entgelten von den Nutzern der Dienstleistung.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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