Glossar

Bauleistungen im Vergaberecht 2026

Bauleistungen im Vergaberecht: Definition, Abgrenzung zu Liefer- und Dienstleistungen, EU-Schwellenwert 5,5 Mio. EUR. Regelwerke VOB/A und BVergG 2018.

Definition: Bauleistungen sind im Sinne des Vergaberechts Aufträge über die Ausführung oder Planung und Ausführung von Hoch- oder Tiefbauleistungen oder von Bauwerken sowie Aufträge über die Erbringung von Bauleistungen durch Dritte gemäß den Erfordernissen des öffentlichen Auftraggebers.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Anhang II, BVergG 2018 §§ 6–8, GWB § 103 Abs. 3, VOB/A


Was sind Bauleistungen?

Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne umfassen alle Arbeiten, die der Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder dem Abriss von Bauwerken dienen. Der Begriff ist weit gefasst: Er erfasst nicht nur klassische Hochbauarbeiten wie Neubau, Umbau und Renovierung von Gebäuden, sondern auch Tiefbauarbeiten (Straßen- und Brückenbau, Wasserbau, Leitungsbau), Installations- und Ausbauarbeiten sowie sämtliche Tätigkeiten gemäß der CPV-Klassifikation der Division 45.

Die Richtlinie 2014/24/EU definiert Bauleistungen in Anhang II durch einen abschließenden Katalog von Tätigkeiten, der sich an der NACE-Klassifikation orientiert.

Abgrenzung zu anderen Auftragsarten

Die Einordnung als Bauleistung ist entscheidend für den anzuwendenden Schwellenwert und die maßgeblichen Verfahrensvorschriften.

KriteriumBauleistungenLieferauftragDienstleistung
EU-Schwellenwert5.538.000 EUR143.000 EUR (zentrale Behörden)143.000 EUR
Regelwerk DeutschlandGWB/VOB/AGWB/VgVGWB/VgV
Regelwerk ÖsterreichBVergG 2018BVergG 2018BVergG 2018

Bei gemischten Aufträgen (z.B. Lieferung von Geräten mit Integration in ein Gebäude) bestimmt der Hauptgegenstand das anzuwendende Regelwerk.

VOB/A – Besondere Vergabeordnung für Bauleistungen (Deutschland)

In Deutschland gilt für die Vergabe von Bauleistungen neben dem GWB und der VgV auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A. Die VOB/A enthält spezifische Regelungen für Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen und ist in drei Abschnitte unterteilt:

  • VOB/A Abschnitt 1: Unterschwellenbereich (national)
  • VOB/A Abschnitt 2: Oberschwellenbereich (EU-weit, gilt in Verbindung mit VgV)
  • VOB/A Abschnitt 3: Sektoren

BVergG 2018 – Österreich

In Österreich gelten für Bauleistungen die allgemeinen Bestimmungen des BVergG 2018, ergänzt durch die ÖNORM-Reihe B für das Bau- und Vergabewesen. Die ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) ist das verbreitetste Vertragswerk für öffentliche Bauaufträge in Österreich.

Losaufteilung bei Bauleistungen

Bei großen Bauprojekten sind Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, die Leistungen in Fachlose aufzuteilen, um den Wettbewerb unter KMU zu fördern (§ 97 Abs. 4 GWB, Art. 46 Richtlinie 2014/24/EU). Ausnahmen sind nur mit sachlicher Begründung zulässig (z.B. wenn die Aufteilung technisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nachteilig wäre).

FAQ

Ab welchem Auftragswert gilt das EU-Vergaberecht für Bauleistungen? Der EU-Schwellenwert für Bauleistungen beträgt 5.538.000 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer). Dieser Wert wird alle zwei Jahre angepasst.

Sind Planungsleistungen (Architekten, Ingenieure) Bauleistungen? Nein. Reine Planungsleistungen (Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung) sind Dienstleistungsaufträge und unterliegen dem niedrigeren Dienstleistungsschwellenwert. Erst wenn ein Auftrag die Planung und Ausführung kombiniert, kann er als Bauleistung eingestuft werden.

Was sind Instandhaltungsleistungen – Bau- oder Dienstleistungen? Das hängt vom Umfang ab. Kleinere Reparatur- und Wartungsarbeiten können als Dienstleistungen eingestuft werden; umfangreichere Instandsetzungen, die die Substanz des Bauwerks betreffen, gelten in der Regel als Bauleistungen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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