Glossar

Bauwerk im Vergaberecht 2026

Bauwerk im Vergaberecht: Definition des vergaberechtlichen Bauwerk-Begriffs als Grundlage für die Einordnung von Aufträgen als Bauleistungen oder Baukonzessionen.

Definition: Ein Bauwerk im Sinne des Vergaberechts ist das Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- oder Hochbauarbeiten, das eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllt, und dient als zentrales Tatbestandsmerkmal für die Einordnung von Aufträgen als Bauauftrag oder Baukonzession.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 2 Abs. 1 Nr. 6, BVergG 2018 § 6, GWB § 103 Abs. 3


Was ist ein Bauwerk?

Der vergaberechtliche Bauwerk-Begriff ist weit gefasst und umfasst jedes Ergebnis von Bau- oder Ingenieurarbeiten, das eine selbstständige wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllt. Die Definition in Art. 2 Abs. 1 Nr. 6 der Richtlinie 2014/24/EU lautet: „Bauwerk bezeichnet das Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- oder Hochbauarbeiten, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll."

Typische Bauwerke im Sinne des Vergaberechts:

  • Gebäude (Büros, Schulen, Krankenhäuser)
  • Straßen, Brücken, Tunnel
  • Wasserkraftwerke, Kläranlagen
  • Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen (soweit mit Bautätigkeit verbunden)
  • Häfen, Flughäfen

Bedeutung für die Vergabepflicht

Der Bauwerk-Begriff ist entscheidend für die Einordnung eines Auftrags als Bauauftrag oder Baukonzession und damit für den anzuwendenden Schwellenwert. Nur wenn ein Auftrag auf die Errichtung, Änderung oder den Abriss eines Bauwerks gerichtet ist, gilt der erhöhte Bauschwellenwert von 5.538.000 EUR. Alle anderen Aufträge unterliegen dem niedrigeren Liefer- bzw. Dienstleistungsschwellenwert.

Abgrenzungsfragen

In der Praxis sind Abgrenzungsfragen häufig, etwa bei der Installation komplexer technischer Anlagen in Gebäuden. Der EuGH hat entschieden, dass der Bauwerk-Begriff eine „wirtschaftliche oder technische Funktion" des Gesamtergebnisses voraussetzt. Eine bloße Lieferung von Baustoffen ohne Errichtungsleistung begründet kein Bauwerk und damit keinen Bauauftrag.

FAQ

Ist die Installation einer Heizungsanlage ein Bauauftrag? Wenn die Installation Teil der Errichtung oder umfassenden Renovation eines Gebäudes ist, ja. Eine isolierte Wartungs- oder Reparaturleistung ohne Bezug zur Bausubstanz ist eher als Dienstleistungsauftrag einzustufen.

Welcher Schwellenwert gilt für den Umbau eines bestehenden Bauwerks? Umbaumaßnahmen, die die bauliche Substanz eines Bauwerks wesentlich verändern, sind Bauleistungen und unterliegen dem Bauschwellenwert von 5.538.000 EUR.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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