Glossar

Beihilfen im Vergaberecht 2026

Beihilfen im Vergaberecht: Staatliche Zuwendungen und ihr Verhältnis zur öffentlichen Beschaffung. EU-Beihilferecht, Abgrenzung und Compliance.

Definition: Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts (Art. 107 AEUV) sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Zuwendungen, die bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen selektiv Vorteile verschaffen, den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen können.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 107–109 AEUV, VO (EU) Nr. 651/2014, BVergG 2018


Beihilfen und Vergaberecht – Grundlagen

Das EU-Beihilferecht und das öffentliche Vergaberecht verfolgen beide das Ziel, fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu sichern, setzen aber an unterschiedlichen Punkten an.

Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber Leistungen am Markt einkaufen – es schützt den Wettbewerb auf der Nachfrageseite. Das Beihilferecht hingegen kontrolliert, ob staatliche Stellen durch finanzielle Zuwendungen einzelnen Marktteilnehmern unzulässige Vorteile verschaffen – es schützt den Wettbewerb auf der Angebotsseite. Beide Rechtsgebiete können im Beschaffungskontext zusammentreffen und müssen beachtet werden.

Beihilferelevanz im Beschaffungsbereich

Eine öffentliche Beschaffung kann dann beihilferechtlich relevant werden, wenn sie nicht zu marktüblichen Konditionen erfolgt.

Schließt ein öffentlicher Auftraggeber einen Vertrag zu einem überhöhten Preis ab – etwa weil er bewusst oder unbewusst mehr zahlt, als ein wirtschaftlich handelnder Privater zahlen würde –, kann der Mehrbetrag als staatliche Beihilfe an den Auftragnehmer qualifiziert werden. Dies ist dann unzulässig, wenn die übrigen Beihilfevoraussetzungen erfüllt sind.

Umgekehrt schützt eine ordnungsgemäß durchgeführte, wettbewerbliche Ausschreibung in der Regel davor, dass der vereinbarte Preis als beihilferechtlich problematisch gilt: Der Marktpreis spiegelt sich im Ausschreibungsergebnis wider.

Typische Berührungspunkte

In der Praxis begegnen Vergabe- und Beihilferecht einander insbesondere in folgenden Konstellationen:

  • Subventionierte Bieter: Bieter, die staatliche Beihilfen erhalten, können unter Umständen ungewöhnlich niedrige Angebote stellen. Das Vergaberecht erlaubt die Prüfung und ggf. den Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote (§ 60 VgV, Art. 69 Richtlinie 2014/24/EU).
  • Vergabe unterhalb des Marktpreises: Erbringt der Auftraggeber eine Leistung für den Auftragnehmer zu einem zu niedrigen Entgelt (z.B. Überlassung von Infrastruktur), kann dies eine Beihilfe darstellen.
  • Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP): Komplexe Vertragsstrukturen können beihilferechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere hinsichtlich Risikoverteilung und Vergütung.
  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI): Für DAWI-Beihilfen gelten besondere Freistellungsregelungen (Altmark-Kriterien, DAWI-Freistellungsbeschluss).

Rechtsrahmen

Das EU-Beihilferecht ist in den Art. 107–109 AEUV verankert und wird durch zahlreiche Verordnungen und Leitlinien der Europäischen Kommission konkretisiert.

Wichtige Regelwerke:

  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), VO (EU) Nr. 651/2014
  • De-minimis-Verordnung (VO (EU) Nr. 1407/2013): Beihilfen bis 300.000 EUR über drei Jahre sind grundsätzlich unproblematisch
  • DAWI-Freistellungsbeschluss (2012/21/EU)
  • Beihilfeleitlinien der Kommission für verschiedene Sektoren

FAQ

Macht eine regelkonforme Ausschreibung eine Beihilfeprüfung überflüssig? Eine wettbewerbliche Ausschreibung ist ein starkes Indiz für einen marktkonformen Preis, schließt eine Beihilfeproblematik aber nicht in jedem Fall aus. Bei komplexen Konstruktionen ist eine beihilferechtliche Beratung zu empfehlen.

Was sind die Altmark-Kriterien? Die Altmark-Kriterien des EuGH (Rs. C-280/00) definieren, unter welchen Bedingungen Ausgleichszahlungen für Gemeinwohlverpflichtungen keine Beihilfe darstellen: u.a. klarer Auftrag, transparente Parameter, keine Überkompensation.

Können beihilferechtliche Verstöße im Vergabeverfahren geltend gemacht werden? Das Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht der richtige Weg zur Geltendmachung von Beihilfeverstößen. Dafür zuständig sind die Europäische Kommission und nationale Beihilfebehörden.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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