Glossar

Bekanntmachungstext Vergaberecht 2026

Bekanntmachungstext im Vergaberecht: Inhalt und Aufbau des offiziellen Textes zur Veröffentlichung von Ausschreibungen im TED und nationalen Portalen.

Definition: Der Bekanntmachungstext ist der formell strukturierte Inhalt einer Vergabebekanntmachung, der alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben über den Auftrag, den Auftraggeber, die Verfahrensmodalitäten und die Teilnahmebedingungen enthält und in standardisierter Form veröffentlicht wird.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780, §§ 37 ff. VgV, § 45 BVergG 2018


Was ist der Bekanntmachungstext?

Der Bekanntmachungstext ist das Herzstück jeder öffentlichen Ausschreibung: Er ist die erste und oft einzige Informationsquelle für potenzielle Bieter und bestimmt, wer sich am Verfahren beteiligen kann und möchte.

Jede EU-weite Bekanntmachung muss auf Basis der seit Oktober 2023 verpflichtend anzuwendenden eForms-Standardformulare erstellt werden. Diese Formulare strukturieren den Text in definierte Felder und Abschnitte, die maschinell lesbar und EU-weit einheitlich sind. Für nationale Bekanntmachungen unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten vereinfachte nationale Vorgaben.

Aufbau und Pflichtbestandteile

Ein vollständiger Bekanntmachungstext gliedert sich in mehrere Pflichtabschnitte, die jeweils spezifische Angaben enthalten müssen.

Abschnitt I: Auftraggeber

  • Name, Anschrift, Kontaktdaten des Auftraggebers
  • Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber)
  • Haupttätigkeit

Abschnitt II: Gegenstand des Auftrags

  • Bezeichnung des Auftrags
  • CPV-Hauptcode und ggf. ergänzende Codes
  • Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag)
  • Kurze Beschreibung des Auftrags
  • Gesamtwert (nach Abschluss des Verfahrens) oder geschätzter Gesamtwert
  • Angaben zu Losen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

  • Geforderte Nachweise und Erklärungen zur Eignung
  • Eignungskriterien (Befähigung, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
  • Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Abschnitt IV: Verfahren

  • Verfahrensart
  • Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
  • Fristen (Angebotsabgabe oder Bewerbung)
  • Sprache(n) der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

  • Angaben zur Wiederholung des Auftrags
  • Angaben zu EU-Fonds
  • Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
  • Datum der Absendung der Bekanntmachung

eForms und digitale Standardisierung

Die Einführung von eForms hat die Erstellung und Veröffentlichung von Bekanntmachungstexten grundlegend modernisiert.

eForms sind maschinenlesbare XML-basierte Formulare, die eine EU-weite Auswertung und Vergleichbarkeit von Vergabedaten ermöglichen. Auftraggeber erstellen Bekanntmachungen in der Regel über eSender-Systeme oder spezielle Vergabeplattformen, die eForms unterstützen und automatisch an das TED-System übermitteln.

Ein korrekt ausgefüllter Bekanntmachungstext ist Voraussetzung für die Annahme durch das TED-System. Fehlerhafte oder unvollständige Bekanntmachungen werden abgewiesen oder müssen korrigiert werden.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Bekanntmachungstext und Vergabeunterlagen? Der Bekanntmachungstext ist die öffentliche Kurzinformation über das Verfahren. Die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Formblätter) sind die detaillierten Dokumente, die Bieter für die Angebotserstellung benötigen und die in der Regel separat bereitgestellt werden.

Wie lange muss ein Bekanntmachungstext archiviert werden? Auftraggeber sind verpflichtet, Vergabeunterlagen einschließlich der Bekanntmachung für mindestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss aufzubewahren (Art. 84 Richtlinie 2014/24/EU, § 8 VgV).

Kann der Bekanntmachungstext nach der Veröffentlichung geändert werden? Ja, durch Veröffentlichung einer Berichtigung (Corrigendum). Wesentliche Änderungen erfordern in der Regel eine Verlängerung der Angebotsfrist.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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