Glossar

Beschleunigungsvergütungen Vergaberecht 2026

Beschleunigungsvergütungen im Vergaberecht: Zusätzliche Vergütung für beschleunigte Leistungserbringung. Zulässigkeit, Grenzen und vertragliche Gestaltung.

Definition: Beschleunigungsvergütungen sind vertragliche Regelungen, durch die ein Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung erhält, wenn er eine Leistung schneller erbringt als ursprünglich vereinbart, und die damit als Anreiz zur Minimierung von Liefer- oder Bauzeiten eingesetzt werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB/B, BGB, § 132 GWB, allgemeines Vertragsrecht


Was sind Beschleunigungsvergütungen?

Beschleunigungsvergütungen – auch Prämien für vorzeitige Fertigstellung genannt – sind ein vertragliches Steuerungsinstrument, mit dem Auftraggeber Auftragnehmer zur möglichst schnellen Leistungserbringung motivieren.

Im öffentlichen Bauwesen und bei zeitkritischen Lieferaufträgen kann eine rasche Fertigstellung erheblichen wirtschaftlichen oder öffentlichen Nutzen haben: Ein früher eröffnetes Krankenhaus, eine schneller fertiggestellte Brücke oder rasch gelieferte IT-Systeme sparen Kosten und ermöglichen früheren Nutzungsbeginn. Beschleunigungsvergütungen setzen einen finanziellen Anreiz, damit Auftragnehmer Mehraufwand (z.B. Überstunden, zusätzliche Ressourcen) auf sich nehmen, um früher fertig zu werden.

Zulässigkeit im öffentlichen Vergaberecht

Beschleunigungsvergütungen sind im öffentlichen Vergaberecht grundsätzlich zulässig, müssen aber bereits in den Vergabeunterlagen geregelt sein.

Der Grundsatz der Transparenz und Gleichbehandlung erfordert, dass die Möglichkeit und die Bedingungen für Beschleunigungsvergütungen bereits in der Ausschreibung offengelegt werden. Eine nachträgliche Vereinbarung von Beschleunigungsvergütungen außerhalb der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen könnte als unzulässige Vertragsänderung (§ 132 GWB) gewertet werden.

In den Verdingungsordnungen (VOB/B) ist für Bauleistungen der Grundsatz verankert, dass zusätzliche Leistungen vergütet werden müssen. Beschleunigungsvergütungen gehen darüber hinaus und belohnen die reine Beschleunigung der Ausführung.

Vertragliche Gestaltung

Beschleunigungsvergütungen müssen klar und messbar ausgestaltet sein, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Eine rechtssichere Klausel enthält:

  • Den Referenztermin (vereinbarter Fertigstellungstermin)
  • Die messbare Leistungsanforderung (z.B. Fertigstellung X Tage vor Termin)
  • Die Höhe der Prämie (Betrag pro Tag oder Gesamtbetrag)
  • Einen Maximalwert der Prämie
  • Regelungen zur Abnahme und Fristberechnung
  • Ausschluss der Prämie bei qualitativen Mängeln

Abgrenzung zur Konventionalstrafe

Beschleunigungsvergütungen und Vertragsstrafen (Pönalen) sind das positive und negative Pendant desselben Steuerungsansatzes.

Während die Konventionalstrafe (§§ 339 ff. BGB, § 11 Nr. 4 VOB/B) bei Überschreiten des Fertigstellungstermins greift, setzt die Beschleunigungsvergütung einen positiven Anreiz für frühere Fertigstellung. Beide Instrumente können kombiniert werden.

FAQ

Kann eine Beschleunigungsvergütung nachträglich vereinbart werden? Nach Vertragsabschluss ist dies im öffentlichen Bereich nur unter den engen Voraussetzungen zulässiger Vertragsänderungen nach § 132 GWB möglich. Im Regelfall sollte sie in den Vergabeunterlagen vorgesehen sein.

Mindern Beschleunigungsvergütungen das Recht auf Schadensersatz bei Verzug? Nein. Beschleunigungsvergütungen und Schadensersatzansprüche bei Verzug schließen sich nicht aus, sofern vertraglich keine gegenteilige Regelung getroffen wurde.

Sind Beschleunigungsvergütungen steuerlich abzugsfähig? Aus öffentlicher Sicht sind sie Betriebsausgaben; für den Auftragnehmer stellen sie steuerpflichtigen Umsatz dar. Steuerrechtliche Beratung ist empfehlenswert.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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