Glossar

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 2026

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb: Zweistufiges Vergabeverfahren mit Vorauswahl geeigneter Bieter. Ablauf, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen.

Definition: Die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber zunächst öffentlich zur Bewerbung auffordert, aus den eingegangenen Teilnahmeanträgen geeignete Bewerber auswählt und anschließend nur diese ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordert.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 17 UVgO, § 3a Abs. 1 Nr. 2 VOB/A, § 3 Abs. 3 UVgO, BVergG 2018


Was ist die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb?

Die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb kombiniert die Offenheit des öffentlichen Wettbewerbs mit der Effizienz eines vorselektierten Bieterkreises: Jeder kann sich bewerben, aber nur die Geeignetsten werden zur Angebotserstellung aufgefordert.

Dieses Verfahren findet im deutschen Unterschwellenbereich Anwendung und entspricht im Oberschwellenbereich dem „nicht offenen Verfahren" (Art. 28 Richtlinie 2014/24/EU). In Österreich ist die analoge Verfahrensform ebenfalls vorgesehen. Es empfiehlt sich besonders für Aufträge, bei denen eine Vorauswahl geeigneter Bieter sinnvoll ist, weil sehr viele Interessenten erwartet werden oder besondere Eignungsanforderungen bestehen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren gliedert sich in zwei klar getrennte Phasen, die durch die Auswahlentscheidung des Auftraggebers verbunden werden.

Stufe 1: Teilnahmewettbewerb

Der Auftraggeber veröffentlicht eine Bekanntmachung, in der er alle interessierten Unternehmen zur Einreichung eines Teilnahmeantrags (Bewerbung) auffordert. In der Bekanntmachung werden die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien bekannt gemacht.

Interessierte Unternehmen reichen ihren Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen ein. Der Auftraggeber prüft die eingegangenen Bewerbungen anhand der festgelegten Eignungskriterien und wählt aus den geeigneten Bewerbern eine bestimmte Anzahl zur Angebotsabgabe aus. Im Unterschwellenbereich müssen mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (§ 17 Abs. 2 UVgO).

Stufe 2: Angebotsphase

Nur die in Stufe 1 ausgewählten Bewerber erhalten die vollständigen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Stufe 2 läuft dann ähnlich wie eine geschlossene Ausschreibung ab: Angebote werden eingereicht, geprüft und gewertet; der Zuschlag ergeht an das wirtschaftlichste Angebot.

Vorteile des Verfahrens

Die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb bietet sowohl für Auftraggeber als auch für seriöse Bieter Vorteile.

  • Für Auftraggeber: Weniger Angebote zu prüfen, geringerer Aufwand bei der Wertung, gezieltere Auswahl leistungsfähiger Unternehmen
  • Für Bieter: Wer in Stufe 1 ausgewählt wird, hat eine realistische Zuschlagschance; keine Verschwendung von Kalkulationsaufwand bei offensichtlicher Nichteignung

Wann ist dieses Verfahren zulässig?

Im Unterschwellenbereich kann der Auftraggeber die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach Ermessen wählen; im Oberschwellenbereich ist das nicht offene Verfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen oder ohne Einschränkung (je nach Regelung) wählbar.

In Deutschland regelt § 17 UVgO für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und § 3a VOB/A für Bauleistungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen. Die Verfahrenswahl liegt grundsätzlich im Ermessen des Auftraggebers, muss aber verhältnismäßig und begründet sein.

FAQ

Was ist der Unterschied zur beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb? Bei der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wählt der Auftraggeber die aufzufordernden Unternehmen direkt und ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung aus. Mit Teilnahmewettbewerb hingegen steht das Verfahren zunächst allen Interessenten offen.

Wie viele Bewerber müssen in Stufe 2 aufgefordert werden? Im Unterschwellenbereich mindestens drei (§ 17 Abs. 2 UVgO). Im Oberschwellenbereich (nicht offenes Verfahren) mindestens fünf (Art. 65 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU).

Kann ein in Stufe 1 abgelehnter Bewerber Nachprüfung beantragen? Ja. Die Ablehnung im Teilnahmewettbewerb ist eine anfechtbare Entscheidung. Der abgelehnte Bewerber muss den behaupteten Vergaberechtsverstoß allerdings unverzüglich rügen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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