Besondere Dienstleistungen Vergaberecht 2026
Besondere Dienstleistungen im Vergaberecht: Soziale und andere besondere Dienstleistungen mit erleichtertem Vergabeverfahren nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU.
Definition: Besondere Dienstleistungen sind soziale, gesundheitliche, bildungs- und kulturbezogene sowie sonstige Dienstleistungen, die im Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt sind und für die ein vereinfachtes, auf die Grundprinzipien des Vergaberechts reduziertes Vergabeverfahren gilt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 74–77 Richtlinie 2014/24/EU, §§ 64 f. VgV, § 150 BVergG 2018
Was sind besondere Dienstleistungen?
Besondere Dienstleistungen sind eine Sonderkategorie im EU-Vergaberecht, für die ein erhöhter Schwellenwert gilt und die Verfahrensanforderungen gegenüber dem Standardverfahren vereinfacht sind.
Der europäische Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Dienstleistungen – insbesondere soziale Dienste, Gesundheits- und Bildungsleistungen – besondere Merkmale aufweisen: Sie sind häufig mit starken lokalen und personenbezogenen Komponenten verbunden, unterliegen spezifischen nationalen oder lokalen Regelungen und sind weniger grenzüberschreitend handelbar als typische Wirtschaftsgüter. Daher gelten für sie erleichterte Vergaberegeln.
Anwendbarer Schwellenwert
Für besondere Dienstleistungen gilt ein erhöhter Schwellenwert von 750.000 EUR (ohne Umsatzsteuer).
Erst ab einem geschätzten Auftragswert von 750.000 EUR sind die besonderen Vergabevorschriften der Art. 74–77 Richtlinie 2014/24/EU anzuwenden. Unterhalb dieses Wertes gelten die allgemeinen nationalen Unterschwellenregelungen.
Welche Dienstleistungen sind erfasst?
Der Katalog der besonderen Dienstleistungen ist in Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU abschließend festgelegt.
Typische Kategorien besonderer Dienstleistungen:
- Gesundheits-, Sozial- und Pflegeleistungen (z.B. Krankenhausdienstleistungen, ambulante Pflege)
- Bildungs- und Berufsausbildungsdienstleistungen
- Rechts- und Anwaltsdienstleistungen (bestimmte Kategorien)
- Hotelleistungen und Restaurantdienstleistungen in bestimmten Kontexten
- Post- und Kurierdienstleistungen
- Bestimmte Verwaltungs- und Regierungsdienstleistungen
- Rechtsdienstleistungen (Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung)
Nicht alle Dienstleistungen in diesen Bereichen fallen automatisch unter Anhang XIV – die genaue CPV-Code-Zuordnung ist entscheidend.
Vereinfachte Verfahrensanforderungen
Für besondere Dienstleistungen schreibt die Richtlinie nur wenige Mindestanforderungen vor.
Auftraggeber müssen bei besonderen Dienstleistungen:
- Eine Bekanntmachung im TED veröffentlichen (oder eine Vorinformation)
- Die Grundprinzipien Transparenz und Gleichbehandlung wahren
- Eine Vergabebekanntmachung (Auftragsbekanntmachung) nach Zuschlagserteilung veröffentlichen
Sie müssen hingegen nicht:
- Strenge Mindestfristen einhalten (kein Mindestfristenregime wie beim offenen Verfahren)
- Ein bestimmtes Verfahren wählen (große Flexibilität bei der Verfahrensgestaltung)
Nationale Umsetzung
Deutschland und Österreich haben die erleichterten Vergaberegeln für besondere Dienstleistungen in nationalem Recht umgesetzt.
In Deutschland regeln §§ 64 f. VgV die Vergabe besonderer Dienstleistungen. Der Auftraggeber hat bei der Verfahrensgestaltung erheblichen Spielraum, muss aber die Grundprinzipien des Vergaberechts wahren. In Österreich finden sich entsprechende Regelungen in §§ 150 ff. BVergG 2018.
FAQ
Gilt der höhere Schwellenwert auch für Sektorenauftraggeber? Für Sektorenauftraggeber gilt nach Richtlinie 2014/25/EU ein Schwellenwert von 1.000.000 EUR für besondere Dienstleistungen.
Können soziale Träger bevorzugt werden? Art. 77 Richtlinie 2014/24/EU erlaubt es Mitgliedstaaten, das Recht zur Teilnahme an Vergabeverfahren für bestimmte besondere Dienstleistungen auf bestimmte Organisationen zu beschränken (z.B. gemeinnützige Organisationen).
Müssen besondere Dienstleistungen ausgeschrieben werden, wenn der Schwellenwert nicht erreicht ist? Unterhalb von 750.000 EUR gelten die nationalen Unterschwellenregelungen. Ein wettbewerbliches Verfahren kann dennoch vergaberechtlich geboten sein, wenn nationale Schwellenwerte überschritten werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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