Glossar

Beurteilungskriterien Vergaberecht 2026

Beurteilungskriterien im Vergaberecht: Maßstäbe für die Eignung von Bietern und die Wertung von Angeboten. Abgrenzung zu Eignungs- und Zuschlagskriterien.

Definition: Beurteilungskriterien im Vergaberecht sind die vom Auftraggeber festgelegten Maßstäbe, anhand derer Bieter oder Angebote bewertet und miteinander verglichen werden, wobei zwischen Eignungskriterien (Beurteilung des Bieters) und Zuschlagskriterien (Beurteilung des Angebots) zu unterscheiden ist.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 58, 67 Richtlinie 2014/24/EU, §§ 122, 127 GWB, §§ 70 ff. BVergG 2018


Was sind Beurteilungskriterien?

Beurteilungskriterien sind das Werkzeug des Auftraggebers, um aus einer Vielzahl von Bewerbern und Angeboten die geeignetsten und wirtschaftlichsten auszuwählen.

Der Begriff „Beurteilungskriterien" wird im deutschen und österreichischen Vergaberecht nicht einheitlich als technischer Begriff verwendet, beschreibt aber im weiteren Sinne alle Maßstäbe, die der Auftraggeber für die Beurteilung von Teilnehmern und Angeboten heranzieht. Diese lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: Eignungskriterien und Zuschlagskriterien.

Eignungskriterien als Beurteilungsmaßstab

Eignungskriterien beurteilen die Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Bieters selbst – nicht die Qualität seines Angebots.

Eignungskriterien betreffen:

  • Befähigung zur Berufsausübung: z.B. Eintragung im Handelsregister, Berufs- oder Handelszulassung
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: z.B. Umsatz, Versicherungsschutz, Eigenkapitalquote
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: z.B. Referenzen, Personal, Ausstattung, Zertifizierungen

Eignungskriterien sind binär: Ein Bieter ist entweder geeignet oder nicht. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Zuschlagskriterien verwendet werden (Trennungsgebot, § 122 Abs. 4 GWB).

Zuschlagskriterien als Beurteilungsmaßstab

Zuschlagskriterien beurteilen das Angebot selbst und bestimmen, welches Angebot den Zuschlag erhält.

Zuschlagskriterien können sein:

  • Preis oder Kosten (einschließlich Lebenszykluskosten)
  • Qualität (technische Leistungsfähigkeit, Ästhetik, Funktionalität)
  • Umwelteigenschaften
  • Innovative Eigenschaften
  • Lieferzeiten und Ausführungsfristen
  • Kundendienst und Wartungskonditionen

Zuschlagskriterien müssen auftragsbezogen, messbar, diskriminierungsfrei und in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen vorher bekannt gemacht sein.

Das Trennungsgebot

Das Vergaberecht verlangt eine strikte Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien.

Eignungsmerkmale dürfen nicht als Zuschlagskriterien verwendet werden. So ist es unzulässig, im Rahmen der Zuschlagswertung nochmals zu prüfen, ob ein Bieter eine bestimmte Mindestanzahl von Referenzen vorweisen kann – das wäre ein Eignungsmerkmal, kein Zuschlagsmerkmal. Diese Trennung ist in der Rechtsprechung des EuGH und des BGH fest verankert und schützt vor Doppelberücksichtigung einzelner Merkmale.

Bewertungsmatrix

In der Praxis werden Beurteilungskriterien häufig in einer Bewertungsmatrix mit Gewichtungen und Punktesystemen umgesetzt.

Eine gute Bewertungsmatrix:

  • Benennt jedes Kriterium klar und verständlich
  • Legt die Gewichtung in Prozent oder Punkten fest
  • Definiert die Bewertungsskala (z.B. 0–10 Punkte)
  • Beschreibt die Zuordnung von Punktwerten zu Angebotsinhalten (Bewertungsschlüssel)

FAQ

Darf der Auftraggeber Beurteilungskriterien nach Angebotsabgabe ändern? Nein. Beurteilungskriterien und deren Gewichtung müssen vor Angebotsabgabe endgültig festgelegt und bekannt gemacht sein. Nachträgliche Änderungen verletzen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Können Beurteilungskriterien subjektive Elemente enthalten? Ja, aber der Auftraggeber muss auch bei subjektiven Kriterien (z.B. Ästhetik, gestalterische Qualität) einen nachvollziehbaren Bewertungsrahmen festlegen und die Bewertung dokumentieren.

Was ist der Unterschied zwischen Beurteilungs- und Bewertungskriterien? Die Begriffe werden im deutschen Sprachgebrauch oft synonym verwendet. „Bewertungskriterien" ist dabei häufig der gebräuchlichere Begriff für Zuschlagskriterien.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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