Glossar

Bewertungskriterien im Vergaberecht 2026

Bewertungskriterien im Vergaberecht: Zuschlagskriterien, Eignungskriterien, Gewichtung und Transparenzpflichten bei der Angebotswertung öffentlicher Aufträge.

Definition: Bewertungskriterien im Vergaberecht sind die vorab festgelegten und bekanntgemachten Maßstäbe, anhand derer der öffentliche Auftraggeber Angebote beurteilt, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln; sie umfassen Zuschlagskriterien und – in der vorgelagerten Eignungsprüfung – Eignungskriterien.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 67–68 Richtlinie 2014/24/EU, §§ 58–59 VgV, § 16d VOB/A, §§ 91 ff. BVergG 2018


Was sind Bewertungskriterien im Vergaberecht?

Bewertungskriterien sind das zentrale Instrument zur Objektivierung und Transparenz von Vergabeentscheidungen. Sie stellen sicher, dass der Auftraggeber nicht nach subjektivem Gutdünken entscheidet, sondern nach sachlichen, vorab festgelegten und öffentlich bekanntgemachten Maßstäben. Das Vergaberecht unterscheidet grundlegend zwischen Eignungskriterien (Beurteilung des Unternehmens) und Zuschlagskriterien (Beurteilung des Angebots).

Eignungskriterien

Eignungskriterien beziehen sich auf den Bieter selbst und prüfen, ob das Unternehmen grundsätzlich in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Sie sind der inhaltlichen Angebotswertung vorgelagert und umfassen:

  • Befugnis: Berechtigung zur Berufsausübung (Gewerberegistereintrag, Kammermitgliedschaft)
  • Zuverlässigkeit: Fehlen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe
  • Wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestumsätze, Berufshaftpflichtversicherung, Bonitätsnachweise
  • Technisch-fachliche Leistungsfähigkeit: Referenzprojekte, Qualifikation des Personals, technische Ausstattung

Eignungskriterien dürfen bei der Zuschlagsentscheidung nicht erneut berücksichtigt werden (Trennungsgrundsatz).

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien beziehen sich auf das Angebot und bestimmen, welches der zugelassenen Angebote den Zuschlag erhält. Das Vergaberecht schreibt vor, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot zu beauftragen ist. Zuschlagskriterien können sein:

Preis und Kosten

  • Angebotsgesamtpreis
  • Lebenszykluskosten (Betriebs-, Wartungs-, Entsorgungskosten)
  • Preis-Leistungs-Verhältnis

Qualitätskriterien

  • Technische Merkmale
  • Ästhetische und funktionelle Eigenschaften
  • Umwelteigenschaften und Energieeffizienz
  • Soziale Aspekte (z.B. Barrierefreiheit)
  • Kundendienst und technische Hilfe
  • Lieferbedingungen und Ausführungsfrist
  • Qualifikation des eingesetzten Personals
  • Konzept und Methodik (bei Dienstleistungen)

Gewichtung und Transparenz

Zuschlagskriterien müssen mit ihrer Gewichtung vorab in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen veröffentlicht werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf eine Rangfolge statt einer Gewichtung angegeben werden (Art. 67 Abs. 5 Richtlinie 2014/24/EU). Die Gewichtung ist für den gesamten Wertungsvorgang bindend und darf nicht nachträglich verändert werden.

Typische Gewichtungsstruktur:

KriteriumGewichtung
Preis40–60 %
Qualität / Konzept25–40 %
Ausführungsfristen5–15 %
Nachhaltigkeitsaspekte5–10 %
Sonstigesbis 10 %

Unterbewertungskriterien

Zuschlagskriterien können in Unterkriterien aufgeteilt werden, um eine differenzierte Bewertung zu ermöglichen. Auch Unterkriterien müssen vorab bekannt sein; neue Unterkriterien dürfen nach Angebotsöffnung nicht mehr eingeführt werden.

FAQ

Darf der Auftraggeber rein preisliche Wertung vornehmen? Ja, für einfache, standardisierte Leistungen ist eine Wertung ausschließlich nach dem Preis zulässig. Bei komplexeren Leistungen ist eine qualitative Komponente zu empfehlen und häufig auch rechtlich geboten.

Was ist der Unterschied zwischen Bewertungskriterien und Eignungskriterien? Eignungskriterien betreffen die Qualifikation des Bieters (wer darf mitmachen?). Bewertungskriterien im engeren Sinne (Zuschlagskriterien) betreffen die Qualität des Angebots (welches Angebot ist das beste?).

Können qualitative Kriterien stärker gewichtet werden als der Preis? Ja, sofern dies sachlich gerechtfertigt und vorab bekannt gemacht wird. Bei Planungs- und Beratungsleistungen ist eine Übergewichtung der Qualität gegenüber dem Preis üblich und sinnvoll.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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