Glossar

Bieterkonferenz im Vergaberecht 2026

Bieterkonferenz im Vergaberecht: Zweck, Ablauf, rechtliche Anforderungen und Dokumentationspflichten bei Informationsveranstaltungen für potenzielle Bieter.

Definition: Eine Bieterkonferenz ist eine vom Auftraggeber organisierte Informationsveranstaltung, zu der alle Interessenten eingeladen werden, um Fragen zur Ausschreibung zu klären, Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zu beseitigen und gegebenenfalls eine Objektbesichtigung durchzuführen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 22, 53 Richtlinie 2014/24/EU, § 51 VgV, BVergG 2018


Was ist eine Bieterkonferenz?

Die Bieterkonferenz ist ein bewährtes Instrument, um komplexe Ausschreibungen für potenzielle Bieter verständlich zu machen und Rückfragen effizient zu bündeln. Statt individuelle Anfragen einzelner Bieter separat zu beantworten, lädt der Auftraggeber alle Interessenten zu einer gemeinsamen Veranstaltung ein, bei der Fragen gestellt und beantwortet werden. Dies spart Ressourcen auf beiden Seiten und stellt die Gleichbehandlung aller Bieter sicher.

Bieterkonferenzen finden typischerweise nach Veröffentlichung der Vergabeunterlagen, aber vor Ablauf der Angebotsfrist statt. Sie sind besonders bei komplexen Bau-, IT- oder Dienstleistungsaufträgen üblich.

Rechtliche Anforderungen

Bieterkonferenzen müssen so durchgeführt werden, dass das Gleichbehandlungsgebot gewahrt bleibt. Dies bedeutet:

  • Die Einladung zur Bieterkonferenz muss allen Interessenten zugänglich sein (öffentliche Ankündigung oder Versand an alle registrierten Interessenten)
  • Der Termin muss allen potenziellen Bietern ausreichend im Voraus mitgeteilt werden
  • Die Teilnahme darf nicht zur Pflicht gemacht werden; ein Nicht-Erscheinen darf nicht zum Ausschluss führen
  • Alle in der Konferenz erteilten Informationen und Antworten müssen schriftlich festgehalten und allen Interessenten – auch nicht Anwesenden – zur Verfügung gestellt werden

Inhalt und Ablauf

Eine typische Bieterkonferenz umfasst:

  1. Vorstellung des Projekts und der Vergabeziele durch den Auftraggeber
  2. Erläuterung der Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung
  3. Fragerunde: Bieter stellen Fragen, der Auftraggeber beantwortet sie
  4. Gegebenenfalls Begehung des Objekts oder der Projektstätte
  5. Protokollierung aller Fragen und Antworten

Ortsbesichtigung (Bieterbesichtigung)

Häufig ist mit der Bieterkonferenz eine Objektbesichtigung verbunden, die Bietern die Möglichkeit gibt, die örtlichen Verhältnisse vor Ort in Augenschein zu nehmen. Bei Bauaufträgen, Facility-Management-Leistungen oder ähnlichen ortsgebundenen Aufträgen ist eine Besichtigung häufig unerlässlich für eine realistische Kalkulation.

Dokumentation

Das Ergebnis der Bieterkonferenz (Protokoll mit Fragen und Antworten) ist integraler Bestandteil der Vergabeunterlagen. Es wird an alle registrierten Interessenten verteilt und auf der e-Vergabeplattform veröffentlicht. Antworten, die in der Bieterkonferenz gegeben werden, haben denselben Verbindlichkeitsgrad wie Antworten auf schriftliche Bieterfragen.

FAQ

Ist eine Bieterkonferenz verpflichtend? Nein. Die Durchführung einer Bieterkonferenz liegt im Ermessen des Auftraggebers. Bei komplexen Projekten ist sie jedoch dringend zu empfehlen.

Kann ein Bieter durch Nicht-Teilnahme an der Bieterkonferenz benachteiligt werden? Nein. Die Teilnahme ist freiwillig; alle Informationen der Bieterkonferenz müssen auch Nicht-Teilnehmern zugänglich gemacht werden.

Darf der Auftraggeber in der Bieterkonferenz mündlich Zusagen machen, die nicht protokolliert werden? Nein. Alle verbindlichen Aussagen müssen schriftlich festgehalten und verteilt werden. Mündliche Zusagen ohne Schriftlichkeit sind vergaberechtlich nicht bindend.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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