Glossar

Biodiversität in der öffentlichen Beschaffung 2026

Biodiversität im Vergaberecht: Wie öffentliche Auftraggeber den Schutz biologischer Vielfalt als Zuschlagskriterium oder Leistungsanforderung einsetzen können.

Definition: Biodiversität bezeichnet im Kontext der öffentlichen Beschaffung die biologische Vielfalt von Ökosystemen, Arten und genetischen Ressourcen als Schutzgut, das durch die Gestaltung von Leistungsbeschreibungen, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen in Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 67–70, EU-Biodiversitätsstrategie 2030, BVergG 2018 § 21


Biodiversität als Beschaffungsziel

Die Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten in der öffentlichen Beschaffung ist Ausdruck der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und gewinnt in der Vergabepraxis zunehmend an Bedeutung. Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und der European Green Deal verpflichten öffentliche Einrichtungen, ihre Beschaffungspolitik aktiv zur Erreichung von Umweltzielen einzusetzen. Da die öffentliche Hand in der EU jährlich rund 14 % des BIP für Waren, Bau- und Dienstleistungen ausgibt, kommt der öffentlichen Beschaffung als Hebel für den Biodiversitätsschutz erhebliche Bedeutung zu.

Instrumente im Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber haben verschiedene rechtliche Instrumente, um Biodiversitätsanforderungen in Vergabeverfahren zu integrieren.

Technische Spezifikationen und Leistungsbeschreibung

In der Leistungsbeschreibung können Anforderungen festgelegt werden, die den Schutz oder die Förderung der Biodiversität sicherstellen. Beispiele:

  • Einsatz zertifizierter, heimischer Pflanzenarten bei Begrünungsmaßnahmen
  • Verwendung von Baumaterialien aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern (z.B. FSC- oder PEFC-Zertifizierung)
  • Anforderungen an Insektenschutzmaßnahmen bei Außenanlagengestaltung

Zuschlagskriterien

Gemäß Art. 67 der Richtlinie 2014/24/EU können qualitative Umweltaspekte als Zuschlagskriterien herangezogen werden. Biodiversitätsbezogene Kriterien können sein:

  • Konzepte zur Vermeidung von Bodenverdichtung und Habitatverlust auf der Baustelle
  • Nachweis biodiversitätsfördernder Bewirtschaftungsmaßnahmen beim Lieferanten
  • Punktevergabe für die Verwendung bienenfreundlicher Pflanzen oder Dachbegrünungen

Ausführungsbedingungen

Nach Art. 70 der Richtlinie 2014/24/EU können Auftraggeber besondere Bedingungen für die Auftragsausführung festlegen, die ökologische Aspekte umfassen. Beispiele: Pflicht zur Dokumentation von Nistkasten-Installationen, Schutz von Biotopen während der Bauphase.

Grenzen und Anforderungen

Biodiversitätsbezogene Anforderungen müssen mit dem Auftragsgegenstand sachlich verknüpft und verhältnismäßig sein; eine allgemeine Umweltpolitik des Bieters ohne Bezug zur konkreten Leistung darf nicht verlangt werden. Der EuGH hat in der Rechtssache Concordia Bus (C-513/99) klargestellt, dass Umweltkriterien mit dem Auftrag verknüpft sein müssen und keine versteckte Diskriminierung bewirken dürfen.

Zur Vermeidung von Rechtsverstößen sollten Auftraggeber:

  1. Den Auftragsbezug jedes Biodiversitätskriteriums dokumentieren
  2. Nachweisanforderungen verhältnismäßig gestalten (keine unverhältnismäßigen Zertifizierungspflichten)
  3. Gleichwertige Nachweise alternativer Zertifizierungssysteme akzeptieren

FAQ

Darf ein Auftraggeber ein Biodiversitätszertifikat als zwingenden Eignungsnachweis vorschreiben? Nur eingeschränkt. Der Auftraggeber muss in der Regel auch gleichwertige Nachweise anderer Systeme akzeptieren und darf keine spezifische Zertifizierungsstelle vorschreiben, sofern dies den Wettbewerb unzulässig beschränken würde.

Welche konkreten Gütezeichen sind im Bereich Biodiversität in der Vergabe anerkannt? Anerkannte Labels sind u.a. FSC (Forstzertifizierung), Rainforest Alliance, EU-Biozeichen sowie das Österreichische Umweltzeichen. Auftraggeber dürfen diese Labels als Nachweis verlangen, müssen aber gleichwertige Alternativen zulassen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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