Blauer Engel im Vergaberecht 2026
Blauer Engel: Deutsches Umweltzeichen als Nachweis in öffentlichen Vergabeverfahren. Zulässigkeit, Anforderungen und Gleichwertigkeitsgrundsatz im Überblick.
Definition: Der Blaue Engel ist das älteste und bekannteste staatliche Umweltzeichen Deutschlands, das Produkte und Dienstleistungen mit besonders geringen Umweltauswirkungen auszeichnet und in öffentlichen Vergabeverfahren als Nachweis für umweltbezogene Leistungsanforderungen eingesetzt werden kann.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 43, GWB § 97 Abs. 3, VgV § 34
Was ist der Blaue Engel?
Der Blaue Engel ist ein 1978 eingeführtes deutsches Umweltzeichen, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vergeben und von der RAL gGmbH verliehen wird. Es ist das erste Umweltzeichen der Welt und zeichnet Produkte und Dienstleistungen aus, die in ihrer Kategorie besonders umweltfreundlich, gesundheitsverträglich, gebrauchstauglich und qualitativ hochwertig sind. Das Zeichen basiert auf wissenschaftlichen Kriteriendokumenten, die regelmäßig aktualisiert werden.
Typische Produktkategorien mit Blauem Engel:
- Recyclingpapier und Druckerzeugnisse
- Reinigungsmittel und Hygieneartikel
- IT-Geräte (Drucker, Computer, Monitore)
- Farben und Lacke
- Fahrzeuge und Mobilitätsdienstleistungen
Einsatz im Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber dürfen den Blauen Engel oder dessen Anforderungen in Vergabeverfahren als Nachweis für die Erfüllung technischer Spezifikationen oder als Zuschlagskriterium einsetzen. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in Art. 43 der Richtlinie 2014/24/EU sowie in § 34 VgV (Deutschland).
Technische Spezifikationen
Auftraggeber können verlangen, dass Produkte die Umweltanforderungen des Blauen Engels erfüllen. Sie dürfen aber nicht zwingend vorschreiben, dass Bieter das Zeichen selbst besitzen – sie müssen auch andere gleichwertige Nachweise akzeptieren, etwa:
- Technische Dokumentation des Herstellers
- Prüfberichte akkreditierter Stellen
- Andere anerkannte Umweltzeichen mit vergleichbaren Anforderungen
Zuschlagskriterien
Der Besitz des Blauen Engels oder die Erfüllung seiner Kriterien kann als qualitatives Zuschlagskriterium eingesetzt werden, sofern ein Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand besteht.
Gleichwertigkeitsgrundsatz
Ein zentrales vergaberechtliches Prinzip beim Einsatz von Umweltzeichen ist der Gleichwertigkeitsgrundsatz: Auftraggeber dürfen kein bestimmtes Label als alleinigen Nachweis verlangen, wenn Bieter dieselben Anforderungen durch gleichwertige Mittel belegen können. Dies ergibt sich aus Art. 43 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU. Ein Ausschluss von Bietern allein deshalb, weil sie den Blauen Engel nicht besitzen, aber die zugrundeliegenden Anforderungen anderweitig nachweisen können, wäre vergaberechtswidrig.
Relevanz in Österreich
Der Blaue Engel ist ein deutsches Zeichen und spielt in österreichischen Vergabeverfahren eine geringere Rolle. In Österreich wird häufiger das Österreichische Umweltzeichen oder das EU-Ecolabel eingesetzt. Inhaltlich gleichwertige Anforderungen des Blauen Engels können jedoch auch in österreichischen Verfahren als Maßstab herangezogen werden.
FAQ
Darf ein Auftraggeber ausschließlich den Blauen Engel als Nachweis vorschreiben? Nein. Der Auftraggeber muss stets auch andere gleichwertige Nachweise (technische Dokumentation, andere Umweltzeichen mit identischen Anforderungen) akzeptieren.
Welche Vergabestellen nutzen den Blauen Engel besonders häufig? Bundesministerien, Behörden und Kommunen in Deutschland nutzen den Blauen Engel regelmäßig bei der Beschaffung von Büromaterial (Papier), IT-Geräten und Reinigungsmitteln. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) stellt Musterformulierungen zur Verfügung.
Wie unterscheidet sich der Blaue Engel vom EU-Ecolabel? Der Blaue Engel ist ein nationales deutsches Zeichen mit produktkategorienspezifischen Kriterien. Das EU-Ecolabel ist ein europaweit harmonisiertes Zeichen und umfasst ebenfalls strenge Umweltanforderungen. Beide sind in Vergabeverfahren als Nachweis grundsätzlich gleichwertig.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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