Glossar

CO2-Äquivalent im Vergaberecht 2026

CO2-Äquivalent in der öffentlichen Beschaffung: Messgröße für Treibhausgasemissionen als Grundlage klimabezogener Zuschlagskriterien und Leistungsanforderungen.

Definition: Das CO2-Äquivalent (CO2e) ist eine Maßeinheit zur einheitlichen Bewertung verschiedener Treibhausgase anhand ihrer Klimawirkung im Vergleich zu Kohlendioxid und dient in der öffentlichen Beschaffung als messbare Grundlage für klimabezogene Anforderungen und Zuschlagskriterien.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 67, Clean Vehicle Directive 2019/1161/EU, GWB § 97 Abs. 3


Was ist das CO2-Äquivalent?

Das CO2-Äquivalent (CO2e oder CO2eq) ist die standardisierte Maßeinheit für Treibhausgasemissionen, die alle relevanten Klimagase auf die Wirksamkeit von Kohlendioxid umrechnet. Da verschiedene Treibhausgase unterschiedlich stark zur globalen Erwärmung beitragen, werden sie über den sogenannten globalen Erwärmungspotenzial-Faktor (GWP, Global Warming Potential) normiert. Methan (CH4) hat beispielsweise ein GWP von rund 28–34 (bezogen auf 100 Jahre), Lachgas (N2O) von rund 265–298.

Die Maßeinheit wird in Tonnen CO2-Äquivalent (tCO2e) oder Kilogramm CO2-Äquivalent (kgCO2e) angegeben und ermöglicht den direkten Vergleich der Klimawirkung unterschiedlicher Produkte, Dienstleistungen und Bauleistungen.

Bedeutung für die öffentliche Beschaffung

Die öffentliche Hand als größte Einzelbeschafferin in vielen Volkswirtschaften kann durch die Integration von CO2-Äquivalent-Anforderungen in Vergabeverfahren einen signifikanten Beitrag zur Erreichung von Klimazielen leisten. Im Kontext des European Green Deal und der nationalen Klimaschutzgesetze (Deutschland: Klimaschutzgesetz 2021; Österreich: Klimaschutzgesetz) wird die klimafreundliche Beschaffung zunehmend zur verpflichtenden Aufgabe öffentlicher Auftraggeber.

Einsatz als Zuschlagskriterium

CO2-Äquivalent-Werte können als messbare Zuschlagskriterien in Vergabeverfahren eingesetzt werden, sofern ein Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand besteht und die Kriterien transparent und nachprüfbar formuliert sind.

Typische Anwendungsfälle:

  • Fahrzeugbeschaffung: Bewertung der Lebenszyklusemissionen gemäß Clean Vehicle Directive (Richtlinie 2019/1161/EU)
  • Energielieferungen: CO2-Intensität des gelieferten Stroms (g CO2e/kWh)
  • Baustoffe: Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential, GWP) nach EPD (Environmental Product Declaration)
  • Catering und Lebensmittelbeschaffung: Emissionen pro Kilogramm Lebensmittel (nach Produktkategorie)
  • IT-Beschaffung: Scope-1- und Scope-2-Emissionen der Geräteprozduktion

Nachweisanforderungen

Auftraggeber müssen bei der Verwendung von CO2-Äquivalent-Kriterien klare und nachprüfbare Nachweisanforderungen festlegen.

Anerkannte Nachweise:

  • Lebenszyklusanalysen (LCA) nach ISO 14040/14044
  • Umweltproduktdeklarationen (EPD) nach ISO 14025 / EN 15804
  • Herstellerdaten auf Basis des GHG Protocol
  • Zertifizierungen (z.B. Carbon Footprint Certification)

Auftraggeber dürfen kein bestimmtes Berechnungsverfahren vorschreiben, wenn gleichwertige Methoden zu vergleichbaren Ergebnissen führen.

Lebenszykluskosten und CO2-Bepreisung

Eine fortgeschrittene Methode ist die Internalisierung von CO2-Kosten über die Lebenszykluskosten: Auftraggeber können einen Schattenpreis für CO2-Emissionen ansetzen und so klimaschädliche Produkte im Wertungsverfahren „teurer" rechnen. Art. 68 der Richtlinie 2014/24/EU ermächtigt ausdrücklich zur Berücksichtigung von Umweltexternalitäten in der Lebenszykluskostenberechnung.

FAQ

Wie unterscheidet sich CO2-Äquivalent von CO2-Footprint? Der CO2-Footprint ist das Ergebnis der Berechnung und wird in CO2-Äquivalenten ausgedrückt. Das CO2-Äquivalent ist die Maßeinheit; der Footprint ist die gemessene oder berechnete Emissionsmenge in dieser Einheit.

Ist es zulässig, nur auf CO2-Emissionen zu achten und andere Treibhausgase zu ignorieren? Rechtlich zulässig, aber fachlich nicht empfehlenswert. Bei Produkten mit hohen Methan- oder Lachgas-Emissionen (z.B. Lebensmittel, Landwirtschaft) würde eine reine CO2-Betrachtung die Klimawirkung erheblich unterschätzen.

Gibt es verbindliche Vorgaben für die CO2-Äquivalent-Bewertung in deutschen Vergabeverfahren? Die Clean Vehicle Directive enthält für Fahrzeugbeschaffungen verbindliche Mindestquoten für emissionsarme Fahrzeuge. Im übrigen Bereich sind CO2-Kriterien bisher überwiegend freiwillig, aber zunehmend durch Aktionspläne zur nachhaltigen Beschaffung unterstützt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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