Glossar

CPV-Code im Vergaberecht

Der CPV-Code ist das EU-weit einheitliche Klassifikationssystem für öffentliche Aufträge und Pflichtangabe in Vergabebekanntmachungen auf TED.

Definition: Der CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) ist ein 8-stelliger numerischer Code zuzüglich einer Prüfziffer, der auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 213/2008 den Gegenstand öffentlicher Aufträge EU-weit einheitlich klassifiziert und als Pflichtangabe in allen Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) anzugeben ist.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Verordnung (EG) Nr. 213/2008, Richtlinie 2014/24/EU, BVergG 2018, VgV


Was ist ein CPV-Code?

Der CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) ist das verbindliche EU-weite Klassifikationssystem für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im öffentlichen Auftragswesen. Jeder Code besteht aus acht Stellen, gefolgt von einer Prüfziffer, die durch einen Bindestrich abgetrennt wird – beispielsweise 45213316-1 für den Bau von Lagerhallen. Die Hauptcodes beginnen mit zwei Stellen für die übergeordnete Hauptgruppe und werden durch weitere Stellen immer weiter verfeinert. Ergänzend existiert ein Ergänzungsvokabular, das zusätzliche Merkmale wie Material, Verfahren oder geografische Aspekte beschreibt.

Die Rechtsgrundlage bildet die Verordnung (EG) Nr. 213/2008 der Kommission vom 28. November 2007, mit der das CPV eingeführt und seither verbindlich für alle Vergabebekanntmachungen oberhalb der EU-Schwellenwerte gemacht wurde. Unterhalb der Schwellenwerte empfehlen AT und DE die Verwendung ebenfalls, ohne sie ausnahmslos vorzuschreiben.

Bedeutung im Vergabeverfahren

Der CPV-Code erfüllt im Vergabeverfahren zwei zentrale Funktionen: Er ermöglicht Auftraggebern die präzise Beschreibung des Auftragsgegenstands und gibt Bietern das wichtigste Suchinstrument für relevante Ausschreibungen auf TED und nationalen Plattformen an die Hand. Unternehmen, die ihre CPV-Suche auf der Europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (Tenders Electronic Daily) einrichten, werden automatisch über neue Bekanntmachungen in ihrem Leistungsbereich informiert.

Auftraggeber sind verpflichtet, für jede Bekanntmachung mindestens einen Haupt-CPV-Code sowie bei Bedarf ergänzende Codes anzugeben. Eine ungenaue oder falsche CPV-Angabe kann dazu führen, dass geeignete Bieter die Ausschreibung nicht finden – was den Wettbewerb einschränkt und im Nachprüfungsverfahren gerügt werden kann. Bei Rahmenvereinbarungen und dynamischen Beschaffungssystemen sind die CPV-Codes des gesamten Leistungsspektrums anzugeben, da nachträgliche Erweiterungen nicht zulässig sind.

Verwandte Begriffe


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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