CSR im Vergaberecht 2026
CSR (Corporate Social Responsibility) in der öffentlichen Beschaffung: Soziale und ökologische Unternehmensverantwortung als Vergabekriterium. Rechtsgrundlagen.
Definition: CSR (Corporate Social Responsibility) bezeichnet die freiwillige Übernahme sozialer und ökologischer Verantwortung durch Unternehmen über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus und kann in öffentlichen Vergabeverfahren als Zuschlagskriterium, Leistungsanforderung oder Eignungsvoraussetzung berücksichtigt werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Erwägungsgründe 37–40, Art. 18 Abs. 2, Art. 67; EU-Lieferkettensorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) 2024/1760/EU
CSR und öffentliche Beschaffung
CSR hat sich von einem freiwilligen Unternehmensleitbild zu einem regulatorisch zunehmend relevanten Faktor in öffentlichen Vergabeverfahren entwickelt. Die Vergaberichtlinien 2014 haben die Möglichkeiten, soziale und ökologische Anforderungen in Vergabeverfahren zu integrieren, erheblich ausgebaut. Gleichzeitig schaffen neue EU-Rechtsakte wie die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie 2022/2464/EU) und die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, Richtlinie 2024/1760/EU) einen regulatorischen Rahmen, der CSR-Berichterstattung und Sorgfaltspflichten verpflichtend macht.
Für die öffentliche Beschaffung bedeutet dies: CSR-Anforderungen an Bieter werden von einer „nice-to-have"-Option zu einem gängigen Instrument der strategischen Beschaffung.
CSR-Anforderungen im Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber können CSR-Aspekte an verschiedenen Stellen des Vergabeverfahrens einbinden.
Eignungskriterien
Soziale und ökologische Zertifizierungen können als Eignungsnachweis verlangt werden (z.B. SA8000, ISO 14001, EMAS), sofern sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen. Reine Unternehmensphilosophie ohne Auftragsbezug darf hingegen nicht als Eignungskriterium herangezogen werden.
Zuschlagskriterien
Gemäß Art. 67 der Richtlinie 2014/24/EU können Qualitätsaspekte wie Sozialpläne, Lieferkettentransparenz oder Maßnahmen zur Mitarbeitendenentwicklung als wertungsrelevante Kriterien einfließen.
Ausführungsbedingungen
Art. 70 ermöglicht es, CSR-bezogene Ausführungsbedingungen vorzuschreiben (z.B. Mindestlohnzahlungen in der Lieferkette, Tariftreue, Einhaltung von ILO-Kernnormen).
Technische Spezifikationen
Anforderungen an fair gehandelte Rohstoffe, sozial zertifizierte Produktionsstätten oder ökologisch zertifizierte Materialien können in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.
Soziale Aspekte und ILO-Kernarbeitsnormen
Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Wirtschaftsteilnehmer bei der Auftragsausführung die geltenden arbeits-, sozial- und umweltrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies schließt die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein, also Verbote von Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit und Diskriminierungsverbote.
Grenzen der CSR-Integration
CSR-Kriterien müssen stets mit dem Auftragsgegenstand verknüpft, transparent und nicht diskriminierend sein. Eine allgemeine Unternehmensphilosophie oder abstrakte Nachhaltigkeitsbekenntnisse ohne Bezug zur konkreten Leistung dürfen nicht bewertet werden. Der EuGH hat in der Rechtssache Concordia Bus (C-513/99) grundlegende Anforderungen für die Zulässigkeit von Umwelt- und Sozialkriterien entwickelt.
FAQ
Darf ein Auftraggeber einen Bieter ausschließen, weil dieser keine CSR-Strategie hat? Grundsätzlich nein, sofern keine konkreten, auftragsbezogenen Anforderungen verletzt wurden. Das Fehlen einer allgemeinen CSR-Strategie ist kein zulässiger Ausschlussgrund.
Welche Nachweise können für CSR-Anforderungen verlangt werden? Anerkannte Standards sind u.a. ISO 14001 (Umweltmanagement), EMAS, SA8000 (soziale Verantwortung), ISO 26000 (Leitfaden gesellschaftliche Verantwortung), Fairtrade-Zertifizierungen sowie Nachhaltigkeitsberichte nach GRI-Standard. Gleichwertige Nachweise müssen stets akzeptiert werden.
Verändert die CSDDD die CSR-Anforderungen in Vergabeverfahren? Mittelbar ja. Unternehmen, die unter die CSDDD fallen, müssen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nachweisen. Auftraggeber können diese gesetzlichen Pflichten als Mindestanforderung voraussetzen und darüber hinaus freiwillige CSR-Leistungen als Zuschlagskriterium werten.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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