Defossilisierung in der öffentlichen Beschaffung 2026
Defossilisierung im Vergaberecht: Abkehr von fossilen Energieträgern als strategisches Beschaffungsziel. Kriterien, Instrumente und Rechtsgrundlagen.
Definition: Defossilisierung bezeichnet den systematischen Ersatz fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) durch erneuerbare Energiequellen und klimaneutrale Alternativen und ist als strategisches Ziel zunehmend in öffentliche Beschaffungsstrategien integriert.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 67–70, REPowerEU-Plan, European Green Deal
Defossilisierung als Beschaffungsziel
Die öffentliche Hand kann durch ihre Beschaffungsentscheidungen aktiv zur Defossilisierung der Wirtschaft beitragen, indem sie fossile Energieträger und darauf basierende Produkte systematisch durch erneuerbare Alternativen ersetzt. Angesichts des Volumens öffentlicher Beschaffungen (rund 14 % des EU-BIP) kommt der öffentlichen Hand als „Anker-Nachfrager" für defossilisierte Produkte und Dienstleistungen eine Schlüsselrolle zu.
Defossilisierung in der Beschaffung umfasst insbesondere:
- Umstieg auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen
- Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge und Maschinen
- Einsatz klimaneutraler Wärme- und Kühllösungen (Wärmepumpen, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen)
- Anforderungen an fossilfreie Treibstoffe für Dienstleistungserbringer
Vergaberechtliche Instrumente
Öffentliche Auftraggeber haben ein breites Instrumentarium, um Defossilisierungsanforderungen in Vergabeverfahren zu verankern.
Technische Spezifikationen
In der Leistungsbeschreibung können Anforderungen an den Energieträger oder die Energiequelle festgelegt werden, z.B.:
- „Der gelieferte Strom muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen (Herkunftsnachweis erforderlich)"
- „Eingesetzte Fahrzeuge dürfen keine Verbrennungsmotoren betreiben"
- „Heizungsanlagen müssen ohne fossile Brennstoffe betrieben werden"
Zuschlagskriterien
Der Anteil erneuerbarer Energien, der CO2-Gehalt des Energieträgermix oder der Grad der Defossilisierung können als bewertbare Kriterien eingesetzt werden.
Ausführungsbedingungen
Auftragnehmer können verpflichtet werden, während der Vertragslaufzeit auf fossile Energieträger zu verzichten oder ihren Anteil an erneuerbaren Energien schrittweise zu erhöhen.
REPowerEU und beschleunigte Defossilisierung
Mit dem REPowerEU-Plan hat die EU als Reaktion auf die Energiepreiskrise 2022 die Defossilisierung beschleunigt und setzt dabei auch auf die öffentliche Beschaffung als Instrument. Öffentliche Auftraggeber wurden aufgefordert, die Beschaffung erneuerbarer Energien und effizienter Technologien voranzutreiben und Vergabeverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte zu vereinfachen.
Abgrenzung zur Dekarbonisierung
Defossilisierung und Dekarbonisierung sind verwandte, aber nicht identische Konzepte: Dekarbonisierung umfasst alle Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen, also auch technische Lösungen wie Carbon Capture and Storage (CCS) bei fossilen Brennstoffen. Defossilisierung fokussiert spezifisch auf den Ersatz fossiler Brennstoffe, unabhängig davon, ob deren Emissionen durch andere Maßnahmen kompensiert werden.
FAQ
Darf ein Auftraggeber ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien beschaffen? Ja. Die Anforderung, dass der gelieferte Strom durch Herkunftsnachweise als erneuerbar belegt wird, ist vergaberechtlich zulässig und auftragsbezogen.
Können Auftragnehmer verpflichtet werden, ihre eigene Produktion zu defossilisieren? Nur eingeschränkt. Anforderungen an die allgemeine Unternehmenspolitik des Auftragnehmers ohne direkten Bezug zur Auftragsausführung sind unzulässig. Zulässig sind Anforderungen, die sich direkt auf die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung beziehen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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