Deutscher Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen 2026
DVLD: Der Deutsche Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen erarbeitete die VOL. Geschichte, Aufgaben und Nachfolge durch die UVgO.
Definition: Der Deutsche Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVLD) war das paritätisch besetzte Gremium, das die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) erarbeitete und fortschrieb, welche bis zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017 die zentrale Grundlage für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte war.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: UVgO 2017, VgV, GWB
Was war der Deutsche Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen?
Der Deutsche Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVLD) war das analoge Pendant zum Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) für den Bereich der Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Er erarbeitete und pflegte die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), die in zwei Teile gegliedert war:
- VOL/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (Verfahrensordnung)
- VOL/B: Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Vertragsbedingungen)
Der DVLD war paritätisch aus Vertretern öffentlicher Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) und der Wirtschaft (Lieferanten, Dienstleister, Verbände) zusammengesetzt und agierte als privatrechtliches Gremium ohne Gesetzgebungskompetenz.
Die VOL als historisches Regelwerk
Die VOL war über Jahrzehnte das maßgebliche Regelwerk für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Die VOL/A enthielt Bestimmungen zu:
- Grundsätzen der Vergabe (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung)
- Vergabearten (öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe)
- Wertgrenzen für die einzelnen Vergabearten
- Anforderungen an Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibung
- Angebotswertung und Zuschlagserteilung
Die VOL/B enthielt allgemeine Vertragsbedingungen für die Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsverträgen, vergleichbar der VOB/B im Baubereich.
Ablösung durch die UVgO und VgV
Mit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsmodernisierung 2016/2017 wurde die VOL im Oberschwellenbereich durch die Vergabeverordnung (VgV) und im Unterschwellenbereich durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) abgelöst.
Die Ursache für diese Reform lag in der Notwendigkeit, das deutsche Recht an die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU anzupassen. Die VgV übernahm für den Oberschwellenbereich die Funktion der bisherigen VOL/A-EG (Abschnitt 2). Die UVgO löste die VOL/A-Abschnitt 1 im Unterschwellenbereich ab.
Die VOL/B hat keine direkte Nachfolgerin als allgemeines Vertragsregelwerk erhalten. Für Lieferverträge greifen nun die allgemeinen BGB-Kaufrechtsvorschriften, ergänzt durch die EVB-IT für IT-Leistungen und sonstige branchenspezifische Vertragsbedingungen.
Heutige Relevanz
Obwohl der DVLD und die VOL heute keine aktive Rolle mehr spielen, ist die Kenntnis dieser historischen Entwicklung für das Verständnis des modernen Vergaberechts bedeutsam. Noch laufende Altverträge können VOL/B-Klauseln enthalten. Zudem orientiert sich die UVgO strukturell an den Grundprinzipien der VOL/A, sodass ein fließender Übergang für erfahrene Vergabepraktiker gegeben ist.
Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gilt heute:
- Oberschwellenbereich: GWB §§ 97 ff. + VgV
- Unterschwellenbereich: UVgO (soweit durch Landesrecht für anwendbar erklärt)
- IT-Leistungen: EVB-IT
FAQ
Gilt die VOL/B noch für bestehende Verträge? Ja, soweit VOL/B wirksam vereinbart wurde, gilt sie für den jeweiligen Altvertrag weiter. Für neue Verträge ab 2017 wird VOL/B nicht mehr empfohlen und findet in der Praxis kaum noch Verwendung.
Was ist der Unterschied zwischen DVLD und DVA? Der DVLD war für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL) zuständig, der DVA für Bauleistungen (VOB). Beide waren privatrechtliche Gremien mit paritätischer Zusammensetzung.
Warum wurde die VOL abgelöst? Die VOL entsprach nicht mehr vollständig den Anforderungen der EU-Vergaberichtlinien 2014. Die Reform 2016/2017 schuf mit VgV und UVgO ein moderneres, EU-rechtskonformes Regelwerk.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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