Dienstleistungen im Vergaberecht 2026
Dienstleistungen im Vergaberecht: Definition, Abgrenzung zu Lieferungen und Bauleistungen, CPV-Codes und besondere Verfahrensregeln für öffentliche Dienstleistungsaufträge.
Definition: Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts sind öffentliche Aufträge, deren Gegenstand die Erbringung einer Leistung ist, die weder als Lieferauftrag noch als Bauauftrag einzustufen ist, und die auf der Grundlage eines entgeltlichen Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erbracht wird.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 2 Abs. 1 Nr. 9, GWB § 103 Abs. 4, BVergG 2018 § 9
Begriff und Abgrenzung
Der Begriff „Dienstleistung" ist im Vergaberecht ein Auffangtatbestand: Aufträge, die nicht als Lieferaufträge (Kauf von Waren) oder Bauaufträge (Ausführung von Bauleistungen) einzustufen sind, sind Dienstleistungsaufträge. Dies ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 Nr. 9 der Richtlinie 2014/24/EU und § 103 Abs. 4 GWB.
Typische Dienstleistungsaufträge in der öffentlichen Beschaffung:
- IT-Dienstleistungen (Softwareentwicklung, Betrieb, Support)
- Reinigungsdienstleistungen
- Bewachungs- und Sicherheitsdienste
- Catering und Verpflegungsdienste
- Beratungsleistungen (Rechts-, Steuer-, Unternehmensberatung)
- Transport- und Logistikdienstleistungen
- Personaldienstleistungen und Zeitarbeit
- Forschungs- und Entwicklungsleistungen
Abgrenzung zu Lieferaufträgen
Wenn ein Auftrag sowohl Waren als auch damit verbundene Dienstleistungen umfasst (z.B. Lieferung und Installation), richtet sich die Einordnung nach dem Schwerpunkt des Auftrags. Überwiegt der Warenwert, liegt ein Lieferauftrag vor; überwiegt die Dienstleistungskomponente, handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag. Dies ist relevant für die anzuwendenden Verfahrensregeln und die Berechnung des Auftragswertes.
Abgrenzung zu Bauaufträgen
Bei Verträgen, die Bauleistungen und damit verbundene Dienstleistungen (z.B. Planung) kombinieren, gilt die Bauauftragsregelung, wenn die Bauleistung den Hauptgegenstand bildet. Reine Planungsleistungen ohne Bauleistungen sind hingegen als Dienstleistungsaufträge einzustufen.
Besondere Kategorien von Dienstleistungen
Die Vergaberichtlinie unterscheidet zwischen „normalen" Dienstleistungen und sozialen sowie anderen besonderen Dienstleistungen (Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU).
Für soziale und andere besondere Dienstleistungen (z.B. Gesundheitsdienstleistungen, Bildung, Kultur, soziale Dienste) gilt ein vereinfachtes Vergabeverfahren ab einem Schwellenwert von 750.000 EUR. Diese Dienstleistungen haben oft besondere Qualitätsanforderungen und enge Bezüge zu lokalen Strukturen, weshalb der Gesetzgeber flexiblere Verfahren ermöglicht.
CPV-Codes für Dienstleistungen
Die Einordnung von Dienstleistungen in das CPV-System (Common Procurement Vocabulary) ist für die korrekte Bekanntmachung im TED unerlässlich. Die CPV-Hauptgruppen für Dienstleistungen umfassen:
- CPV 50000000 – Reparatur- und Wartungsdienste
- CPV 60000000 – Transportdienstleistungen
- CPV 71000000 – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros
- CPV 72000000 – IT-Dienste
- CPV 79000000 – Unternehmens- und Managementberatung
- CPV 90000000 – Abwasser-, Abfall-, Reinigungs- und Umweltdienste
Schwellenwerte für Dienstleistungsaufträge
Die EU-Schwellenwerte für Dienstleistungsaufträge (Stand 2024/2025):
- Öffentliche Auftraggeber: 143.000 EUR (netto)
- Sektorenauftraggeber: 443.000 EUR (netto)
- Soziale und besondere Dienstleistungen: 750.000 EUR (netto)
FAQ
Was gilt, wenn unklar ist, ob ein Auftrag ein Liefer- oder Dienstleistungsauftrag ist? Der Auftraggeber muss den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Auftrags bestimmen. Im Zweifel empfiehlt es sich, die strengeren Regeln (i.d.R. des Lieferauftrags) anzuwenden oder rechtliche Beratung einzuholen, da eine Fehleinordnung das Vergabeverfahren anfechtbar machen kann.
Gelten für freiberufliche Leistungen (z.B. Architekten) besondere Regeln? Ja. Freiberufliche Leistungen fallen grundsätzlich unter die Dienstleistungsregeln der VgV. Für Architekten- und Ingenieurleistungen sind zudem die besonderen Regelungen der §§ 73 ff. VgV (wettbewerblicher Dialog, Planungswettbewerb) relevant.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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