Glossar

Digitale Signatur im Vergaberecht 2026

Digitale Signatur im Vergaberecht: Technische Anforderungen, Rechtsgrundlagen und Einsatz bei der elektronischen Angebotsabgabe in öffentlichen Vergabeverfahren.

Definition: Eine digitale Signatur ist ein kryptografisches Verfahren, das die Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente sicherstellt, und ist im Vergaberecht als technische Grundlage der elektronischen Angebotsabgabe und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) relevant.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, BVergG 2018 §§ 85–87, VgV § 11


Digitale Signatur und elektronische Signatur im Vergaberecht

Im Vergaberecht wird zwischen verschiedenen Stufen elektronischer Signaturen unterschieden, die unterschiedliche Sicherheitsniveaus bieten und für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 definiert drei Kategorien:

  1. Einfache elektronische Signatur (EES): Geringste Anforderungen, z.B. eine eingescannte Unterschrift oder ein einfaches Passwort. Für Vergabeverfahren in der Regel nicht ausreichend.

  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Eindeutige Zuordnung zum Unterzeichner, Identifizierung möglich, Kontrolle über Signaturerstellungsdaten, Nachweis nachträglicher Änderungen. Häufig in Vergabeplattformen eingesetzt.

  3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Höchste Sicherheitsstufe, entspricht rechtlich der handschriftlichen Unterschrift (Art. 25 eIDAS-VO). Basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und wird durch eine qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit erstellt.

Anforderungen in der Vergabepraxis

Die Anforderungen an die Art der elektronischen Signatur bei der Angebotsabgabe variieren je nach nationalem Recht und Plattform.

In Deutschland schreibt die VgV für elektronische Angebote grundsätzlich keine qualifizierte elektronische Signatur vor; die Plattformlösung selbst (mit Authentifizierung und verschlüsselter Übertragung) ist in der Regel ausreichend. Für bestimmte Erklärungen (z.B. notariell beglaubigte Unterlagen) können jedoch höhere Anforderungen gelten.

In Österreich regelt das BVergG 2018, dass für die elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren die Anforderungen der eIDAS-Verordnung zu beachten sind. Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) und die Plattform AUSSCHREIBUNG.AT nutzen Signaturverfahren nach eIDAS.

Technische Grundlagen

Eine digitale Signatur basiert auf asymmetrischer Kryptografie: Der Unterzeichner verfügt über einen privaten Schlüssel (zur Signaturerstellung) und einen öffentlichen Schlüssel (zur Signaturprüfung). Das signierende Zertifikat wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und bestätigt die Identität des Inhabers.

Schritte der digitalen Signatur:

  1. Erstellung eines Hashwerts des Dokuments (eindeutiger „Fingerabdruck")
  2. Verschlüsselung des Hashwerts mit dem privaten Schlüssel des Unterzeichners
  3. Übermittlung von Dokument und Signatur an den Empfänger
  4. Prüfung der Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel und Vergleich des Hashwerts

Abgrenzung zur elektronischen Signatur

Der Begriff „digitale Signatur" ist technisch und bezeichnet das kryptografische Verfahren; „elektronische Signatur" ist der rechtliche Oberbegriff nach eIDAS. Nicht alle elektronischen Signaturen basieren auf digitalen Signaturen im technischen Sinne; qualifizierte elektronische Signaturen tun dies jedoch zwingend.

FAQ

Muss ein Angebot im Vergabeverfahren mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein? Nicht zwingend in allen Fällen. Es kommt auf die Anforderungen des Auftraggebers und die eingesetzte Plattform an. In der Praxis ermöglichen die meisten Plattformen Angebotsabgaben ohne QES, sichern die Integrität aber durch Plattformverschlüsselung und Authentifizierung.

Was passiert, wenn ein Angebot ohne die geforderte Signatur eingereicht wird? Das Angebot kann als formell unvollständig ausgeschlossen werden, wenn die Signaturpflicht in den Vergabeunterlagen klar festgelegt war und ihre Verletzung keinen behebbaren Mangel darstellt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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