Direktauftrag im Vergaberecht 2026
Direktauftrag: Vergabe ohne Ausschreibung unterhalb der Wertgrenzen. Definition, Voraussetzungen, Wertgrenzen in Deutschland und Österreich sowie Abgrenzung.
Definition: Ein Direktauftrag ist die Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne förmliches Vergabeverfahren und ohne Wettbewerb direkt an einen Auftragnehmer, die bis zu bestimmten Wertgrenzen gesetzlich zulässig ist.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018 §§ 41–43, UVgO § 8 (Deutschland), VOB/A § 3a Abs. 5
Was ist ein Direktauftrag?
Der Direktauftrag ist die einfachste Form der Auftragsvergabe: Der Auftraggeber beauftragt ein Unternehmen direkt, ohne zuvor eine Ausschreibung durchzuführen oder Angebote einzuholen. Er ist das Gegenstück zum förmlichen Vergabeverfahren und nur unterhalb bestimmter Schwellenwerte zulässig. Oberhalb dieser Wertgrenzen ist der Direktauftrag – ohne besondere Ausnahmetatbestände – vergaberechtswidrig und kann zur De-facto-Vergabe werden.
Der Direktauftrag wird in der österreichischen Rechtsterminologie als eigenständige Verfahrensart bezeichnet; im deutschen Recht spricht man von „Direktvergabe" oder Vergabe ohne Vergabeverfahren.
Wertgrenzen
Die zulässigen Wertgrenzen für Direktaufträge unterscheiden sich in Österreich und Deutschland sowie nach Auftragsart.
Österreich (BVergG 2018)
Gemäß §§ 41–43 BVergG 2018 (Unterschwellenbereich):
- Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge: bis 100.000 EUR (netto) – vereinfachter Direktauftrag
- Bauaufträge: bis 75.000 EUR (netto) – vereinfachter Direktauftrag
- Direktauftrag (ohne jede Formvorschrift): bis 50.000 EUR netto für Liefer-/Dienstleistungen, 20.000 EUR für Bauleistungen (je nach Bundesland und interner Vorschrift)
Hinweis: Die genauen Wertgrenzen können durch Verordnungen angepasst werden; aktuelle Werte sind stets den offiziellen Quellen zu entnehmen.
Deutschland (UVgO / VOB/A)
Nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO):
- Direktvergabe für Liefer- und Dienstleistungen: bis 1.000 EUR (netto) ohne Formvorschriften
- Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb: bis 100.000 EUR (netto) – vergleichbar einem Direktauftrag mit Angebotseinholen bei mindestens einem Unternehmen
Nach VOB/A (Bauleistungen):
- Freihändige Vergabe ohne förmliches Verfahren: bis zu bestimmten Wertgrenzen der Vergabegrundsätze des Bundes
Die Vergabegrundsätze des Bundes sehen für Direktvergaben (Haushaltsvergaben) Wertgrenzen bis 10.000 EUR (netto) vor; diese können durch Landesregelungen abweichen.
Anforderungen beim Direktauftrag
Auch beim Direktauftrag gelten bestimmte Mindestanforderungen, insbesondere die Dokumentationspflicht und das Wirtschaftlichkeitsgebot.
- Der Auftraggeber muss die Wahl des Direktauftrags und des beauftragten Unternehmens dokumentieren
- Das Wirtschaftlichkeitsgebot (Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) gilt auch beim Direktauftrag
- Willkürliche oder korruptionsbegünstigende Vergaben sind unzulässig
- Bei wiederholten Direktaufträgen an dasselbe Unternehmen kann eine unzulässige Aufspaltung vorliegen
Abgrenzung zur Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
Der einfache Direktauftrag ist von der „Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung" zu unterscheiden. Letztere setzt eine vorherige öffentliche Bekanntmachung des beabsichtigten Direktauftrags voraus und ist in Österreich als Instrument zur Herstellung von Transparenz auch bei größeren Direktaufträgen vorgesehen.
FAQ
Darf ein Auftraggeber immer denselben Auftragnehmer direkt beauftragen? Nein. Eine systematische Bevorzugung einzelner Auftragnehmer beim Direktauftrag kann als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und das Wirtschaftlichkeitsprinzip gewertet werden. Bei gleichartigen regelmäßigen Bedarfen sollte auch unterhalb der Direktauftragsgrenzen rotiert oder zumindest Marktrecherche betrieben werden.
Was gilt, wenn mehrere kleine Direktaufträge zusammen über der Wertgrenze liegen? Die unzulässige Aufspaltung ist verboten. Gleichartige Leistungen müssen im selben Beschaffungszeitraum zusammengerechnet werden. Ergeben sie zusammen einen Wert oberhalb der Direktauftragsgrenzen, muss ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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