Glossar

Dreistufiges Verhandlungsverfahren im Vergaberecht 2026

Dreistufiges Verhandlungsverfahren im Vergaberecht: Aufbau, Ablauf, rechtliche Grundlagen und Anwendungsfälle des mehrstufigen Verhandlungsverfahrens.

Definition: Das dreistufige Verhandlungsverfahren ist eine Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens im öffentlichen Vergaberecht, bei dem der Auftraggeber in drei aufeinanderfolgenden Phasen – Teilnahmewettbewerb, erste Angebotsrunde und abschließende Verhandlungsrunde – das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 29 Richtlinie 2014/24/EU, §§ 17, 69 ff. VgV, §§ 117 ff. BVergG 2018


Was ist das dreistufige Verhandlungsverfahren?

Das Verhandlungsverfahren ist die flexibelste Verfahrensart im EU-Vergaberecht und erlaubt dem Auftraggeber, mit den Bietern über alle Aspekte des Angebots zu verhandeln. Im Gegensatz zum offenen und nicht offenen Verfahren, bei denen Verhandlungen über Angebotsinhalte verboten sind, ermöglicht das Verhandlungsverfahren eine iterative Annäherung von Anforderungen und Angeboten. Es ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und darf nicht zur Umgehung wettbewerblicher Beschaffungsprinzipien genutzt werden.

In der Praxis wird das Verhandlungsverfahren häufig als dreistufiger Prozess organisiert, auch wenn das Vergaberecht keine feste Stufenzahl vorschreibt.

Die drei Stufen im Detail

Stufe 1: Teilnahmewettbewerb

In der ersten Stufe wird ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt, bei dem Unternehmen ihre Eignung nachweisen und einen Teilnahmeantrag einreichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber und wählt – bei mehr Bewerbern als der festgelegten Mindestzahl – die geeignetsten Unternehmen aus. Mindestens drei Bewerber müssen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Art. 65 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU).

Stufe 2: Erste Angebotsrunde und Verhandlungen

In der zweiten Stufe reichen die ausgewählten Bewerber Erstangebote ein, auf deren Basis der Auftraggeber Verhandlungen führt. Die Verhandlungen können alle Aspekte des Angebots betreffen, mit Ausnahme der Mindestanforderungen und der Zuschlagskriterien, die unveränderlich bleiben. Der Auftraggeber kann nach der ersten Verhandlungsrunde die Zahl der verbleibenden Bieter reduzieren (sukzessive Reduzierung, Art. 29 Abs. 4 Richtlinie 2014/24/EU).

Stufe 3: Letztangebote und Zuschlag

In der dritten Stufe werden die Bieter zur Abgabe ihrer finalen Angebote aufgefordert, über die nicht mehr verhandelt wird. Die Letztangebote werden anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien gewertet, und der Zuschlag wird dem Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt.

Anwendungsvoraussetzungen

Das Verhandlungsverfahren ist nicht für alle Beschaffungen frei wählbar. Es setzt gemäß Art. 26 Abs. 4 Richtlinie 2014/24/EU voraus, dass:

  • Die Bedürfnisse des Auftraggebers nicht ohne Anpassung einer am Markt verfügbaren Lösung erfüllt werden können
  • Der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen erfordert
  • Besondere Umstände wie Komplexität, Risikoprofil oder Vertraulichkeit dies rechtfertigen

FAQ

Wie viele Verhandlungsrunden sind zulässig? Das Vergaberecht legt keine Höchstzahl fest. In der Praxis sind zwei bis drei Runden üblich; zu viele Runden erhöhen den Aufwand für alle Beteiligten und sollten vermieden werden.

Darf der Auftraggeber in der letzten Verhandlungsrunde noch neue Anforderungen einbringen? Nein. Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind ab ihrer Bekanntmachung unveränderlich. Neue Anforderungen in späten Verhandlungsrunden wären vergaberechtswidrig.

Müssen alle Bieter in allen Verhandlungsrunden gleichbehandelt werden? Ja. Das Gleichbehandlungsgebot gilt auch im Verhandlungsverfahren. Informationen aus einem Angebot dürfen nicht ohne Zustimmung an andere Bieter weitergegeben werden.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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