Dynamische Beschaffungssysteme (DBS) im Vergaberecht 2026
Dynamische Beschaffungssysteme (DBS) im Vergaberecht: Rechtliche Grundlagen, Funktionsweise, Vorteile und Anwendungsfälle des vollelektronischen Einkaufssystems.
Definition: Ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) ist ein vollelektronisches, zeitlich befristetes System für die Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei dem geeignete Unternehmen jederzeit während der Laufzeit des Systems zugelassen werden können und einzelne Abrufe durch vereinfachte Verfahren erfolgen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 34 Richtlinie 2014/24/EU, §§ 120–121 GWB, §§ 25–26 VgV, §§ 179–183 BVergG 2018
Was ist ein Dynamisches Beschaffungssystem?
Das Dynamische Beschaffungssystem ist ein innovatives Vergabeinstrument, das die Flexibilität der Rahmenvereinbarung mit der Offenheit des offenen Verfahrens kombiniert. Es eignet sich besonders für standardisierte, marktübliche Leistungen, die ein Auftraggeber wiederholt in unterschiedlichen Mengen und Varianten benötigt, etwa IT-Produkte, Büromaterial, Fahrzeuge oder Reinigungsdienstleistungen.
Das DBS ist vollständig elektronisch: Alle Schritte von der Zulassung der Unternehmen bis zum Zuschlag auf einzelne Abrufe erfolgen über eine e-Vergabeplattform.
Funktionsweise
Das DBS läuft in zwei Phasen ab:
Phase 1: Einrichtung und Zulassung
Der Auftraggeber richtet das DBS ein, indem er eine EU-weite Bekanntmachung veröffentlicht und Eignungsanforderungen festlegt. Alle interessierten und geeigneten Unternehmen können sich jederzeit während der Laufzeit des Systems zur Teilnahme bewerben. Die Zulassungsentscheidung muss innerhalb von zehn Arbeitstagen erfolgen (Art. 34 Abs. 4 Richtlinie 2014/24/EU).
Phase 2: Einzelne Abrufe (Miniausschreibungen)
Für jeden konkreten Beschaffungsbedarf führt der Auftraggeber eine „Miniausschreibung" durch: Er fordert alle zugelassenen Unternehmen zur Angebotsabgabe auf. Die Angebotsfrist beträgt mindestens zehn Tage (Art. 34 Abs. 6 Richtlinie 2014/24/EU). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Merkmale und Besonderheiten
Das DBS unterscheidet sich von Rahmenvereinbarungen in wesentlichen Punkten:
| Merkmal | DBS | Rahmenvereinbarung |
|---|---|---|
| Zulassung neuer Teilnehmer | Jederzeit möglich | Nicht möglich |
| Laufzeit | Max. 4 Jahre (Ausnahmen möglich) | Max. 4 Jahre |
| Form | Vollständig elektronisch | Elektronisch empfohlen |
| Mindestbieterzahl | Keine feste Mindestanzahl | Min. 3 bei mehreren AN |
Vorteile und Anwendungsfälle
Für Auftraggeber bietet das DBS den Vorteil, den Lieferantenkreis jederzeit offen zu halten und damit den Wettbewerb kontinuierlich zu fördern. Geeignete Anwendungsfälle sind:
- Regelmäßige IT-Beschaffung mit sich verändernden Produktspezifikationen
- Dienstleistungen mit variierendem Bedarf
- Beschaffung von Verbrauchsmaterialien
FAQ
Wie lange darf ein DBS betrieben werden? Grundsätzlich bis zu vier Jahre, in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei Infrastrukturprojekten) auch länger.
Können KMU von DBS profitieren? Ja. Da die Zulassung jederzeit möglich ist, können auch KMU, die bei der Einrichtung des DBS noch nicht am Markt waren oder noch nicht geeignet waren, nachträglich zugelassen werden.
Ist das DBS dasselbe wie ein elektronischer Marktplatz? Nein, obwohl beide Instrumente elektronisch sind. Ein elektronischer Marktplatz ist typischerweise breiter angelegt; das DBS ist ein streng vergaberechtlich geregeltes Instrument mit spezifischen Verfahrenspflichten.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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