e-Certis im Vergaberecht 2026
e-Certis: EU-Informationssystem für Nachweise und Bescheinigungen in Vergabeverfahren, das grenzüberschreitende Beschaffungen erleichtert.
Definition: e-Certis ist ein kostenfreies Online-Informationssystem der Europäischen Kommission, das öffentlichen Auftraggebern und Bietern Informationen darüber bereitstellt, welche Bescheinigungen, Nachweise und Zertifikate in den EU-Mitgliedstaaten für grenzüberschreitende Vergabeverfahren akzeptiert werden und wie diese beschafft werden können.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 61, Durchführungsverordnung (EU) 2016/7
Was ist e-Certis?
e-Certis ist ein von der Europäischen Kommission betriebenes Online-Werkzeug, das die gegenseitige Anerkennung von Eignungsnachweisen in grenzüberschreitenden EU-Vergabeverfahren erleichtern soll. Das System bietet eine strukturierte Datenbank der in jedem Mitgliedstaat verfügbaren Nachweise, Zertifikate und Bescheinigungen, die in Vergabeverfahren typischerweise verlangt werden – von Strafregisterauszügen über Steuerkonformitätsbescheinigungen bis zu Qualifikationsnachweisen.
Das System ist über das EU-Portal für öffentliches Beschaffungswesen zugänglich und wird von den Mitgliedstaaten laufend aktualisiert.
Rechtsgrundlage und Pflicht zur Nutzung
Art. 61 der Richtlinie 2014/24/EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, e-Certis mit stets aktuellen Informationen zu versorgen und vorrangig auf e-Certis zurückzugreifen, wenn Fragen zu Bescheinigungen in anderen Mitgliedstaaten bestehen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) verweist ebenfalls auf e-Certis als Hilfsmittel für die korrekte Ausfüllung der EEE.
Funktionsweise
e-Certis ermöglicht die gezielte Suche nach Nachweisen für bestimmte Eignungsanforderungen in jedem EU-Mitgliedstaat.
Nutzer können nach:
- Land (Mitgliedstaat des Bieters)
- Nachweis-Kategorie (z. B. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische Eignung)
- Zertifikattyp (z. B. Strafregisterauszug, Handelsregisterauszug)
suchen und erhalten Informationen über die zuständige ausstellende Behörde, den Inhalt des Nachweises und die Beschaffungsmodalitäten.
Bedeutung für Bieter und Auftraggeber
Für grenzüberschreitend tätige Bieter ist e-Certis ein wichtiges Instrument, um zu verstehen, welche Dokumente ein ausländischer Auftraggeber von ihnen erwartet.
Für Auftraggeber erleichtert e-Certis die Beurteilung, ob von ausländischen Bietern vorgelegte Dokumente den geforderten nationalen Nachweisen gleichwertig sind. Das System unterstützt damit den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Eignungsnachweisen im EU-Binnenmarkt.
Grenzen des Systems
e-Certis ist ein Informationssystem, kein Prüf- oder Validierungssystem. Es bestätigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit eines konkreten Dokuments, sondern informiert nur darüber, welche Dokumententypen in einem bestimmten Land verfügbar sind. Die inhaltliche Prüfung der vorgelegten Nachweise obliegt weiterhin dem Auftraggeber.
FAQ
Ist die Nutzung von e-Certis verpflichtend? Auftraggeber sind nach Art. 61 RL 2014/24/EU verpflichtet, e-Certis vorrangig zu berücksichtigen, wenn sie Fragen zu Nachweisen anderer Mitgliedstaaten haben. Eine strikte Ausschließlichkeit besteht nicht.
In welchen Sprachen ist e-Certis verfügbar? e-Certis ist in allen Amtssprachen der EU verfügbar und damit für Nutzer aus allen Mitgliedstaaten zugänglich.
Ersetzt e-Certis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)? Nein. e-Certis ist ein Informationshilfsmittel; die EEE ist das standardisierte Formular zur Selbstdeklaration der Eignung. Beide Instrumente ergänzen sich.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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