Glossar

E-Government im Vergaberecht 2026

E-Government im Vergaberecht: Elektronische Verwaltung, e-Vergabe, rechtliche Grundlagen und Digitalisierung öffentlicher Beschaffungsprozesse in Deutschland und Österreich.

Definition: E-Government bezeichnet den Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zur Modernisierung und Effizienzsteigerung von Verwaltungsprozessen; im Vergaberecht umfasst es insbesondere die elektronische Abwicklung aller Phasen des Vergabeverfahrens (e-Vergabe).

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 22 Richtlinie 2014/24/EU, E-Government-Gesetz (EGovG), eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014, BVergG 2018


Was ist E-Government im Vergaberecht?

E-Government ist die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung; im Kontext des Vergaberechts bedeutet es die vollständige elektronische Abwicklung des Beschaffungsprozesses, von der Bedarfsermittlung über die Ausschreibung bis zum Vertragsabschluss. Die EU-Vergaberichtlinien von 2014 haben die elektronische Kommunikation und die elektronische Angebotsabgabe zur Pflicht gemacht und damit einen wesentlichen Digitalisierungsschub im öffentlichen Beschaffungswesen ausgelöst.

Rechtliche Grundlagen

Das E-Government im Vergaberecht basiert auf einem mehrstufigen Rechtsrahmen:

  • Art. 22 Richtlinie 2014/24/EU: Verpflichtet zur elektronischen Kommunikation und Angebotsabgabe
  • eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014: Regelt elektronische Identifizierung, Signaturen und Siegel im europäischen Rechtsraum
  • E-Government-Gesetz Deutschland (EGovG): Schafft rechtliche Grundlagen für elektronische Verwaltungsleistungen
  • E-Government-Gesetze der Länder: Konkretisierungen auf Landesebene
  • Österreich: E-Government-Gesetz (E-GovG): Rahmen für elektronische Behördenkommunikation

E-Vergabe als Kernbereich

E-Vergabe ist die vergabespezifische Ausprägung von E-Government und umfasst alle elektronisch gestützten Prozesse des Vergabeverfahrens. Dazu gehören:

  • Elektronische Bekanntmachung (TED, nationale Plattformen)
  • Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen
  • Elektronische Bieterkommunikation (Bieterfragen und -antworten)
  • Elektronische Angebotsabgabe mit qualifizierter elektronischer Signatur
  • Elektronische Angebotseröffnung
  • Elektronische Bieterinformation und Zuschlagserteilung
  • Elektronische Rechnungslegung (e-Rechnung)

E-Rechnung

Ein weiterer E-Government-Meilenstein im Beschaffungsbereich ist die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung. In Deutschland müssen Auftragnehmer öffentlicher Auftraggeber des Bundes seit November 2020 elektronische Rechnungen im XRechnung-Format oder einem kompatiblen Format übermitteln. Ähnliche Verpflichtungen existieren in Österreich und allen EU-Mitgliedstaaten.

Vorteile der Digitalisierung

Die Digitalisierung des Vergabeprozesses bringt erhebliche Vorteile für alle Beteiligten:

  • Transparenz durch öffentliche, maschinenlesbare Bekanntmachungen
  • Effizienzgewinne durch automatisierte Prozesse
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands
  • Verbesserter Zugang für KMU durch standardisierte Plattformen
  • Bessere Auswertbarkeit von Vergabedaten für Politik und Forschung

FAQ

Ist die elektronische Angebotsabgabe zwingend vorgeschrieben? Ja, für EU-weite Vergabeverfahren ist die elektronische Angebotsabgabe seit 2018 verpflichtend. Für nationale Verfahren unterhalb der Schwellenwerte können Auftraggeber weiterhin Papierangebote zulassen.

Welche Signatur ist für die elektronische Angebotsabgabe erforderlich? Die Anforderungen variieren je nach Verfahren und Plattform. In der Regel genügt für die Angebotsabgabe eine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur; für bestimmte Erklärungen (z.B. Vollmachten) kann eine qualifizierte Signatur erforderlich sein.

Welche e-Vergabeplattformen sind in Deutschland und Österreich im Einsatz? In Deutschland nutzen Auftraggeber Plattformen wie DTVP, Vergabe.NRW, eVergabe Bund und zahlreiche Länderlösungen. In Österreich wird die Plattform des Bundesbeschaffungsamts (BBG) sowie das Ausschreibungsportal Wirtschaft genutzt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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