eForms im Vergaberecht
eForms: EU-weit einheitliche Bekanntmachungsformulare seit Oktober 2023. Ersetzen Standardformulare, maschinenlesbar, verpflichtend im Oberschwellenbereich. EU 2019/1780.
Definition: eForms sind die seit Oktober 2023 EU-weit verbindlichen, maschinenlesbaren Bekanntmachungsformulare für öffentliche Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich, die die bisherigen Standardformulare ersetzen und auf der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 beruhen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780, Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453
Was sind eForms?
eForms sind die neuen EU-einheitlichen Bekanntmachungsformulare für öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich, die seit dem 25. Oktober 2023 verpflichtend anzuwenden sind und die bisher verwendeten Standardformulare vollständig abgelöst haben. Sie sind das Herzstück der Digitalisierung des europäischen Vergabewesens: Während die bisherigen Formulare hauptsächlich für die menschliche Lektüre optimiert waren, sind eForms von Grund auf als maschinenlesbare, strukturierte XML-Datensätze konzipiert.
eForms umfassen 40 verschiedene Formulartypen, die alle Phasen eines Vergabeverfahrens abdecken:
- Vorinformationen (PIN – Prior Information Notices)
- Auftragsbekanntmachungen (CN – Contract Notices)
- Vergabebekanntmachungen (CAN – Contract Award Notices)
- Bekanntmachungen für Konzessionen und Sektorenvergaben
- Bekanntmachungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit
Bedeutung und Funktion
eForms sind das wichtigste Instrument zur Standardisierung und Digitalisierung des europäischen Vergabewesens und sollen die Grundlage für eine datengetriebene Beschaffungspolitik in der EU schaffen.
Strukturierte Datenfelder
eForms bestehen aus über 170 standardisierten Datenfeldern, von denen viele als strukturierte Codes (statt Freitext) eingegeben werden müssen. Dies ermöglicht eine vollautomatische Auswertung und Vergleichbarkeit von Bekanntmachungen über alle EU-Mitgliedstaaten hinweg. Wichtige strukturierte Felder umfassen:
- CPV-Codes – Klassifizierung des Auftragsgegenstandes
- Zuschlagskriterien – Gewichtungen und Beschreibungen in standardisierter Form
- Schwellenwerte und Auftragswerte – numerisch kodiert
- Laufzeiten und Fristen – maschinenlesbar im ISO-Format
- Auftragnehmerinformationen – nach Zuschlagserteilung
Nationale Unterfelder (BT-Felder)
eForms sehen neben den EU-weit verpflichtenden Feldern auch sogenannte nationale Unterfelder vor, die von den Mitgliedstaaten für spezifische nationale Anforderungen genutzt werden können. Österreich und Deutschland haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um nationale Besonderheiten des Vergaberechts abzubilden.
Verpflichtende Anwendung seit Oktober 2023
Seit dem 25. Oktober 2023 sind eForms für alle neuen Bekanntmachungen im EU-Oberschwellenbereich zwingend vorgeschrieben. Bekanntmachungen, die noch auf den alten Standardformularen basieren, werden von der TED-Plattform nicht mehr akzeptiert. Die Übergangsphase, in der beide Formate parallel genutzt werden konnten, endete mit diesem Datum.
TED und eSenders
eForms-Bekanntmachungen werden über die TED-Plattform (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht, auf die Auftraggeber entweder direkt oder über sogenannte eSender-Systeme zugreifen. eSender sind technische Intermediäre – in der Regel Vergabeplattformen oder Softwarehersteller –, die die Erstellung und Übermittlung von eForms-konformen Bekanntmachungen für Auftraggeber übernehmen. In Österreich und Deutschland haben die großen Vergabeplattformen ihre Systeme auf eForms umgestellt.
Rechtsgrundlage
eForms beruhen auf einem klaren europäischen Rechtsrahmen.
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 – Grundlegende eForms-Verordnung, legt Struktur und Pflichtfelder fest
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 – Technische Anpassungen und Erweiterungen
- Art. 48–50 Richtlinie 2014/24/EU – Rechtsgrundlage für die Bekanntmachungspflicht selbst
Nationale Umsetzung – Österreich
In Österreich erfolgte die technische Umsetzung der eForms-Pflicht über die Vergabeplattformen des Bundes und der Länder sowie die Anbindung an die europäische TED-Infrastruktur. Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) und die Länderplattformen haben ihre Systeme entsprechend angepasst. Das Österreichische Bekanntmachungsblatt (WiEReG-angebundene Systeme) übernimmt die eForms-Daten automatisch für nationale Veröffentlichungen.
Nationale Umsetzung – Deutschland
In Deutschland haben die Vergabeplattformen (DTVP, Vergabe24, eVergabe-Systeme der Länder) die eForms-Unterstützung seit Oktober 2023 implementiert. Das Bundesministerium des Innern hat Leitfäden zur nationalen Anwendung der eForms veröffentlicht. Die deutschen nationalen Unterfelder (DE-spezifische BT-Felder) decken Besonderheiten wie die Unterscheidung nach VOB/A, VgV und UVgO ab.
Verwandte Begriffe
- Bekanntmachung
- Elektronische Vergabe
- Digitale Angebotsabgabe
- Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Elektronischer Katalog
- Offenes Verfahren
- Angebotsfrist
- Dienstleistungsauftrag
FAQ
Gilt die eForms-Pflicht auch für den Unterschwellenbereich? Nein. eForms sind ausschließlich für Vergabeverfahren im EU-Oberschwellenbereich verpflichtend. Für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die jeweiligen nationalen Bekanntmachungsregelungen, die keine eForms-Pflicht vorsehen.
Wie können Auftraggeber eForms-konforme Bekanntmachungen erstellen? Auftraggeber können eForms direkt über die TED-Weboberfläche erstellen oder die Systeme ihrer Vergabeplattform nutzen, die über einen eSender-Anschluss an TED angebunden sind. Die meisten Vergabeplattformen in Österreich und Deutschland unterstützen die eForms-Erstellung seit Oktober 2023.
Was passiert, wenn ein Auftraggeber eForms nicht korrekt ausfüllt? Fehlende Pflichtfelder führen zur Ablehnung der Bekanntmachung durch TED. Inhaltlich fehlerhafte Angaben können zur Anfechtbarkeit der Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren führen, wenn Bieter dadurch in ihren Rechten verletzt werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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