Glossar

Einstufiges Verfahren Vergaberecht 2026

Einstufiges Verfahren im Vergaberecht: Vergabeverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Abgrenzung zum zweistufigen Verfahren und Anwendungsfälle.

Definition: Ein einstufiges Vergabeverfahren ist ein öffentliches Auftragsvergabeverfahren, bei dem Eignung und Angebot in einem einzigen Verfahrensschritt beurteilt werden, ohne vorgeschalteten separaten Teilnahmewettbewerb zur Auswahl geeigneter Bewerber.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 27, BVergG 2018, VgV § 15


Was ist ein einstufiges Verfahren?

Im einstufigen Verfahren sind Eignungsprüfung und Angebotswertung in einem Schritt verbunden: Alle interessierten Unternehmen reichen gleichzeitig Eignungsnachweise und Angebot ein, ohne dass eine vorgeschaltete Auswahl von Teilnehmern stattfindet. Das klassische Beispiel für ein einstufiges Verfahren ist das offene Verfahren (auch: öffentliche Ausschreibung), bei dem sich jedes interessierte Unternehmen bewerben und ein Angebot einreichen kann.

Der Gegensatz zum einstufigen Verfahren ist das zweistufige Verfahren, bei dem zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet (1. Stufe: Eignungsprüfung) und anschließend nur die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (2. Stufe: Angebotswertung).

Das offene Verfahren als einstufiges Regelverfahren

Das offene Verfahren (Art. 27 Richtlinie 2014/24/EU) ist das wichtigste einstufige Vergabeverfahren und gilt als Regelverfahren für Aufträge im Oberschwellenbereich. Es bietet maximale Transparenz und ermöglicht den breitesten Wettbewerb, weil sich grundsätzlich jedes interessierte Unternehmen beteiligen kann. Die Mindestangebotsfrist beträgt 35 Tage ab Absendung der Auftragsbekanntmachung (Verkürzung auf 15 Tage bei Vorinformation und elektronischer Einreichung möglich).

Vor- und Nachteile einstufiger Verfahren

Einstufige Verfahren sind für Auftraggeber und Bieter einfacher und schneller, aber weniger geeignet für komplexe Beschaffungsvorhaben mit vielen potenziellen Interessenten.

Vorteile:

  • Kürzere Verfahrensdauer
  • Geringerer administrativer Aufwand für Auftraggeber und Bieter
  • Maximaler Wettbewerb durch offene Teilnahme

Nachteile:

  • Auftraggeber muss alle eingereichten Angebote prüfen (auch ungeeigneter Bieter)
  • Bei vielen Angeboten hoher Prüfungsaufwand
  • Wenig geeignet für komplexe oder sensitive Beschaffungen

Abgrenzung zum zweistufigen Verfahren

Zweistufige Verfahren – wie das nicht offene Verfahren mit Teilnahmewettbewerb oder der wettbewerbliche Dialog – ermöglichen eine gezielte Vorauswahl geeigneter Bieter. Dies ist bei komplexen Beschaffungsvorhaben, geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder sehr ressourcenaufwendigen Angebotsverfahren sinnvoll, bei denen nicht alle Interessenten die vollständige Angebotserstellung durchlaufen sollen.

Verwandte Begriffe

FAQ

Kann ein Auftraggeber frei wählen zwischen einstufigem und zweistufigem Verfahren? Nicht vollständig. Das offene Verfahren (einstufig) ist das Regelverfahren; Abweichungen (z. B. nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) sind nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig.

Gibt es einstufige Verhandlungsverfahren? Ja. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (Art. 32 Richtlinie 2014/24/EU) ist ein einstufiges Verfahren, das aber nur in eng definierten Ausnahmefällen zulässig ist.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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