Glossar

Einstufiges Vergabeverfahren im Vergaberecht

Im einstufigen Vergabeverfahren reichen alle Interessenten gleichzeitig ihr Angebot ein; Eignungsprüfung und Angebotswertung erfolgen in einem Schritt.

Definition: Das einstufige Vergabeverfahren ist eine Verfahrensform – insbesondere das offene Verfahren –, bei der alle Interessenten ohne vorherige Eignungsauswahl gleichzeitig ein Angebot einreichen und der Auftraggeber Eignungsprüfung und Angebotswertung in einem einzigen Verfahrensschritt durchführt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 27 Richtlinie 2014/24/EU, § 45 BVergG 2018, § 15 VgV


Was ist das einstufige Vergabeverfahren?

Das einstufige Vergabeverfahren – in seiner reinsten Form das offene Verfahren – ist die im Vergaberecht bevorzugte und grundsätzlich vorrangig anzuwendende Verfahrensart: Alle Unternehmen, die ein Interesse haben, können ohne vorherige Auswahlrunde ein vollständiges Angebot einreichen. Eignungsprüfung und Angebotswertung finden dabei in einem gemeinsamen Verfahrensschritt statt, was das Verfahren für alle Beteiligten einfacher und transparenter macht.

Der wesentliche Unterschied zum zweistufigen Vergabeverfahren liegt darin, dass es keinen vorgelagerten Teilnahmewettbewerb gibt. Jedes interessierte Unternehmen kann ein vollständiges Angebot (einschließlich aller Eignungsnachweise) bis zum Ende der Angebotsfrist einreichen.

Bedeutung im Vergabeverfahren

Das einstufige Verfahren maximiert den Wettbewerb und den Kreis potenzieller Anbieter, da keine vorherige Auswahl den Bieterkreis einschränkt. Es eignet sich besonders für klar definierte, standardisierbare Leistungen, bei denen der Auftraggeber genaue Kenntnisse über die Marktlage hat und detaillierte Leistungsbeschreibungen erstellen kann.

In der Praxis bedeutet das einstufige Verfahren für den Auftraggeber höheren Prüfungsaufwand in der Angebotsphase, da er unter Umständen viele Angebote – inklusive Eignungsnachweise – prüfen muss. Für Bieter ist das einstufige Verfahren oft attraktiver, da der Aufwand für einen Teilnahmeantrag entfällt und der Wettbewerb offener ist.

Die öffentliche Ausschreibung (national) und das offene Verfahren (EU-weit) sind die klassischen einstufigen Verfahrensarten. Sie sind die Regelverfahren, von denen nur in gesetzlich normierten Ausnahmefällen abgewichen werden darf.

Abgrenzung zum zweistufigen Verfahren

Beim zweistufigen Vergabeverfahren wird in einer ersten Phase (Teilnahmewettbewerb) der Bieterkreis auf geeignete Unternehmen eingeschränkt, bevor diese in einer zweiten Phase zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das einstufige Verfahren kennt diese Vorab-Selektion nicht.

Verwandte Begriffe


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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