Glossar

Elektronische Auftragsvergabe Vergaberecht 2026

Elektronische Auftragsvergabe: digitale Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren. Rechtspflicht, Instrumente und Vorteile im Vergaberecht 2026.

Definition: Die elektronische Auftragsvergabe bezeichnet die vollständige oder weitgehende Abwicklung öffentlicher Beschaffungsprozesse mit elektronischen Mitteln, umfasst die digitale Bekanntmachung, Bereitstellung von Vergabeunterlagen, Angebotseinreichung, Kommunikation und Zuschlagserteilung und ist im Oberschwellenbereich EU-weit verpflichtend.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 22, BVergG 2018, VgV § 11


Was ist die elektronische Auftragsvergabe?

Die elektronische Auftragsvergabe ist der übergeordnete Begriff für die digitale Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren und wird im deutschen Sprachraum synonym mit E-Vergabe verwendet. Sie umfasst alle Phasen des Vergabeverfahrens, in denen digitale Kommunikationsmittel und elektronische Plattformen eingesetzt werden: von der Bedarfsermittlung und Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten bis zur Zuschlagserteilung und Vertragsabwicklung.

Die elektronische Auftragsvergabe ist von der allgemeinen elektronischen Beschaffung (E-Procurement) abzugrenzen: E-Procurement umfasst den gesamten Beschaffungsprozess einschließlich Bestellungen und Rechnungsstellung; die elektronische Auftragsvergabe fokussiert auf das eigentliche Vergabeverfahren.

Rechtliche Verpflichtung

Art. 22 der Richtlinie 2014/24/EU verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber im Oberschwellenbereich zur ausschließlich elektronischen Kommunikation und damit zur elektronischen Auftragsvergabe. Die Mitgliedstaaten haben diese Pflicht in nationales Recht umgesetzt: in Österreich durch das BVergG 2018, in Deutschland durch die VgV, VOB/A EU und weitere Vergabeordnungen.

Für zentrale Beschaffungsstellen war die Pflicht bereits ab April 2017 wirksam; für alle öffentlichen Auftraggeber seit Oktober 2018.

Instrumente der elektronischen Auftragsvergabe

Die elektronische Auftragsvergabe umfasst verschiedene, aufeinander aufbauende digitale Instrumente.

  • Elektronische Bekanntmachung: Veröffentlichung auf TED (EU-Supplement), nationalen Portalen
  • Elektronische Vergabeunterlagen: Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen zum Download
  • Elektronische Kommunikation: Bieteranfragen und -auskünfte über die Plattform
  • Elektronische Einreichung: Angebote und Teilnahmeanträge digital einreichen
  • Elektronische Auktion: Nachgelagerte dynamische Preiswettbewerbe
  • Elektronischer Katalog: Standardisierte Produktlistings für Rahmenvereinbarungen
  • Dynamisches Beschaffungssystem (DBS): Vollständig elektronisches, zeitlich offenes System für marktübliche Beschaffungen

Vorteile für alle Verfahrensbeteiligten

Die Vorteile der elektronischen Auftragsvergabe sind für Auftraggeber, Bieter und die öffentliche Kontrolle erheblich.

Auftraggeber profitieren von:

  • Kürzerer Verfahrensdauer durch automatisierte Prozesse
  • Revisionssicherer, vollständiger Dokumentation aller Verfahrensschritte
  • Geringeren Druckkosten und Versandaufwand
  • Erleichterter statistischer Auswertung und Berichterstattung

Bieter profitieren von:

  • Ortsunabhängigem Zugang zu Vergabeunterlagen rund um die Uhr
  • Automatischen Eingangsbestätigungen und Nachvollziehbarkeit
  • Reduziertem Aufwand bei der Unterlagenzustellung
  • Erleichtertem Zugang zu EU-weiten Ausschreibungen

Herausforderungen

Trotz der Vorteile bringt die elektronische Auftragsvergabe praktische Herausforderungen mit sich. Die Vielzahl unterschiedlicher Plattformen in Deutschland und Österreich erschwert die Standardisierung. KMU berichten von technischen Zugangshürden. Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung von Angebotsdaten stellen Plattformbetreiber vor zusätzliche Aufgaben.

Verwandte Begriffe

FAQ

Gilt die Pflicht zur elektronischen Auftragsvergabe auch für Gemeinden? Ja, auch kommunale Auftraggeber unterliegen der Pflicht zur elektronischen Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich.

Kann eine elektronisch durchgeführte Vergabe nachträglich auf Papier umgestellt werden? Nein. Sobald das Verfahren elektronisch begonnen hat, sind alle Schritte elektronisch fortzuführen. Ein Medienwechsel ist nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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