Elektronisches Siegel im Vergaberecht 2026
Elektronisches Siegel im Vergaberecht: Definition, Rechtsgrundlage nach eIDAS, Unterschied zur elektronischen Signatur und Einsatz bei der elektronischen Angebotsabgabe.
Definition: Ein elektronisches Siegel ist gemäß der eIDAS-Verordnung ein dem elektronischen Siegel entsprechendes Instrument, das von juristischen Personen (nicht natürlichen Personen) genutzt wird, um die Herkunft und Integrität elektronischer Daten zu bestätigen; es ist das funktionale Äquivalent zur elektronischen Signatur für Organisationen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 3 Nr. 25–35, Art. 35 ff. eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014, § 127a BGB, BVergG 2018
Was ist ein elektronisches Siegel?
Das elektronische Siegel ist ein Begriff aus der eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 und bezeichnet ein Authentifizierungsinstrument, das von juristischen Personen – also Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen – verwendet wird, um die Herkunft und Unverfälschtheit elektronischer Dokumente zu bestätigen. Es funktioniert technisch ähnlich wie eine elektronische Signatur, ist aber nicht an eine natürliche Person gebunden.
Abgrenzung zur elektronischen Signatur
Der wesentliche Unterschied zwischen elektronischem Siegel und elektronischer Signatur liegt im Signierenden:
| Merkmal | Elektronische Signatur | Elektronisches Siegel |
|---|---|---|
| Aussteller | Natürliche Person | Juristische Person (Organisation) |
| Zweck | Willenserklärung einer Person | Herkunfts- und Integritätsnachweise einer Organisation |
| Rechtsverbindlichkeit | Hoch (insb. qualifizierte Signatur) | Nachweisfunktion, kein Willensbekenntnis |
| Typische Verwendung | Vertragsunterzeichnung, Angebote | Dokumentenausstellung, Rechnungen, Zertifikate |
Stufen des elektronischen Siegels
Die eIDAS-Verordnung kennt drei Stufen elektronischer Siegel:
- Einfaches elektronisches Siegel: Grundlegende Form ohne besondere Anforderungen
- Fortgeschrittenes elektronisches Siegel: Einzigartiger Bezug zur Organisation, Erkennbarkeit und Unveränderlichkeit der gesiegelten Daten
- Qualifiziertes elektronisches Siegel: Höchste Sicherheitsstufe, basiert auf einem qualifizierten Zertifikat; genießt im EU-Recht eine Vermutungswirkung hinsichtlich der Integrität der Daten
Bedeutung im Vergaberecht
Im Vergaberecht spielen elektronische Siegel eine zunehmende Rolle bei der Ausstellung amtlicher Dokumente und Bescheinigungen sowie bei der Beglaubigung elektronischer Vergabeunterlagen. Auftraggeber können elektronische Siegel einsetzen, um die Authentizität der bereitgestellten Vergabeunterlagen zu belegen. Bieter nutzen sie zur Beglaubigung von Unternehmensdokumenten. Zertifizierungsstellen verwenden qualifizierte Siegel für die Ausstellung elektronischer Nachweise.
FAQ
Können Bieter ein elektronisches Siegel statt einer elektronischen Signatur für die Angebotsabgabe verwenden? Dies hängt von den Anforderungen der Vergabeplattform und den Vorgaben des Auftraggebers ab. Für die eigentliche Angebotsabgabe ist in der Regel eine elektronische Signatur einer natürlichen Person (z.B. des Geschäftsführers) erforderlich. Das Siegel eignet sich eher für Begleitdokumente.
Ist ein qualifiziertes elektronisches Siegel in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt? Ja. Die eIDAS-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten; qualifizierte elektronische Siegel werden gegenseitig anerkannt.
Wie erhalte ich ein qualifiziertes elektronisches Siegel für mein Unternehmen? Qualifizierte Siegel werden von akkreditierten Vertrauensdienstanbietern ausgestellt, die in der EU-Vertrauensliste (Trust Service List, TSL) geführt werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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