Emissionen im Vergaberecht 2026
Emissionen im Vergaberecht: Klimaschutzanforderungen, CO₂-Kriterien, Lebenszykluskosten und grüne Beschaffung bei öffentlichen Aufträgen in Österreich und Deutschland.
Definition: Emissionen im vergaberechtlichen Kontext bezeichnen die Freisetzung von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen, die bei der Herstellung, dem Betrieb oder der Entsorgung beschaffter Produkte und Leistungen entstehen und als Kriterium in der Angebotswertung oder Leistungsbeschreibung herangezogen werden können.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 67–68 Richtlinie 2014/24/EU, § 58 VgV, Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG), BVergG 2018
Emissionen als Beschaffungskriterium
Öffentliche Auftraggeber können und sollen Emissionsaspekte in ihre Beschaffungsentscheidungen einbeziehen, um die Klimaschutzziele der EU und der Mitgliedstaaten zu unterstützen. Das Vergaberecht bietet hierfür verschiedene Ansatzpunkte: Emissionsanforderungen können in der Leistungsbeschreibung (technische Spezifikationen), als Zuschlagskriterien oder als Ausführungsbedingungen verankert werden.
Emissionen in der Leistungsbeschreibung
Auftraggeber können in der Leistungsbeschreibung konkrete Emissionsgrenzwerte oder -standards festlegen. Beispiele:
- Maximale CO₂-Emissionen je Fahrzeugkilometer bei der Fahrzeugbeschaffung
- Energieeffizienzklassen bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen
- Maximale VOC-Emissionen (flüchtige organische Verbindungen) bei Bauprodukten
- Emissionsstandards für Baumaschinen (z.B. EURO-Abgasnormen)
Emissionen als Zuschlagskriterium
Emissionen können als gewichtetes Zuschlagskriterium in die Angebotswertung einbezogen werden, etwa in Form von Lebenszykluskostenberechnungen, die den CO₂-Preis internalisieren. Die Methodik der Lebenszykluskosten ist in Art. 68 Richtlinie 2014/24/EU geregelt und erlaubt es, die Kosten für externe Umweltauswirkungen einzubeziehen, sofern der Geldwert objektivierbar und überprüfbar ist.
Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
In Deutschland verpflichtet das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) öffentliche Auftraggeber ab bestimmten Auftragsvolumina, einen definierten Mindestanteil emissionsarmer oder emissionsfreier Fahrzeuge zu beschaffen. Die Mindestanteile variieren je nach Fahrzeugkategorie und Zeitraum und sind verbindlich einzuhalten.
Green Public Procurement (GPP)
Grüne öffentliche Beschaffung (Green Public Procurement, GPP) ist die umfassendere Strategie, Umweltaspekte – einschließlich Emissionen – in alle Beschaffungsentscheidungen zu integrieren. Die Europäische Kommission hat GPP-Kriterien für verschiedene Produktgruppen entwickelt, die Auftraggeber freiwillig anwenden können.
FAQ
Darf der Auftraggeber Emissionsneutralität als zwingende Anforderung vorschreiben? Ja, sofern dies verhältnismäßig, auftragsbezogen und nicht diskriminierend ist. Übermäßig restriktive Anforderungen, die den Wettbewerb auf wenige Anbieter beschränken, können vergaberechtswidrig sein.
Wie werden CO₂-Emissionen in Lebenszykluskostenberechnungen bewertet? In der Regel durch einen CO₂-Schattenpreis (Preis je Tonne CO₂-Äquivalent), der auf den tatsächlichen oder prognostizierten Emissionen basiert und in die Gesamtkostenrechnung eingeht.
Gelten Emissionsanforderungen auch für Subunternehmer? Ja, wenn der Auftraggeber dies in den Ausführungsbedingungen entsprechend festlegt. Auftragnehmer sind dann verpflichtet, die Anforderungen an ihre Subunternehmer weiterzugeben.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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