Glossar

eTendering im Vergaberecht 2026

eTendering: Elektronische Durchführung von Vergabeverfahren – von der Bekanntmachung über die Angebotseinreichung bis zur Zuschlagserteilung.

Definition: eTendering (elektronische Ausschreibung) bezeichnet die vollständig elektronisch durchgeführte öffentliche Vergabe, bei der alle Verfahrensschritte – Bekanntmachung, Bereitstellung der Vergabeunterlagen, Angebotseinreichung, Kommunikation und Zuschlagserteilung – über digitale Plattformen und Systeme abgewickelt werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 22, BVergG 2018 §§ 47 ff., VgV §§ 10–12


Was ist eTendering?

eTendering beschreibt den Einsatz elektronischer Mittel für die gesamte Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren und ist seit der EU-Vergabereform 2014 im Oberschwellenbereich Pflicht. Mit der Richtlinie 2014/24/EU hat die EU den Umstieg auf vollständig elektronische Vergabeverfahren verbindlich vorgeschrieben. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die elektronische Vergabe bis spätestens Oktober 2018 (für zentrale Beschaffungsstellen bis April 2017) vollständig einzuführen.

eTendering umfasst im weiteren Sinne alle Aspekte der elektronischen Vergabe:

  • eProcurement als Oberbegriff für elektronische Beschaffung allgemein
  • eNotification (elektronische Bekanntmachung)
  • eAccess (elektronischer Zugang zu Vergabeunterlagen)
  • eSubmission (elektronische Angebotseinreichung)
  • eEvaluation (elektronische Angebotsprüfung und -wertung)
  • eAward (elektronische Zuschlagserteilung)

Rechtliche Pflicht zur elektronischen Kommunikation

Art. 22 der Richtlinie 2014/24/EU legt fest, dass alle Kommunikation und jeder Informationsaustausch im Vergabeverfahren elektronisch zu erfolgen hat. Dies schließt die Übermittlung von Bekanntmachungen, die Bereitstellung von Vergabeunterlagen, die Einreichung von Angeboten und die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern ein.

Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, etwa wenn spezifische IT-Sicherheitsanforderungen dies erfordern oder wenn die Natur des Auftragsgegenstands besondere physische Präsentation erfordert.

Anforderungen an eTendering-Systeme

eTendering-Plattformen müssen eine Reihe von technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllen, um den Grundsätzen des Vergaberechts zu genügen.

Wesentliche Anforderungen:

  • Vertraulichkeit: Angebote dürfen vor Ablauf der Angebotsfrist nicht eingesehen werden
  • Integrität: Eingereichte Angebote dürfen nicht verändert werden können
  • Authentizität: Die Identität der Absender muss sichergestellt sein
  • Unveränderlichkeit: Eingegangene Angebote müssen unveränderlich gespeichert sein
  • Zeitstempelung: Einreichzeitpunkt muss nachweisbar protokolliert werden

eTendering in Österreich und Deutschland

Österreich

In Österreich sind die Anforderungen an elektronische Vergabe im BVergG 2018 (§§ 47 ff.) geregelt. Die zentrale Plattform für Bundesausschreibungen ist das Lieferanzeiger-System sowie die von der BBG betriebene Plattform. Auf Landesebene existieren weitere Plattformen. Das Bundesvergabeamt hat klargestellt, dass Bieter einen zumutbaren Zugang zu den eingesetzten Systemen haben müssen.

Deutschland

In Deutschland ist die Pflicht zur elektronischen Vergabe in §§ 10–12 VgV sowie § 11 UVgO verankert. Die DTVP (Deutsches Vergabeportal) und andere zertifizierte Vergabeplattformen bieten eTendering-Funktionen an. Im Bereich der Bundesvergabe ist das Vergabemanagementsystem (VMS) des Beschaffungsamts maßgeblich.

Vorteile und Herausforderungen

eTendering senkt Transaktionskosten, erhöht Transparenz und beschleunigt Vergabeverfahren – stellt aber auch technische Anforderungen an Auftraggeber und Bieter.

Vorteile:

  • Reduktion von Papierkosten und Versandaufwand
  • Schnellere Verfahren durch automatische Verarbeitung
  • Verbesserte Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit
  • Einfacherer grenzüberschreitender Marktzugang

Herausforderungen:

  • Technische Einstiegshürden für KMU
  • Kompatibilitätsprobleme zwischen Systemen
  • Schulungsbedarf bei Auftraggebern und Bietern
  • Datenschutz und IT-Sicherheit

Verwandte Begriffe

FAQ

Ab welchem Schwellenwert ist eTendering Pflicht? Im EU-Oberschwellenbereich ist eTendering grundsätzlich verpflichtend. Im Unterschwellenbereich variieren die Anforderungen nach nationalem Recht; viele Mitgliedstaaten haben die Pflicht auf den gesamten Vergabebereich ausgedehnt.

Müssen Bieter eine spezielle Software installieren? Auftraggeber sind verpflichtet, Systeme einzusetzen, die gängige Endgeräte und Betriebssysteme unterstützen. Eine Pflicht zur Installation proprietärer Software darf nicht auferlegt werden.

Was passiert, wenn ein Bieter technische Probleme bei der elektronischen Einreichung hat? Technische Probleme auf Seiten des Bieters entbinden grundsätzlich nicht von der Einhaltung der Einreichfrist. Bei technischen Ausfällen auf Seiten des Auftraggebers (Systemausfall der Plattform) ist eine Fristverlängerung geboten.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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