EU-Bekanntmachungen Vergaberecht 2026
EU-Bekanntmachungen im Vergaberecht: Pflichtveröffentlichungen im Supplement zum EU-Amtsblatt (TED) bei europaweiten Ausschreibungen. Typen und Fristen.
Definition: EU-Bekanntmachungen sind die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED – Tenders Electronic Daily) veröffentlichten Pflichtmitteilungen öffentlicher Auftraggeber über Vergabeverfahren, die die EU-Schwellenwerte überschreiten, einschließlich Vorinformationen, Auftragsbekanntmachungen, Bekanntmachungen vergebener Aufträge und weiterer vergaberechtlich vorgeschriebener Mitteilungen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Anhang V, Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 (eForms)
Was sind EU-Bekanntmachungen?
EU-Bekanntmachungen sind das zentrale Transparenzinstrument des europäischen Vergaberechts: Sie stellen sicher, dass Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen Kenntnis von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte erhalten. Die Veröffentlichungspflicht im EU-Supplement ist ein Kerngebot der Richtlinie 2014/24/EU und der korrespondierenden Vergaberichtlinien. Ohne diese Bekanntmachung gilt ein Vergabeverfahren als rechtswidrig; bereits erteilte Zuschläge können für unwirksam erklärt werden.
Seit November 2022 erfolgt die Veröffentlichung im neuen eForms-Format, das auf einem standardisierten XML-Datenmodell basiert und eine maschinenlesbare Verarbeitung von Vergabedaten ermöglicht.
Typen von EU-Bekanntmachungen
Die Vergaberichtlinien unterscheiden verschiedene Arten von Bekanntmachungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Vergabeverfahrens veröffentlicht werden.
Vorinformation (PIN – Prior Information Notice)
Die Vorinformation (Art. 48 Richtlinie 2014/24/EU) dient der frühzeitigen Ankündigung geplanter Vergabevorhaben. Sie ist optional, kann aber zur Verkürzung der Angebotsfristen genutzt werden. Im Bereich der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen ist die Vorinformation als Bekanntmachungsmittel zugelassen.
Auftragsbekanntmachung (Contract Notice)
Die Auftragsbekanntmachung ist die zentrale Pflichtbekanntmachung zu Beginn eines Vergabeverfahrens (Art. 49 Richtlinie 2014/24/EU). Sie enthält alle wesentlichen Informationen: Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Verfahrensart, Fristen, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien.
Bekanntmachung vergebener Aufträge (Contract Award Notice)
Nach Abschluss eines Vergabeverfahrens ist eine Bekanntmachung vergebener Aufträge zu veröffentlichen (Art. 50 Richtlinie 2014/24/EU). Sie enthält Informationen über den ausgewählten Auftragnehmer und den Auftragswert. Die Frist zur Veröffentlichung beträgt 30 Tage nach Zuschlagserteilung.
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (Art. 2b Richtlinie 89/665/EWG) ermöglicht es Auftraggebern, die Absicht zur Direktvergabe bekannt zu machen und so die Anfechtbarkeit des späteren Vertragsschlusses zu reduzieren (Einleitung einer 30-tägigen Stillhaltefrist).
Weitere Bekanntmachungstypen
- Bekanntmachung über Änderungen (Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU): Bei wesentlichen Vertragsänderungen
- Vorinformation für regelmäßige nicht offene Verfahren
- Bekanntmachung zur Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems
- Bekanntmachung für Wettbewerbe
eForms – das neue Bekanntmachungsformat
Seit 25. Oktober 2023 ist die Nutzung der eForms-Standardformulare für EU-Bekanntmachungen in der gesamten EU verpflichtend. eForms (Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780) ersetzen die bisherigen Standardformulare und ermöglichen durch ein maschinenlesbares XML-Format eine bessere Auswertung und Vergleichbarkeit von Vergabedaten in der gesamten EU. Auftraggeber und deren IT-Systeme müssen die neuen Formularanforderungen vollständig unterstützen.
Veröffentlichungsplattform TED
Alle EU-Bekanntmachungen werden über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht, die von der Europäischen Kommission betrieben wird. TED ist unter ted.europa.eu frei zugänglich und ermöglicht die Suche nach Ausschreibungen nach Branche, Land, Auftraggeber und weiteren Kriterien. Die Datenbank umfasst täglich mehrere hundert neue Bekanntmachungen aus der gesamten EU sowie assoziierten Staaten (EWR, Schweiz).
Fristen im Zusammenhang mit EU-Bekanntmachungen
Die Richtlinie 2014/24/EU legt Mindestfristen fest, die nach Versendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Supplement einzuhalten sind.
| Verfahrensart | Angebotsfrist | Verkürzte Frist (mit Vorinformation) |
|---|---|---|
| Offenes Verfahren | 35 Tage | 15 Tage |
| Nicht offenes Verfahren (Teilnahme) | 30 Tage | – |
| Nicht offenes Verfahren (Angebot) | 25 Tage | 10 Tage |
Verwandte Begriffe
FAQ
Wo werden EU-Bekanntmachungen veröffentlicht? Im Supplement zum Amtsblatt der EU, das elektronisch über TED (ted.europa.eu) zugänglich ist.
Was passiert, wenn ein Auftraggeber die Bekanntmachungspflicht verletzt? Vergaberechtlich unzulässige Direktvergaben (fehlende Bekanntmachung) können von übergangenen Unternehmen angefochten werden; bereits abgeschlossene Verträge können für unwirksam erklärt werden.
Was sind eForms? eForms sind die seit Oktober 2023 verpflichtenden standardisierten elektronischen Formularvorlagen für EU-Bekanntmachungen, die ein maschinenlesbares XML-Format verwenden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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